2.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Paslaugos
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 71300000 Inžinerijos paslaugos
2.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Pašto adresas: Ruhrstraße 2
Miestas: Berlin
Pašto kodas: 10709
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Berlin (DE300)
Šalis: Vokietija
2.1.4.
Bendra informacija
Papildoma informacija: Elektronische Kommunikation: 1. Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Vergabeunterlagen sind von der Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist herunterzuladen. Anfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über das Bietercockpit bis zum 29.09.2025 einzureichen. Die letzte Beantwortung von Anfragen erfolgt bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. HINWEIS: Die Vergabeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bieter muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Vergabeplattform). 2. Die Kommunikation und die Abgabe von Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund - unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und - sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und - unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden. Die Abgabe elektronischer Angebote kann erfolgen: - elektronisch in Textform (ohne Signatur). - elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe. 3. Form und Inhalt der Angebote: Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen übermittelt werden. Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Angebote sind nicht zugelassen. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe, den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 4. Ortsbesichtigung Die Bieter erhalten vor Abgabe des Angebots die Gelegenheit, sich vor Ort einen Eindruck von den Gegebenheiten des Standorts zu machen. Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Teisinis pagrindas:
Direktyva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Pašalinimo pagrindai
Pašalinimo pagrindų šaltiniai: Pranešimas
Bankrotui prilygstanti situacija pagal nacionalinius įstatymus: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korupcija: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Dalyvavimas nusikalstamoje organizacijoje: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Su kitais ekonominės veiklos vykdytojais sudaryti susitarimai, kuriais siekta iškraipyti konkurenciją: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pareigų aplinkos teisės srityje pažeidimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pinigų plovimas arba teroristų finansavimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Sukčiavimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vaikų darbas ir kitos prekybos žmonėmis formos: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Nemokumas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pareigų darbo teisės srityje pažeidimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Likvidatoriaus administruojamas turtas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Faktų iškraipymas, nuslėpta informacija, negalėjimas pateikti reikalaujamų dokumentų ar su šia procedūra susijusios konfidencialios informacijos gavimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interesų konfliktas dėl dalyvavimo pirkimo procedūroje: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Tiesioginis arba netiesioginis dalyvavimas rengiant šią pirkimo procedūrą: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Sunkus profesinis nusižengimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Sutarties nutraukimas anksčiau laiko, žala ar kitos panašios sankcijos: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pareigų socialinės teisės srityje pažeidimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pareigos mokėti socialinio draudimo įmokas pažeidimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Sustabdyta verslo veikla: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pareigos mokėti mokesčius pažeidimas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Teroristiniai nusikaltimai arba su teroristine veikla susiję nusikaltimai: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Įsipareigojimų, nustatytų remiantis išimtinai nacionaliniais pašalinimo pagrindais, pažeidimas: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)