462544-2026 - Nadmetanje
Njemačka – Programski paketi i informacijski sustavi – Rahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OJ S 127/2026 06/07/2026
Obavijest o nadmetanju ili koncesiji – standardni režim
Roba
1. Kupac
1.1.
Kupac
Službeno imeInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-poštavergaben@itzbund.de
Pravni oblik kupcaLokalno tijelo
Djelatnost javnog naručiteljaOpće javne usluge
2. Postupak
2.1.
Postupak
NaslovRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OpisGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die befristete Bereitsstellung der Software "Figma" nebst dazugehöriger Pflege
Identifikacijska oznaka postupka44db93be-9c24-4b86-bfb7-dd5673980791
Interna identifikacijska oznakaZ42-2026-0077
Vrsta postupkaOtvoren
Postupak je ubrzanne
2.1.1.
Svrha
Priroda ugovoraRoba
Glavna klasifikacija (cpv): 48000000 Programski paketi i informacijski sustavi
2.1.2.
Mjesto izvršenja
Bilo gdje
2.1.4.
Opće informacije
Pravna osnova
Direktiva 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Razlozi za isključenje
Izvori razloga za isključenjeObavijestDokumentacija o nabavi
Situacije istovrsne stečaju prema nacionalnim zakonimaDas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KorupcijaÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Sudjelovanje u zločinačkoj organizacijiÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Sporazumi s drugim gospodarskim subjektima u cilju narušavanja tržišnog natjecanjaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Kršenje obveza u području prava o okolišuÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Pranje novca ili financiranje terorizmaÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
PrijevaraÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Dječji rad i drugi oblici trgovanja ljudimaÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
NesolventnostÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Kršenje obveza u području radnog pravaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Imovinom subjekta upravlja stečajni upraviteljÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Lažno prikazivanje, prikrivanje informacija, nemogućnost podnošenja traženih dokumenata ili prikupljanje povjerljivih informacija o ovom postupkuÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Sukob interesa koji proizlazi iz sudjelovanja u postupku javne nabaveÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Izravno ili neizravno sudjelovanje u pripremi ovog postupka javne nabaveÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Teški poslovni prekršajÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Prijevremeni raskid, naknada štete ili druge usporedive sankcijeÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Kršenje obveza u području socijalnog pravaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Kršenje obveze plaćanja doprinosa za socijalno osiguranjeÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Suspendirane poslovne aktivnostiÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Kršenje obveze plaćanja porezaÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Kaznena djela terorizma ili kaznena djela povezana s terorističkim aktivnostimaÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Grupa
5.1.
GrupaLOT-0000
NaslovRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OpisDas maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt: - 1.300 Figma Full-Lizenzen - 2.600 Figma Dev-Lizenzen und - 5.200 Figma Collab-Lizenzen Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate mit der zweimaligen Optionen einer Verlängerung um je 12 Monate. Dies ergibt eine maximale Gesamtlaufzeit inkl. Optionen von 48 Monaten.
Interna identifikacijska oznakaLOT-0000
5.1.1.
Svrha
Priroda ugovoraRoba
Glavna klasifikacija (cpv): 48000000 Programski paketi i informacijski sustavi
Opcije
Opis opcijaDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt 48 Monate.
5.1.2.
Mjesto izvršenja
Bilo gdje
5.1.3.
Očekivano trajanje
Trajanje24 Mjeseci
5.1.6.
Opće informacije
Rezervirano sudjelovanje
Sudjelovanje nije rezervirano.
Moraju se navesti imena i stručne kvalifikacije osoblja angažiranog za izvršenje ugovoraNije obvezno
Projekt javne nabave ne financira se sredstvima EU-a
Javna nabava obuhvaćena je Sporazumom o javnoj nabavi (GPA)da
Ova javna nabava prikladna je i za mala i srednja poduzeća (MSP-ovi)ne
5.1.7.
Strateška nabava
Cilj strateške nabaveIspunjenje socijalnih ciljeva
OpisVerpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit Erhebungsbogen zur Barrierefreiheit
Socijalni cilj koji se promičePravedni radni uvjetiPristupačnost za sve
5.1.9.
Kriteriji za odabir
Izvori kriterija odabiraDokumentacija o nabavi
5.1.10.
Kriteriji za dodjelu
Kriterij
VrstaCijena
NazivPreis
OpisAuswahl des erfalg nach UFAB "reiner Preiswertung"
Kategorija kriterija za dodjelu težinePonder (postotak, točan)
Broj kriterija za dodjelu100
5.1.11.
Dokumentacija o nabavi
Jezici na kojima je dokumentacija o nabavi službeno dostupnanjemački
Adresa dokumentacije o nabavihttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873076
5.1.12.
Uvjeti nabave
Uvjeti podnošenja
Elektroničko podnošenjeDopušteno
Adresa za podnošenjehttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873076
Jezici na kojima se mogu podnijeti ponude ili zahtjevi za sudjelovanjenjemački
Elektronički katalogNije dopušteno
VarijanteNije dopušteno
Ponuditelji mogu podnijeti više od jedne ponudeNije dopušteno
Rok za zaprimanje ponuda05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Razdoblje tijekom kojeg ponuda mora ostati valjana61 Dani
Informacije koje se mogu dopuniti nakon roka za podnošenje
Ovisno o volji kupca, neki nedostajući dokumenti povezani s ponuditeljem mogu se dostaviti kasnije.
Dodatne informacijeDer AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Informacije o javnom otvaranju
Datum otvaranja05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Uvjeti ugovora
Ugovor se mora izvršiti u okviru programa zaštićenih radnih mjestaNe
Elektroničko izdavanje računaDopušteno
Naručivanje će biti elektroničkoda
Plaćanje će biti elektroničkoda
5.1.15.
Tehnike
Okvirni sporazum
Okvirni sporazum bez ponovne provedbe nadmetanja
Maksimalan broj sudionika1
Informacije o dinamičkom sustavu nabave
Nema dinamičkog sustava nabave
5.1.16.
Dodatne informacije, posredovanje i pravna zaštita (preispitivanje)
Organizacija za preispitivanje (pravnu zaštitu)Vergabekammer des Bundes
Informacije o rokovima za preispitivanje: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organizacija koja pruža dodatne informacije o postupku javne nabaveInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organizacije
8.1.
ORG-7001
Službeno imeInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registracijski broj991-18202-59
Poštanska adresaBernkasteler Straße 8
GradBonn
Poštanski broj53175
Zemlja – podregija (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZemljaNjemačka
Kontaktna točkaArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-poštavergaben@itzbund.de
Tel.+49 228-99680-0
Faks+49 228-99680-186200
Internethttps://www.itzbund.de
Uloge ove organizacije
Kupac
Organizacija koja pruža dodatne informacije o postupku javne nabave
8.1.
ORG-7004
Službeno imeVergabekammer des Bundes
Registracijski brojt:022894990
Poštanska adresaKaiser-Friedrich-Str. 16
GradBonn
Poštanski broj53113
Zemlja – podregija (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZemljaNjemačka
E-poštavk@bundeskartellamt.bund.de
Tel.+49 2289499-0
Faks+49 2289499-163
Internethttp://www.bundeskartellamt.de
Uloge ove organizacije
Organizacija za preispitivanje (pravnu zaštitu)
8.1.
ORG-7005
Službeno imeDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registracijski broj0204:994-DOEVD-83
GradBonn
Poštanski broj53119
Zemlja – podregija (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZemljaNjemačka
E-poštanoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Tel.+49228996100
Uloge ove organizacije
TED eSender
Informacije o obavijesti
Identifikacijska oznaka / verzija obavijestibbcc8a98-95d2-41dc-a04f-2a5c2d054970  -  01
Vrsta obrascaNadmetanje
Vrsta obavijestiObavijest o nadmetanju ili koncesiji – standardni režim
Podvrsta obavijesti16
Datum slanja obavijesti03/07/2026 10:33:42 (UTC+02:00) istočnoeuropsko vrijeme, srednjoeuropsko ljetno vrijeme
Jezici na kojima je ova obavijest službeno dostupnanjemački
Broj objave obavijesti462544-2026
Broj izdanja SL S-a127/2026
Datum objave06/07/2026