1. Pirkėjas
1.1.
Pirkėjas
Oficialus pavadinimas: Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Pirkėjo teisinė forma: Valstybinė įmonė
Perkančiosios organizacijos veiklos sritis: Švietimas
2. Procedūra
2.1.
Procedūra
Pavadinimas: Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Aprašymas: Der Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr
Procedūros identifikatorius: 7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Vidaus identifikatorius: RSS01
Pirkimo būdas: Atviras
Procedūra pagreitinta: ne
2.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Paslaugos
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos
2.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Šalis: Vokietija
2.1.3.
Vertė
Numatoma vertė be PVM: 1 300 000,00 EUR
2.1.4.
Bendra informacija
Papildoma informacija: Bei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.
Teisinis pagrindas:
Direktyva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Pašalinimo pagrindai
Pašalinimo pagrindų šaltiniai: Pranešimas
Korupcija:
Sukčiavimas:
Pinigų plovimas arba teroristų finansavimas:
Vaikų darbas ir kitos prekybos žmonėmis formos:
Dalyvavimas nusikalstamoje organizacijoje:
Teroristiniai nusikaltimai arba su teroristine veikla susiję nusikaltimai:
Pareigų aplinkos teisės srityje pažeidimas:
Pareigų darbo teisės srityje pažeidimas:
Pareigų socialinės teisės srityje pažeidimas:
Su kitais ekonominės veiklos vykdytojais sudaryti susitarimai, kuriais siekta iškraipyti konkurenciją:
Sunkus profesinis nusižengimas:
Faktų iškraipymas, nuslėpta informacija, negalėjimas pateikti reikalaujamų dokumentų ar su šia procedūra susijusios konfidencialios informacijos gavimas:
Interesų konfliktas dėl dalyvavimo pirkimo procedūroje:
Tiesioginis arba netiesioginis dalyvavimas rengiant šią pirkimo procedūrą:
Sutarties nutraukimas anksčiau laiko, žala ar kitos panašios sankcijos:
Įsipareigojimų, nustatytų remiantis išimtinai nacionaliniais pašalinimo pagrindais, pažeidimas:
Pareigos mokėti socialinio draudimo įmokas pažeidimas:
Pareigos mokėti mokesčius pažeidimas:
Sustabdyta verslo veikla:
Nemokumas:
Likvidatoriaus administruojamas turtas:
Bankrotui prilygstanti situacija pagal nacionalinius įstatymus:
5. Pirkimo dalis
5.1.
Pirkimo dalis: LOT-0001
Pavadinimas: Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Aprašymas: Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Vidaus identifikatorius: 0001
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Paslaugos
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos
Kiti klasifikacijos kodai (cpv): 60100000 Kelių transporto paslaugos
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Šalis: Vokietija
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Galiojimas: 12 Mėnesiai
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM: 1 300 000,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė:
Dalyvavimas nerezervuotas.
Turi būti nurodyti sutarčiai vykdyti paskirtų darbuotojų vardai, pavardės ir profesinė kvalifikacija: Būtina nurodyti pasiūlyme
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP): taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ): ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslas: Strateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniai: Pranešimas
Kriterijus: Įrankiai, gamyklos ar techninė įranga
Atrankos kriterijaus aprašymas: Die Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens das Gütesiegel der Euro-6-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel mit Freisprecheinrichtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass sich die Fahrzeuge in einem den Witterungsverhältnissen angepassten Zustand befinden. Die Fahrzeuge müssen behindertengerecht und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten (bei Bedarf sind Spezialgurte anzubringen) an allen Plätzen ausgestattet sein. Sie müssen, soweit notwendig, für den Transport von Rollstuhlfahrern, E-Rollstuhlfahrern und Gehwagenbenutzer geeignet sein. Unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften müssen notfalls vom Busunternehmer im Bus entsprechende Änderungen vorgenommen werden (Sicherung des Rollstuhles, geeignete Einstiegsmöglichkeiten). Für jedes Fahrzeug sind Einstiegshilfen vorzuhalten. Für jeden Mitfahrer muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, ggf. auch als Einzelplatz. Die Sitzplätze sind bedarfsgerecht mit altersgemäßen Kindersitzen (z.B. Römersitz, Sitzerhöhung, Tunnel) vom Auftragnehmer auszustatten. Werden von den Eltern Spezialsitze gestellt, sind diese ordnungsgemäß zu befestigen. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage auszurüsten. Sie müssen mit einer zusätzlichen Klimaanlage und Heizung für den Fahrgastraum ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzurüsten. Die Fahrzeuge sind während ihres Einsatzes mit der Tourenbezeichnung zu kennzeichnen. Entsprechen Fahrzeuge nicht den oben genannten Voraussetzungen, ist der Auftraggeber unabhängig von einem etwaigen Kündigungsgrund (siehe Punkt 8) berechtigt, die Beförderung der Teilnehmer auf Kosten des Beförderungsunternehmens durchführen zu lassen.
Kriterijus: Kokybės užtikrinimo priemonės
Atrankos kriterijaus aprašymas: Für die Früh-, Mittags- und Nachmittagstouren sind jeweils eigene Tourenpläne vorzulegen. Sollte eine Tour aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen bzw. aufgrund der beschränkten Kapazitäten eines Fahrzeugs auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, so ist für jedes Fahrzeug ein eigener Tourenplan vorzulegen. Die Tourenpläne müssen folgende Angaben enthalten: • Namen der Schüler (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Anschrift der Schüler (Wohnort, ggf. Ortsteil, Straße, Hausnummer) • An- und Abfahrtszeiten • Länge der täglich zu fahrenden Gesamtstrecke (Besetztkilometer) • Länge der Fahrstrecke zwischen den Haltestellen • Anzahl der an den einzelnen Haltestellen zu- oder aussteigenden Personen • Name des Fahrers und Telefonnummer (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Name der Begleitperson (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Mitnahme von Schülern mit Rollstuhl oder sonstigen Mobilitäts-Hilfsmitteln. Vorzusehen ist jeweils die kürzeste geeignete Strecke (Grundlage: Allianz Routenplanung im Internet). Die zulässige Höchstdauer für die Beförderung eines Teilnehmers innerhalb der im Ausschreibungstext genannten Landkreisgrenzen beträgt maximal 60 Minuten für die einfache Fahrt. Die Zusteigestellen sind so zu legen, dass die Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es müssen alle von der Einrichtung benannten Kinder und Jugendlichen befördert werden, auch wenn die Wohnung abgelegen und keine asphaltierte Straße vorhanden ist. Die Beförderungsteilnehmer müssen von den Sorgeberechtigten, deren Beauftragten oder von der Begleitperson, sofern eine Begleitperson bewilligt wurde, zum Bus gebracht und am Bus abgeholt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Kenntnisnahme der Einrichtung möglich. Der Auftraggeber hat das Recht, die angefallenen Fahrtkilometer jederzeit durch die Teilnahme eines Beauftragten an den Fahrten zu überprüfen. Das Beförderungsunternehmen muss an Beförderungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar sein. Nach 17:30 Uhr und am Tag vor Fahrbetreib nach Ferien oder an sonn- und Feiertagen ist eine Erreichbarkeit, z.B. über Anrufbeantworter und E-Mail sicherzustellen. Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Kriterijus: Įrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymas: Nachweis des Eintrags ins Handelsregister mit Datumsangabe
Kriterijus: Profesionali rizikos draudimo polisas
Atrankos kriterijaus aprašymas: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterijus: Įrankiai, gamyklos ar techninė įranga
Atrankos kriterijaus aprašymas: Angaben über verfügbarem Fuhrpark)Alter, Ökologie) Konzept zur Umstellung auf erneuerbare Energie im Fuhrpark
Kriterijus: Kokybės užtikrinimo priemonės
Atrankos kriterijaus aprašymas: • unterschriebene Eigenerklärung/Bietererklärung • Angaben zu verfügbarem Personal • Ansprechpartner und dessen Telefonnummer • Nachweis über die amtliche Zulassung im Personenverkehr • Nachweis über die Vergütung der Fahrer und Begleitpersonen • Name und Qualifikation der Fahrdienstleitung • Durchführungskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Transportleistungen wirtschaftlich koordiniert werden sollen (Tourenplanung), zusammen mit den ausgefüllten Formularen „Mittagstouren“, „Regelfahrten“, „Landkreisüberschreitung“ Ansprechpartner vor Ort, • Konzept zum Umgang mit Konflikten mit Eltern/ Einrichtungsmitarbeitern/ Fahrern, • Konzept zur Gewaltprävention/Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schülerbeförderung • Dienstanweisung an Fahrer und Begleitpersonal zu Verhaltensregeln zu den gesetzlichen Vorgaben KOM und den Besonderheiten der Schüler- und Behindertenbeförderung; insbesondere nach dieser Leistungsbeschreibung sowie Fahrzeugpflege.
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Pagrindimas, kodėl nenurodomas sutarties skyrimo kriterijų lyginamasis svoris: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentai: vokiečių kalba
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos:
Pateikimas elektroninėmis priemonėmis: Privalomos
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymus: vokiečių kalba
Elektroninis katalogas: Draudžiamos
Alternatyvūs pasiūlymai: Draudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymą: Neprivalomos
Pasiūlymų priėmimo terminas: 10/07/2026 13:21:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis: 38 Dienos
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino:
Vėliau dokumentų pateikti negalima.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą:
Papildoma informacija: Angebotseröffnung direkt vor Ort
Sutarties sąlygos:
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programas: Ne
Elektroninės sąskaitos faktūros: Privalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymai: ne
Bus naudojami elektroniniai mokėjimai: ne
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis:
Preliminariosios sutarties nėra
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą:
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacija: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informacija apie peržiūros terminus: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrą: Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
8. Organizacijos
8.1.
ORG-0001
Oficialus pavadinimas: Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Registracijos numeris: 9762
Pašto adresas: Schäfflerbachstraße 26
Miestas: Augsburg
Pašto kodas: 86153
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: +49 821790840
Šios organizacijos vaidmenys:
Pirkėjas
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrą
8.1.
ORG-0002
Oficialus pavadinimas: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registracijos numeris: e3f08dfd-9495-4026-bc44-ac79f83398a9
Pašto adresas: Maximilianstrasse 39
Miestas: München
Pašto kodas: 80538
Šalies administracinis vienetas (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: +49 8921762411
Šios organizacijos vaidmenys:
Peržiūros organizacija
8.1.
ORG-0003
Oficialus pavadinimas: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registracijos numeris: 0204:994-DOEVD-83
Miestas: Bonn
Pašto kodas: 53119
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: +49228996100
Šios organizacijos vaidmenys:
TED eSender
Skelbimo identifikatorius / versija: 7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295 - 01
Formos tipas: Konkursas
Skelbimo rūšis: Skelbimas apie pirkimą arba koncesiją. Įprasta tvarka
Skelbimo porūšis: 16
Skelbimo išsiuntimo data: 05/06/2026 15:58:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Kalbos, kuriomis šis skelbimas oficialiai skelbiamas: vokiečių kalba
Skelbimo paskelbimo numeris: 394285-2026
OL S numeris: 109/2026
Paskelbimo data: 09/06/2026