394285-2026 - Gara
Germania – Servizi speciali di trasporto passeggeri su strada – Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
OJ S 109/2026 09/06/2026
Bando di gara o di concessione – regime ordinario
Servizi
1. Committente
1.1.
Committente
Nome ufficialeFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
E-maila.ambrosch@r-s-schule.de
Forma giuridica del committenteImpresa pubblica
Attività dell'amministrazione aggiudicatriceIstruzione
2. Procedura
2.1.
Procedura
TitoloSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescrizioneDer Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr
Identificativo della procedura7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Identificativo internoRSS01
Tipo di proceduraAperta
La procedura è acceleratano
2.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoServizi
Classificazione principale (cpv): 60130000 Servizi speciali di trasporto passeggeri su strada
2.1.2.
Luogo di esecuzione
Suddivisione del paese (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaeseGermania
2.1.3.
Valore
Valore stimato al netto dell'IVA1 300 000,00 EUR
2.1.4.
Informazioni generali
Informazioni supplementariBei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.
Base giuridica
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motivi di esclusione
Fonti dei motivi di esclusioneAvviso
Corruzione
Frode
Riciclaggio di proventi di attività criminose o finanziamento del terrorismo
Lavoro minorile e altre forme di tratta di esseri umani
Partecipazione a un'organizzazione criminale
Reati terroristici o reati connessi alle attività terroristiche
Violazione di obblighi in materia di diritto ambientale
Violazione degli obblighi in materia di diritto del lavoro
Violazione degli obblighi in materia di diritto sociale
Accordi con altri operatori economici intesi a falsare la concorrenza
Grave illecito professionale
False dichiarazioni, omessa informazione, incapacità di fornire i documenti richiesti o acquisizione di informazioni confidenziali in merito alla procedura in questione
Conflitto di interessi legato alla partecipazione alla procedura di appalto
Partecipazione diretta o indiretta alla preparazione della procedura di appalto
Cessazione anticipata, risarcimento danni o altre sanzioni comparabili
Violazione degli obblighi connessi a motivi di esclusione previsti esclusivamente dalla legislazione nazionale
Violazione dell'obbligo di pagamento dei contributi previdenziali
Violazione dell'obbligo di pagamento delle imposte
Cessazione di attività
Insolvenza
Amministrazione controllata
Situazione analoga al fallimento ai sensi della normativa nazionale
5. Lotto
5.1.
LottoLOT-0001
TitoloSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescrizioneDas Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Identificativo interno0001
5.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoServizi
Classificazione principale (cpv): 60130000 Servizi speciali di trasporto passeggeri su strada
Classificazione aggiuntiva (cpv): 60100000 Servizi di trasporto terrestre
5.1.2.
Luogo di esecuzione
Suddivisione del paese (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaeseGermania
5.1.3.
Durata stimata
Durata12 Mesi
5.1.5.
Valore
Valore stimato al netto dell'IVA1 300 000,00 EUR
5.1.6.
Informazioni generali
Partecipazione riservata
La partecipazione non è riservata.
Vanno indicati nomi e qualifiche professionali del personale incaricato dell'esecuzione dell'appaltoIndicazione obbligatoria nell'offerta
Progetto di appalto non finanziato con fondi UE
L'appalto è soggetto all'accordo sugli appalti pubblici (AAP)
L'appalto si addice anche alle piccole e medie imprese (PMI)no
5.1.7.
Appalto strategico
Obiettivo dell'appalto strategicoNessun appalto strategico
5.1.9.
Criteri di selezione
Fonti dei criteri di selezioneAvviso
CriterioStrumenti, impianti o attrezzature tecniche
Descrizione del criterio di selezioneDie Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens das Gütesiegel der Euro-6-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel mit Freisprecheinrichtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass sich die Fahrzeuge in einem den Witterungsverhältnissen angepassten Zustand befinden. Die Fahrzeuge müssen behindertengerecht und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten (bei Bedarf sind Spezialgurte anzubringen) an allen Plätzen ausgestattet sein. Sie müssen, soweit notwendig, für den Transport von Rollstuhlfahrern, E-Rollstuhlfahrern und Gehwagenbenutzer geeignet sein. Unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften müssen notfalls vom Busunternehmer im Bus entsprechende Änderungen vorgenommen werden (Sicherung des Rollstuhles, geeignete Einstiegsmöglichkeiten). Für jedes Fahrzeug sind Einstiegshilfen vorzuhalten. Für jeden Mitfahrer muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, ggf. auch als Einzelplatz. Die Sitzplätze sind bedarfsgerecht mit altersgemäßen Kindersitzen (z.B. Römersitz, Sitzerhöhung, Tunnel) vom Auftragnehmer auszustatten. Werden von den Eltern Spezialsitze gestellt, sind diese ordnungsgemäß zu befestigen. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage auszurüsten. Sie müssen mit einer zusätzlichen Klimaanlage und Heizung für den Fahrgastraum ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzurüsten. Die Fahrzeuge sind während ihres Einsatzes mit der Tourenbezeichnung zu kennzeichnen. Entsprechen Fahrzeuge nicht den oben genannten Voraussetzungen, ist der Auftraggeber unabhängig von einem etwaigen Kündigungsgrund (siehe Punkt 8) berechtigt, die Beförderung der Teilnehmer auf Kosten des Beförderungsunternehmens durchführen zu lassen.

CriterioMisure per garantire la qualità
Descrizione del criterio di selezioneFür die Früh-, Mittags- und Nachmittagstouren sind jeweils eigene Tourenpläne vorzulegen. Sollte eine Tour aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen bzw. aufgrund der beschränkten Kapazitäten eines Fahrzeugs auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, so ist für jedes Fahrzeug ein eigener Tourenplan vorzulegen. Die Tourenpläne müssen folgende Angaben enthalten: • Namen der Schüler (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Anschrift der Schüler (Wohnort, ggf. Ortsteil, Straße, Hausnummer) • An- und Abfahrtszeiten • Länge der täglich zu fahrenden Gesamtstrecke (Besetztkilometer) • Länge der Fahrstrecke zwischen den Haltestellen • Anzahl der an den einzelnen Haltestellen zu- oder aussteigenden Personen • Name des Fahrers und Telefonnummer (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Name der Begleitperson (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Mitnahme von Schülern mit Rollstuhl oder sonstigen Mobilitäts-Hilfsmitteln. Vorzusehen ist jeweils die kürzeste geeignete Strecke (Grundlage: Allianz Routenplanung im Internet). Die zulässige Höchstdauer für die Beförderung eines Teilnehmers innerhalb der im Ausschreibungstext genannten Landkreisgrenzen beträgt maximal 60 Minuten für die einfache Fahrt. Die Zusteigestellen sind so zu legen, dass die Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es müssen alle von der Einrichtung benannten Kinder und Jugendlichen befördert werden, auch wenn die Wohnung abgelegen und keine asphaltierte Straße vorhanden ist. Die Beförderungsteilnehmer müssen von den Sorgeberechtigten, deren Beauftragten oder von der Begleitperson, sofern eine Begleitperson bewilligt wurde, zum Bus gebracht und am Bus abgeholt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Kenntnisnahme der Einrichtung möglich. Der Auftraggeber hat das Recht, die angefallenen Fahrtkilometer jederzeit durch die Teilnahme eines Beauftragten an den Fahrten zu überprüfen. Das Beförderungsunternehmen muss an Beförderungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar sein. Nach 17:30 Uhr und am Tag vor Fahrbetreib nach Ferien oder an sonn- und Feiertagen ist eine Erreichbarkeit, z.B. über Anrufbeantworter und E-Mail sicherzustellen. Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

CriterioIscrizione in un registro di commercio
Descrizione del criterio di selezioneNachweis des Eintrags ins Handelsregister mit Datumsangabe

CriterioAssicurazione professionale di indennizzo del rischio
Descrizione del criterio di selezioneNachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

CriterioStrumenti, impianti o attrezzature tecniche
Descrizione del criterio di selezioneAngaben über verfügbarem Fuhrpark)Alter, Ökologie) Konzept zur Umstellung auf erneuerbare Energie im Fuhrpark

CriterioMisure per garantire la qualità
Descrizione del criterio di selezione• unterschriebene Eigenerklärung/Bietererklärung • Angaben zu verfügbarem Personal • Ansprechpartner und dessen Telefonnummer • Nachweis über die amtliche Zulassung im Personenverkehr • Nachweis über die Vergütung der Fahrer und Begleitpersonen • Name und Qualifikation der Fahrdienstleitung • Durchführungskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Transportleistungen wirtschaftlich koordiniert werden sollen (Tourenplanung), zusammen mit den ausgefüllten Formularen „Mittagstouren“, „Regelfahrten“, „Landkreisüberschreitung“ Ansprechpartner vor Ort, • Konzept zum Umgang mit Konflikten mit Eltern/ Einrichtungsmitarbeitern/ Fahrern, • Konzept zur Gewaltprävention/Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schülerbeförderung • Dienstanweisung an Fahrer und Begleitpersonal zu Verhaltensregeln zu den gesetzlichen Vorgaben KOM und den Besonderheiten der Schüler- und Behindertenbeförderung; insbesondere nach dieser Leistungsbeschreibung sowie Fahrzeugpflege.
5.1.10.
Criteri di aggiudicazione
Giustificazione della mancata indicazione della ponderazione dei criteri di aggiudicazioneDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Documenti di gara
Lingue in cui i documenti di gara sono ufficialmente disponibilitedesco
Indirizzo dei documenti di garahttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
5.1.12.
Condizioni di appalto
Modalità di presentazione
Presentazione elettronica delle offerteObbligatoria
Indirizzo per la presentazionehttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Lingue in cui possono essere presentate le offerte o le domande di partecipazionetedesco
Catalogo elettronicoNon consentita
VariantiNon consentita
Gli offerenti possono presentare più di un'offertaConsentita
Termine per il ricevimento delle offerte10/07/2026 13:21:00 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Durata durante la quale l'offerta deve rimanere valida38 Giorni
Informazioni che possono essere integrate dopo la scadenza del termine di presentazione
Nessun documento può essere presentato successivamente.
Informazioni sull'apertura pubblica delle offerte
Informazioni supplementariAngebotseröffnung direkt vor Ort
Condizioni contrattuali
L'esecuzione dell'appalto deve avvenire nel contesto di programmi di lavoro protettiNo
Fatturazione elettronicaObbligatoria
Si farà ricorso all'ordinazione elettronicano
Sarà utilizzato il pagamento elettronicono
5.1.15.
Tecniche
Accordo quadro
Nessun accordo quadro
Informazioni sul sistema dinamico di acquisizione
Nessun sistema dinamico di acquisizione
5.1.16.
Ulteriori informazioni, mediazione e ricorsi
Organizzazione competente per i ricorsiRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informazioni sui termini per il riesame: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appaltoFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
8. Organizzazioni
8.1.
ORG-0001
Nome ufficialeFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Numero di registrazione9762
Indirizzo postaleSchäfflerbachstraße 26
LocalitàAugsburg
Codice postale86153
Suddivisione del paese (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
PaeseGermania
E-maila.ambrosch@r-s-schule.de
Telefono+49 821790840
Indirizzo internethttps://www.deutsche-evergabe.de
Profilo del committentehttps://www.deutsche-evergabe.de
Ruoli di questa organizzazione
Committente
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appalto
8.1.
ORG-0002
Nome ufficialeRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Numero di registrazionee3f08dfd-9495-4026-bc44-ac79f83398a9
Indirizzo postaleMaximilianstrasse 39
LocalitàMünchen
Codice postale80538
Suddivisione del paese (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaeseGermania
Telefono+49 8921762411
Ruoli di questa organizzazione
Organizzazione competente per i ricorsi
8.1.
ORG-0003
Nome ufficialeDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numero di registrazione0204:994-DOEVD-83
LocalitàBonn
Codice postale53119
Suddivisione del paese (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaeseGermania
E-mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefono+49228996100
Ruoli di questa organizzazione
TED eSender
Informazioni sull'avviso
Identificativo/versione dell'avviso7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295  -  01
Tipo di formularioGara
Tipo di avvisoBando di gara o di concessione – regime ordinario
Sottotipo di avviso16
Data di trasmissione dell'avviso05/06/2026 15:58:00 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Lingue in cui il presente avviso è ufficialmente disponibiletedesco
Numero di pubblicazione dell'avviso394285-2026
Numero dell'edizione della GU S109/2026
Data di pubblicazione09/06/2026