451920-2026 - Konkursas
Vokietija – Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga) – Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
OJ S 124/2026 01/07/2026
Skelbimas apie pirkimą arba koncesiją. Įprasta tvarka - Skelbimas apie pakeitimą
Prekės
1. Pirkėjas
1.1.
Pirkėjas
Oficialus pavadinimasLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
E. paštasausschreibungen@ldi.rlp.de
Pirkėjo teisinė formaViešosios teisės reglamentuojama įstaiga, kontroliuojama regioninės valdžios institucijos
Perkančiosios organizacijos veiklos sritisBendrosios viešosios paslaugos
2. Procedūra
2.1.
Procedūra
PavadinimasHardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
AprašymasDer Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Procedūros identifikatoriusf33a4f5b-163e-47e8-a153-6f64c3ed01af
Vidaus identifikatorius420-030884
Pirkimo būdasAtviras
Procedūra pagreitintane
2.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
2.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
2.1.3.
Vertė
Numatoma vertė be PVM4 687 244,22 EUR
Preliminariosios sutarties didžiausioji vertė14 291 573,89 EUR
2.1.4.
Bendra informacija
Papildoma informacija#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKSE#
Teisinis pagrindas
Direktyva 2014/24/ES
vgv -
2.1.5.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Didžiausias pirkimo dalių, dėl kurių vienas dalyvis gali pateikti pasiūlymus, skaičius19
Sutarties sąlygos
Didžiausias pirkimo dalių, dėl kurių vienam dalyviui gali būti skirtos sutartys, skaičius19
2.1.6.
Pašalinimo pagrindai
Pašalinimo pagrindų šaltiniaiPranešimasPirkimo dokumentas
Dalyvavimas nusikalstamoje organizacijojeEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Teroristiniai nusikaltimai arba su teroristine veikla susiję nusikaltimaiEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Pinigų plovimas arba teroristų finansavimasEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
SukčiavimasEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorupcijaEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Vaikų darbas ir kitos prekybos žmonėmis formosEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Pareigos mokėti mokesčius pažeidimasÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Pareigos mokėti socialinio draudimo įmokas pažeidimasÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Pareigų aplinkos teisės srityje pažeidimasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Pareigų socialinės teisės srityje pažeidimasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Pareigų darbo teisės srityje pažeidimasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
NemokumasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Likvidatoriaus administruojamas turtasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Sustabdyta verslo veiklaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Bankrotui prilygstanti situacija pagal nacionalinius įstatymusÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Sunkus profesinis nusižengimasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Su kitais ekonominės veiklos vykdytojais sudaryti susitarimai, kuriais siekta iškraipyti konkurencijąÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interesų konfliktas dėl dalyvavimo pirkimo procedūrojeÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Tiesioginis arba netiesioginis dalyvavimas rengiant šią pirkimo procedūrąÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Sutarties nutraukimas anksčiau laiko, žala ar kitos panašios sankcijosÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Faktų iškraipymas, nuslėpta informacija, negalėjimas pateikti reikalaujamų dokumentų ar su šia procedūra susijusios konfidencialios informacijos gavimasÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Pirkimo dalis
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0001
PavadinimasKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 1
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM964 001,50 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0002
PavadinimasGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 2
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM473 226,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0003
PavadinimasGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 3
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM1 350 440,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0004
PavadinimasGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 4
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM1 663 601,20 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0005
PavadinimasKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 5
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM559 158,60 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0006
PavadinimasGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 6
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM256 027,40 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0007
PavadinimasGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 7
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM700 700,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0008
PavadinimasGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusA. 8
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM593 761,20 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0009
PavadinimasArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusB. 9
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM1 005 638,12 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0010
PavadinimasMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusB. 10
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM1 570 810,84 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0011
PavadinimasArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusB. 11
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM196 686,32 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0012
PavadinimasMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusB. 12
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM514 263,36 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0013
PavadinimasScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 13
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM907 980,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0014
PavadinimasScanner A3, Flachbett, Netzwerk (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 14
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM465 229,44 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0015
PavadinimasScanner A3, Hochleistung (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 15
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM1 746 195,42 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0016
PavadinimasAuflichtscanner A3 (RLP)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 16
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM62 948,04 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0017
PavadinimasScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 17
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM165 020,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0018
PavadinimasScanner A3, Flachbett, Netzwerk (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 18
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM213 230,16 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
Pirkimo dalisLOT-0019
PavadinimasScanner A3, Hochleistung (Saarland)
AprašymasLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Vidaus identifikatoriusC. 19
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektasPrekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30210000 Duomenų apdorojimo mašinos (techninė įranga)
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresasValenciaplatz 6  
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
Papildoma informacijaDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Pradžios data29/07/2026
Trukmės pabaigos data30/06/2029
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM882 656,29 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė
Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP)taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ)ne
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslasStrateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Pasirinkimo kriterijų šaltiniaiPranešimas
KriterijusFinansinis santykis
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterijusĮrašymas į prekybos registrą
Atrankos kriterijaus aprašymasAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterijusKiti ekonominiai ar finansiniai reikalavimai
Atrankos kriterijaus aprašymasBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterijusRekomendacijos dėl nurodytų pristatymų
Atrankos kriterijaus aprašymasEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterijusNepriklausomų institucijų sertifikatai apie kokybės užtikrinimo standartus
Atrankos kriterijaus aprašymasNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
Kriterijus
RūšisKaina
AprašymasEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija skyrimo kriterijaus svorisEilės tvarka pagal svarbą
Skyrimo kriterijus: skaičius1
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentaivokiečių kalba
Pirkimo dokumentų adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad hoc ryšių kanalas
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos
Pateikimas elektroninėmis priemonėmisPrivalomos
Pateikimo adresashttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymusvokiečių kalba
Elektroninis katalogasPrivalomos
Alternatyvūs pasiūlymaiDraudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymąDraudžiamos
Pasiūlymų priėmimo terminas24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Laikotarpis, per kurį pasiūlymas turi išlikti galiojantis2 Mėnesiai
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino
Pirkėjo nuožiūra, kai kurie trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacijaBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą
Atidarymo data24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
VietaLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sutarties sąlygos
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programasNe
Su sutarties vykdymu susijusios sąlygos- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektroninės sąskaitos faktūrosPrivalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymaitaip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimaitaip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis
Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius19
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą
Dinaminės pirkimo sistemos nėra
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacijaVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informacija apie peržiūros terminus: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrąLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūrasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymusLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
8. Organizacijos
8.1.
ORG-0001
Oficialus pavadinimasLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Registracijos numerisDEB35 und DEC01
Pašto adresasValenciaplatz 6
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
E. paštasausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefono numeris+49 6131-6050
Fakso numeris+49 6131-605145
Interneto adresashttps://www.ldi.rlp.de
Šios organizacijos vaidmenys
Pirkėjas
Centrinė perkančioji organizacija, skirianti viešojo pirkimo sutartis arba sudaranti preliminariąsias sutartis dėl kitiems pirkėjams skirtų darbų, prekių ar paslaugų
Organizacija, teikianti papildomą informaciją apie pirkimo procedūrą
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymus
8.1.
ORG-0002
Oficialus pavadinimasLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Registracijos numerisDEB35
Pašto adresasValenciaplatz 6
MiestasMainz
Pašto kodas55118
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
E. paštasausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefono numeris+49 6131-6050
Fakso numeris+49 6131-605145
Interneto adresashttps://www.ldi.rlp.de
Šios organizacijos vaidmenys
Organizacija, teikianti daugiau informacijos apie peržiūros procedūras
8.1.
ORG-0003
Oficialus pavadinimasVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registracijos numerisDEB35
Pašto adresasStiftstr. 9
MiestasMainz
Pašto kodas55116
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
ŠalisVokietija
E. paštasvergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefono numeris+49 6131-160
Fakso numeris+49 613116-2234
Interneto adresashttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Šios organizacijos vaidmenys
Peržiūros organizacija
8.1.
ORG-0004
Oficialus pavadinimasDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registracijos numeris0204:994-DOEVD-83
MiestasBonn
Pašto kodas53119
Šalies administracinis vienetas (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ŠalisVokietija
E. paštasnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefono numeris+49228996100
Šios organizacijos vaidmenys
TED eSender
10. Pakeitimas
Ankstesnė skelbimo redakcija, kuri turi būti pakeista6241a3a7-3936-4942-a205-c67c513589ad-01
Pagrindinė pakeitimo priežastisPirkėjo klaidų ištaisymas
10.1.
Pakeitimas
Skirsnio identifikatoriusPROCEDURE
Pakeitimų aprašymasgeschätzter Auftragswert - Angebotsfrist - Bürgschaften
Skelbimo informacija
Skelbimo identifikatorius / versija86372d26-46c0-477e-8fce-cec2f52a5d9c  -  01
Formos tipasKonkursas
Skelbimo rūšisSkelbimas apie pirkimą arba koncesiją. Įprasta tvarka
Skelbimo porūšis16
Skelbimo išsiuntimo data29/06/2026 15:23:13 (UTC+02:00) Rytų Europos laikas, Vidurio Europos vasaros laikas
Kalbos, kuriomis šis skelbimas oficialiai skelbiamasvokiečių kalba
Skelbimo paskelbimo numeris451920-2026
OL S numeris124/2026
Paskelbimo data01/07/2026