2.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Prekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 32342410 Garso aparatūra
2.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresas: Friedrich-Ebert-Damm 245
Miestas: Hamburg
Pašto kodas: 22159
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Hamburg (DE600)
Šalis: Vokietija
2.1.4.
Bendra informacija
Papildoma informacija: Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebots vorzulegen: - Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis - Vollständig ausgefülltes Angebot - Mit dem Angebot sind technische Datenblätter und Produktbeschreibungen/Prospektmaterial für die angebotenen Produkte einzureichen. Mindestlohngesetz Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG: § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.Januar 2026 brutto 13,90 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Frage: Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, das Mindestlohngesetz (MiloG) zu beachten und unseren Mitarbeitenden entsprechende Mindestlöhne in der dort ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" Eigenerklärung Eignung Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, - wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können, - gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 42 Vergabeverordnung (VgV) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen, - wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind, - wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- € belegt worden ist, - keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Nachunternehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmung abgegeben haben, - keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben. Wir können die entsprechenden Nachweise vor Auftragsbeginn, bei schriftlicher oder telefonischer Abforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von einer Woche vorlegen. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Fragen: - Liegen gegen Sie zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 31 UVgO / 42 VgV in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vor? Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene Selbstreinigungsmaßnahme an. -Liegen gegen Sie fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vor? Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene Selbstreinigungsmaßnahme an. -Haben Sie eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben? Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte das entsprechende Datum der Abgabe der Erklärung an. Firmendarstellung Fragen: Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr) an. Bitte geben Sie die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden pro Jahr an. Bitte machen Sie Angaben zur Fachkunde (Sachkenntnis und Erfahrungen) Ihres Unternehmens. Bitte geben Sie mindestens eine vergleichbare Referenz an. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn diese mindestens 50 % des Auftragsvolumens entspricht. Ansprechpartner*in für die Auftragsabwicklung Frage: Wer ist Ansprechpartner*in für die Auftragsabwicklung im Falle der Auftragserteilung Objektbesichtigung: Eine Objektbesichtigung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Einwände, dass ein Bewerber über die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, können nicht geltend gemacht werden. Im Lauf des weitern Vergabeverfahrens wird gegebenfalls die "Eigenerklärung Russland" zu Artikel 5k des Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 abgefragt. Im Zuge neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge mit der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben zum bezuschlagten Bieter (Auftragnehmer) in der Vergabebekanntmachung zu vergebene Aufträgen pflicht und sind zu veröffentlichen. Daher werden wir eine entsprechende Eigenerklärung im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens vom bezugschlagten Bieter (Auftragnehmer) abfordern. Diese hat folgende Punkte zum Inhalt: 1. Nationale Identifikationsnummer 2. Nationalität des Eigentümers/Börsennotierung 3. Größe des Wirtschaftsunternehmens
Teisinis pagrindas:
Direktyva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Pašalinimo pagrindai
Pašalinimo pagrindų šaltiniai: Pranešimas, Pirkimo dokumentas
Bankrotui prilygstanti situacija pagal nacionalinius įstatymus: Fakultativer Ausschluss
Korupcija: Fakultativer Ausschluss
Dalyvavimas nusikalstamoje organizacijoje: Zwingender Auschluss
Su kitais ekonominės veiklos vykdytojais sudaryti susitarimai, kuriais siekta iškraipyti konkurenciją: Fakultativer Ausschluss
Pareigų aplinkos teisės srityje pažeidimas: Fakultativer Ausschluss
Pinigų plovimas arba teroristų finansavimas: Zwingender Auschluss
Sukčiavimas: Zwingender Auschluss
Vaikų darbas ir kitos prekybos žmonėmis formos: Zwingender Auschluss
Nemokumas: Fakultativer Ausschluss
Pareigų darbo teisės srityje pažeidimas: Fakultativer Ausschluss
Likvidatoriaus administruojamas turtas: Fakultativer Ausschluss
Faktų iškraipymas, nuslėpta informacija, negalėjimas pateikti reikalaujamų dokumentų ar su šia procedūra susijusios konfidencialios informacijos gavimas: Fakultativer Ausschluss
Interesų konfliktas dėl dalyvavimo pirkimo procedūroje: Fakultativer Ausschluss
Tiesioginis arba netiesioginis dalyvavimas rengiant šią pirkimo procedūrą: Fakultativer Ausschluss
Sunkus profesinis nusižengimas: Fakultativer Ausschluss
Sutarties nutraukimas anksčiau laiko, žala ar kitos panašios sankcijos: Fakultativer Ausschluss
Pareigų socialinės teisės srityje pažeidimas: Fakultativer Ausschluss
Pareigos mokėti socialinio draudimo įmokas pažeidimas: Zwingender Auschluss
Sustabdyta verslo veikla: Fakultativer Ausschluss
Pareigos mokėti mokesčius pažeidimas: Zwingender Auschluss
Teroristiniai nusikaltimai arba su teroristine veikla susiję nusikaltimai: Zwingender Auschluss
Įsipareigojimų, nustatytų remiantis išimtinai nacionaliniais pašalinimo pagrindais, pažeidimas: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.