478388-2026 - Gara
Germania – Servizi di consulenza giuridica e di rappresentanza – RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OJ S 131/2026 10/07/2026
Bando di gara – regime alleggerito
Servizi
1. Committente
1.1.
Committente
Nome ufficialeMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Forma giuridica del committenteOrganizzazione che aggiudica un appalto sovvenzionato da un'amministrazione aggiudicatrice
Attività dell'amministrazione aggiudicatriceIstruzione
2. Procedura
2.1.
Procedura
TitoloRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
DescrizioneEs ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenvereinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und - nachgelagert - ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) auch im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Identificativo della procedura40ba285b-d90d-4e4c-bfa1-8d77ed340732
Identificativo interno22 04 01 02 00 01 01 02_2026
Tipo di proceduraAperta
Caratteristiche principali della proceduraDieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte Abruf‑Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht zu schließen, der die MPG bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bau und Bauunterhalt unterstützt. Die Generalverwaltung tritt hierbei als zentrale Beschaffungsstelle auf und schließt die Rahmenvereinbarung.
2.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoServizi
Classificazione principale (cpv): 79110000 Servizi di consulenza giuridica e di rappresentanza
2.1.2.
Luogo di esecuzione
Ovunque
2.1.3.
Valore
Valore massimo dell'accordo quadro6 000 000,00 EUR
2.1.4.
Informazioni generali
Base giuridica
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motivi di esclusione
Fonti dei motivi di esclusioneAvvisoDocumento di gara
Situazione analoga al fallimento ai sensi della normativa nazionalevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Corruzionevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Partecipazione a un'organizzazione criminalevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Accordi con altri operatori economici intesi a falsare la concorrenzavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Violazione di obblighi in materia di diritto ambientalevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Riciclaggio di proventi di attività criminose o finanziamento del terrorismovgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Frodevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Lavoro minorile e altre forme di tratta di esseri umanivgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Insolvenzavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Violazione degli obblighi in materia di diritto del lavorovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Amministrazione controllatavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
False dichiarazioni, omessa informazione, incapacità di fornire i documenti richiesti o acquisizione di informazioni confidenziali in merito alla procedura in questionevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Conflitto di interessi legato alla partecipazione alla procedura di appaltovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Partecipazione diretta o indiretta alla preparazione della procedura di appaltovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Grave illecito professionalevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Cessazione anticipata, risarcimento danni o altre sanzioni comparabilivgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Violazione degli obblighi in materia di diritto socialevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Violazione dell'obbligo di pagamento dei contributi previdenzialivgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Cessazione di attivitàvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Violazione dell'obbligo di pagamento delle impostevgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Reati terroristici o reati connessi alle attività terroristichevgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Violazione degli obblighi connessi a motivi di esclusione previsti esclusivamente dalla legislazione nazionaleEs finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Lotto
5.1.
LottoLOT-0000
TitoloRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
DescrizioneGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer bedarfsorientierten Abruf- Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht. Der Auftragnehmer soll die Generalverwaltung sowie nachgelagert ggfs. die Institute und Einrichtungen der Max Planck Gesellschaft bei der rechtlichen Beratung im Bauvergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, HOAI, AHO, RPW und angrenzende Bereiche) sowie bei der weitgehend eigenständigen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen (HOAI-/AHO Verträge und vergleichbare Verträge), unterstützen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Identificativo internoLOT-0000
5.1.1.
Finalità
Natura dell'appaltoServizi
Classificazione principale (cpv): 79110000 Servizi di consulenza giuridica e di rappresentanza
Opzioni
Descrizione delle opzioniDie Vertragslaufzeit beträgt max. 72 Monate ab Leistungsbeginn. Dem Auftraggeber wird ein ordentliches jährliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsoption) eingeräumt. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit sowie daraufhin folgend jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres erfolgen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der 72 Monate weiter.
5.1.2.
Luogo di esecuzione
Ovunque
5.1.3.
Durata stimata
Durata72 Mesi
5.1.5.
Valore
Valore stimato al netto dell'IVA4 800 000,00 EUR
Valore massimo dell'accordo quadro6 000 000,00 EUR
5.1.6.
Informazioni generali
Partecipazione riservata
La partecipazione non è riservata.
Vanno indicati nomi e qualifiche professionali del personale incaricato dell'esecuzione dell'appaltoIndicazione obbligatoria nell'offerta
Progetto di appalto non finanziato con fondi UE
L'appalto si addice anche alle piccole e medie imprese (PMI)
Informazioni supplementari#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. -- 2. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der in den Vergabeunterlagen definierten Honorarvereinbarung (ergänzend gelten die Vorschriften des RVG). -- 3. Es wird auf die Pflicht zur Einhaltung der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verwiesen.
5.1.7.
Appalto strategico
Obiettivo dell'appalto strategicoNessun appalto strategico
5.1.9.
Criteri di selezione
Fonti dei criteri di selezioneAvvisoDocumento di gara
CriterioMisure per garantire la qualità
Descrizione del criterio di selezioneDer Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich "Künstliche Intelligenz im Vergabewesen", um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können. -- Die Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den Auftraggeber. -- Hierzu hat der Bieter darzulegen, -- • wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für die eigene Tätigkeit eingeordnet werden, -- • ob und in welchem Umfang KI gestützte Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen, Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung) eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist, -- • mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO, BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt, -- • welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten. -- Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben. -- Entscheidet sich der Bieter, bei der Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen beobachtet und bewertet. -- Die geforderten Angaben sind vollständig in der Anlage D.1. Abschnitt "KI-Nutzung und Qualitätssicherung" einzutragen (= Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist, sind diese als weitere Anlage beizufügen.

CriterioReferenze su servizi specifici
Descrizione del criterio di selezioneVorlage von mindestens einer (1) Referenz über anwaltliche Beratungs- oder Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein. Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

CriterioTecnici o organismi tecnici per l'esecuzione del lavoro
Descrizione del criterio di selezioneNamentliche Benennung von vier (4) Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei (2) Lead-Anwälte und zwei (2) weitere Teammitglieder. -- Anforderungen: Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig). -- Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte: Fachanwaltstitel im Vergaberecht, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Pro Lead-Anwalt zehn (10) Referenzen, davon mindestens fünf Komplettabwicklungen von Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV; davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zur konkreter vergabe-/baurechtlicher Rechtsfrage mit mindestens zehn Seiten Fließtext sowie mindestens drei Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern oder Oberlandesgerichten auf Auftraggeberseite. -- Besondere Anforderungen an die übrigen Teammitglieder: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Mindestens drei (3) Referenzen über Mitwirkung an Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV) oder VOB/A-EU-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen über ein elektronisches Vergabesystem. -- Für alle Referenzen muss gelten: Die prägenden Leistungsteile müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbracht worden sein. Bei den drei Nachprüfungsverfahren (Vergabekammer oder Oberlandesgericht) gilt eine Frist von fünf Jahren; prägender Leistungsteil ist hier die mündliche Verhandlung, falls eine solche nicht stattgefunden hat, die Antragserwiderung. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

CriterioProporzione di subappalto
Descrizione del criterio di selezioneFalls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. -- Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. -- Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

CriterioAssicurazione professionale di indennizzo del rischio
Descrizione del criterio di selezioneDer Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: -- • mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen‑ und Sachschäden und • mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden. -- Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden). -- Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.

CriterioFatturato annuo generale
Descrizione del criterio di selezioneDer Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

CriterioFatturato annuo specifico
Descrizione del criterio di selezioneNeben dem Gesamtumsatz hat der Bieter den Umsatz im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die spezifischen Umsätze im Vergaberecht für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen. Die Angaben dienen dazu, die Erfahrung und Markttätigkeit des Bieters im einschlägigen Leistungsbereich zu bewerten. Sie sind vollständig zu machen und werden durch die abschließende Sammelerklärung bestätigt.

CriterioIscrizione in un registro professionale pertinente
Descrizione del criterio di selezioneDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister sowie bestehende Kammermitgliedschaften. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.

CriterioIscrizione in un registro di commercio
Descrizione del criterio di selezioneDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
5.1.10.
Criteri di aggiudicazione
Criterio
TipoPrezzo
NomePreis
Descrizionevgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen
Categoria del criterio di aggiudicazione pesoPonderazione (percentuale, esatta)
Criterio di aggiudicazione: numero100
5.1.11.
Documenti di gara
Lingue in cui i documenti di gara sono ufficialmente disponibilitedesco
Indirizzo dei documenti di garahttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f3c04642b-30e2e6d4d6cbfe1b
5.1.12.
Condizioni di appalto
Modalità di presentazione
Presentazione elettronica delle offerteConsentita
Indirizzo per la presentazionehttps://www.tender24.de
Lingue in cui possono essere presentate le offerte o le domande di partecipazionetedesco
Catalogo elettronicoNon consentita
VariantiNon consentita
Gli offerenti possono presentare più di un'offertaNon consentita
Termine per il ricevimento delle offerte11/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Durata durante la quale l'offerta deve rimanere valida111 Giorni
Informazioni che possono essere integrate dopo la scadenza del termine di presentazione
A discrezione dell'acquirente, tutti i documenti mancanti relativi all'offerente possono essere presentati successivamente.
Informazioni supplementariDer Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Informazioni sull'apertura pubblica delle offerte
LuogoEntfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
Condizioni contrattuali
L'esecuzione dell'appalto deve avvenire nel contesto di programmi di lavoro protettiNo
Condizioni relative all'esecuzione dell'appaltoGefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Fatturazione elettronicaConsentita
Si farà ricorso all'ordinazione elettronica
Sarà utilizzato il pagamento elettronico
5.1.15.
Tecniche
Accordo quadro
Accordo quadro, senza riapertura della gara
Numero massimo di partecipanti1
Giustificazione della durata dell'accordo quadroDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 72 Monaten ist gemäß § 65 Abs. 2 VgV zulässig. Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung (Dienstleistung des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU), für die die regelmäßige Höchstlaufzeitbegrenzung von vier Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV keine Anwendung findet. Die gewählte Laufzeit sichert die notwendige Kontinuität und verfahrensübergreifende Stabilität bei der rechtlichen Beratung und Vertretung des Auftraggebers.
Informazioni sul sistema dinamico di acquisizione
Nessun sistema dinamico di acquisizione
5.1.16.
Ulteriori informazioni, mediazione e ricorsi
Organizzazione competente per i ricorsiVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informazioni sui termini per il riesame: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appaltoMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulle procedure di ricorsoMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organizzazione che riceve le domande di partecipazioneMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
8. Organizzazioni
8.1.
ORG-7001
Nome ufficialeMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Numero di registrazioneT:08921080
Indirizzo postaleHofgartenstraße 8
LocalitàMünchen
Codice postale80539
Suddivisione del paese (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaeseGermania
ReferenteStabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Telefono08921080
Fax+49 8921081344
Indirizzo internethttps://www.mpg.de
Ruoli di questa organizzazione
Committente
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulla procedura di appalto
Organizzazione che riceve le domande di partecipazione
8.1.
ORG-7004
Nome ufficialeVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Numero di registrazione09-0318006-60
Indirizzo postaleMaximilianstraße 39
LocalitàMünchen
Codice postale80538
Suddivisione del paese (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaeseGermania
E-mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefono+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Indirizzo internethttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ruoli di questa organizzazione
Organizzazione competente per i ricorsi
8.1.
ORG-7005
Nome ufficialeMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Numero di registrazionet: 08921080
Indirizzo postaleHofgartenstraße 8
LocalitàMünchen
Codice postale80539
Suddivisione del paese (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
PaeseGermania
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Ruoli di questa organizzazione
Organizzazione alla quale rivolgersi per informazioni complementari sulle procedure di ricorso
8.1.
ORG-7006
Nome ufficialeDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numero di registrazione0204:994-DOEVD-83
LocalitàBonn
Codice postale53119
Suddivisione del paese (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PaeseGermania
E-mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefono+49228996100
Ruoli di questa organizzazione
TED eSender
Informazioni sull'avviso
Identificativo/versione dell'avvisof9cdc3ac-629b-4c5b-8d24-1c7827288912  -  01
Tipo di formularioGara
Tipo di avvisoBando di gara – regime alleggerito
Sottotipo di avviso20
Data di trasmissione dell'avviso08/07/2026 20:01:25 (UTC+02:00) ora dell'Europa orientale, ora legale dell'Europa centrale
Lingue in cui il presente avviso è ufficialmente disponibiletedesco
Numero di pubblicazione dell'avviso478388-2026
Numero dell'edizione della GU S131/2026
Data di pubblicazione10/07/2026