462544-2026 - Gara
Germania – Pacchetti software e sistemi di informazione – Rahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OJ S 127/2026 06/07/2026
Bando di gara o di concessione – regime ordinario
Forniture
1. Committente
1.1.
Committente
Nome ufficialeInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-mailvergaben@itzbund.de
Forma giuridica del committenteAutorità locale
Attività dell'amministrazione aggiudicatriceServizi generali delle amministrazioni pubbliche
2. Procedura
2.1.
Procedura
TitoloRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
DescrizioneGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die befristete Bereitsstellung der Software "Figma" nebst dazugehöriger Pflege
Identificativo della procedura44db93be-9c24-4b86-bfb7-dd5673980791
Identificativo internoZ42-2026-0077
Tipo di proceduraAperta
La procedura è acceleratano
2.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoForniture
Classificazione principale (cpv): 48000000 Pacchetti software e sistemi di informazione
2.1.2.
Luogo di esecuzione
Ovunque
2.1.4.
Informazioni generali
Base giuridica
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motivi di esclusione
Fonti dei motivi di esclusioneAvvisoDocumento di gara
Situazione analoga al fallimento ai sensi della normativa nazionaleDas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
CorruzioneÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Partecipazione a un'organizzazione criminaleÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Accordi con altri operatori economici intesi a falsare la concorrenzaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Violazione di obblighi in materia di diritto ambientaleÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Riciclaggio di proventi di attività criminose o finanziamento del terrorismoÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
FrodeÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Lavoro minorile e altre forme di tratta di esseri umaniÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
InsolvenzaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Violazione degli obblighi in materia di diritto del lavoroÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Amministrazione controllataÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
False dichiarazioni, omessa informazione, incapacità di fornire i documenti richiesti o acquisizione di informazioni confidenziali in merito alla procedura in questioneÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Conflitto di interessi legato alla partecipazione alla procedura di appaltoÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Partecipazione diretta o indiretta alla preparazione della procedura di appaltoÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Grave illecito professionaleÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Cessazione anticipata, risarcimento danni o altre sanzioni comparabiliÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Violazione degli obblighi in materia di diritto socialeÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Violazione dell'obbligo di pagamento dei contributi previdenzialiÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Cessazione di attivitàÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Violazione dell'obbligo di pagamento delle imposteÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Reati terroristici o reati connessi alle attività terroristicheÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Lotto
5.1.
LottoLOT-0000
TitoloRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
DescrizioneDas maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt: - 1.300 Figma Full-Lizenzen - 2.600 Figma Dev-Lizenzen und - 5.200 Figma Collab-Lizenzen Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate mit der zweimaligen Optionen einer Verlängerung um je 12 Monate. Dies ergibt eine maximale Gesamtlaufzeit inkl. Optionen von 48 Monaten.
Identificativo internoLOT-0000
5.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoForniture
Classificazione principale (cpv): 48000000 Pacchetti software e sistemi di informazione
Opzioni
Descrizione delle opzioniDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt 48 Monate.
5.1.2.
Luogo di esecuzione
Ovunque
5.1.3.
Durata stimata
Durata24 Mesi
5.1.6.
Informazioni generali
Partecipazione riservata
La partecipazione non è riservata.
Vanno indicati nomi e qualifiche professionali del personale incaricato dell'esecuzione dell'appaltoIndicazione non necessaria
Progetto di appalto non finanziato con fondi UE
L'appalto è soggetto all'accordo sugli appalti pubblici (AAP)
L'appalto si addice anche alle piccole e medie imprese (PMI)no
5.1.7.
Appalto strategico
Obiettivo dell'appalto strategicoConseguimento di obiettivi sociali
DescrizioneVerpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit Erhebungsbogen zur Barrierefreiheit
Obiettivo di carattere sociale perseguitoCondizioni di lavoro equeAccessibilità per tutti
5.1.9.
Criteri di selezione
Fonti dei criteri di selezioneDocumento di gara
5.1.10.
Criteri di aggiudicazione
Criterio
TipoPrezzo
NomePreis
DescrizioneAuswahl des erfalg nach UFAB "reiner Preiswertung"
Categoria del criterio di aggiudicazione pesoPonderazione (percentuale, esatta)
Criterio di aggiudicazione: numero100
5.1.11.
Documenti di gara
Lingue in cui i documenti di gara sono ufficialmente disponibilitedesco
Indirizzo dei documenti di garahttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873076
5.1.12.
Condizioni di appalto
Modalità di presentazione
Presentazione elettronica delle offerteConsentita
Indirizzo per la presentazionehttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873076
Lingue in cui possono essere presentate le offerte o le domande di partecipazionetedesco
Catalogo elettronicoNon consentita
VariantiNon consentita
Gli offerenti possono presentare più di un'offertaNon consentita
Termine per il ricevimento delle offerte05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Durata durante la quale l'offerta deve rimanere valida61 Giorni
Informazioni che possono essere integrate dopo la scadenza del termine di presentazione
A discrezione dell'acquirente, alcuni documenti mancanti relativi all'offerente possono essere presentati successivamente.
Informazioni supplementariDer AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Informazioni sull'apertura pubblica delle offerte
Data di apertura05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Condizioni contrattuali
L'esecuzione dell'appalto deve avvenire nel contesto di programmi di lavoro protettiNo
Fatturazione elettronicaConsentita
Si farà ricorso all'ordinazione elettronica
Sarà utilizzato il pagamento elettronico
5.1.15.
Tecniche
Accordo quadro
Accordo quadro, senza riapertura della gara
Numero massimo di partecipanti1
Informazioni sul sistema dinamico di acquisizione
Nessun sistema dinamico di acquisizione
5.1.16.
Ulteriori informazioni, mediazione e ricorsi
Organizzazione competente per i ricorsiVergabekammer des Bundes
Informazioni sui termini per il riesame: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appaltoInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organizzazioni
8.1.
ORG-7001
Nome ufficialeInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Numero di registrazione991-18202-59
Indirizzo postaleBernkasteler Straße 8
LocalitàBonn
Codice postale53175
Suddivisione del paese (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaeseGermania
ReferenteArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-mailvergaben@itzbund.de
Telefono+49 228-99680-0
Fax+49 228-99680-186200
Indirizzo internethttps://www.itzbund.de
Ruoli di questa organizzazione
Committente
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appalto
8.1.
ORG-7004
Nome ufficialeVergabekammer des Bundes
Numero di registrazionet:022894990
Indirizzo postaleKaiser-Friedrich-Str. 16
LocalitàBonn
Codice postale53113
Suddivisione del paese (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaeseGermania
E-mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefono+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Indirizzo internethttp://www.bundeskartellamt.de
Ruoli di questa organizzazione
Organizzazione competente per i ricorsi
8.1.
ORG-7005
Nome ufficialeDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numero di registrazione0204:994-DOEVD-83
LocalitàBonn
Codice postale53119
Suddivisione del paese (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaeseGermania
E-mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefono+49228996100
Ruoli di questa organizzazione
TED eSender
Informazioni sull'avviso
Identificativo/versione dell'avvisobbcc8a98-95d2-41dc-a04f-2a5c2d054970  -  01
Tipo di formularioGara
Tipo di avvisoBando di gara o di concessione – regime ordinario
Sottotipo di avviso16
Data di trasmissione dell'avviso03/07/2026 10:33:42 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Lingue in cui il presente avviso è ufficialmente disponibiletedesco
Numero di pubblicazione dell'avviso462544-2026
Numero dell'edizione della GU S127/2026
Data di pubblicazione06/07/2026