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1. Pircējs
1.1.
Pircējs
Oficiālais nosaukums: BKK firmus
Pircēja juridiskais statuss: Publisko tiesību subjekts, ko kontrolē centrālās pārvaldes iestāde
Līgumslēdzējas iestādes darbības joma: Veselība
2. Procedūra
2.1.
Procedūra
Nosaukums: Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
Apraksts: Die BKK firmus ist für ihre Kunden über eine Telefonische Hotline erreichbar. Gemäß §§ 13 bis 15 des Sozialgesetzbuches (SGB) I ist die BKK firmus verpflichtet, ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht nachzukommen. Um die dafür erforderliche Erreichbarkeit sicherzustellen, sollen Anrufe, die nicht intern entgegengenommen werden können, an einen externen Dienstleister übergeben werden. Ziel der BKK firmus ist es, eine effektive, qualitativ hochwertige und serviceorientierte Kommunikation (kompetent, zuverlässig, empathisch) für ihre Kunden rund um die Uhr sicherzustellen. Dabei ist für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 eine hohe Fallabschlussquote (first level support) von mindestens 75% und ab dem 01.01.2027 eine Fallabschlussquote von 60% mit einer Bearbeitung im BKK firmus-System 21c notwendig. Anrufer sind Versicherte der BKK firmus, Interessenten, Arbeitgeber, Leistungserbringer und sonstige Personen.
Procedūras identifikators: 2c5abf61-55fd-4503-83fe-6625eb05422c
Procedūras veids: Atklāta
Procedūra ir paātrināta: nē
2.1.1.
Mērķis
Līguma veids: Pakalpojumi
Galvenā klasifikācija (cpv): 85100000 Veselības pakalpojumi
Papildu klasifikācija (cpv): 79512000 Informācijas zvanu centrs
2.1.2.
Izpildes vieta
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Valsts: Vācija
2.1.4.
Vispārīga informācija
Juridiskais pamats:
Direktīva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Izslēgšanas iemesli
Izslēgšanas iemeslu avoti: Paziņojums
Valsts tiesību aktos noteikto pienākumu neizpilde, kas izraisa izslēgšanu: Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 25 der VO (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter F1 bis F3 und F5 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5. Daļa
5.1.
Daļa: LOT-0001
Nosaukums: Vergabe von Call-Center Leistungen Inbound (Auslagerung von Callvolumen)
Apraksts: Siehe hierzu unter Abschnitt 2.1. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien laut 5.1.10: Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. In diesem Zusammenhang haben die Bieter mit ihren Angeboten u.a. bestimmte Konzepte vorzulegen. Nähere Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie zur Vorgehensweise bei der Wertung werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein.
Iekšējais identifikators: LOT-0001 E31487168
5.1.1.
Mērķis
Līguma veids: Pakalpojumi
Galvenā klasifikācija (cpv): 85100000 Veselības pakalpojumi
Papildu klasifikācija (cpv): 79512000 Informācijas zvanu centrs
Iespējas:
Opciju apraksts: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen um jeweils einen Monat verlängert werden, längstens jedoch um 24 Monate. Der Auftraggeber ist außerdem u.a. berechtigt, die vom Auftragnehmer geschuldeten Servicezeiten und / oder das geschuldete Call-Volumen mit einer je nach Umfang der Änderung angemessenen Vorlaufzeit, die mindestens 14 Tage betragen muss, jederzeit anzupassen. Der Auftraggeber ist insofern auch berechtigt, vom Auftragnehmer einen Service „24x7“ mit einem Call-Volumen von bis zu 4.000 Gesprächen pro Tag zu verlangen. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Izpildes vieta
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Valsts: Vācija
5.1.3.
Paredzamais ilgums
Sākuma datums: 01/10/2026
Darbības termiņš: 2 Gadi
5.1.6.
Vispārīga informācija
Rezervēta dalība:
Dalība nav rezervēta.
Iepirkuma projekts, kas netiek finansēts no ES fondiem
Uz iepirkumu attiecas Nolīgums par valsts iepirkumu: jā
Šis iepirkums ir piemērots arī maziem un vidējiem uzņēmumiem (MVU): jā
Papildu informācija: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Stratēģiskais iepirkums
Stratēģiskā iepirkuma mērķis: Sociālo mērķu izpilde
Apraksts: Die Bieter haben mit ihrem Angebot Erklärungen zur Gewährung bestimmter Arbeitsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz abzugeben. Ergänzende Regelungen, insbesondere solche zur Kontrolle der Einhaltung der mit den Erklärungen eingegangenen Verpflichtungen sowie zu den Rechten des Auftraggebers für den Fall ihrer Nichteinhaltung enthält der mit dem Auftragnehmer abzuschließende Vertrag. Das Landesvergabegesetz von Bremen enthält zudem eine Verpflichtung zur Berücksichtigung von Mindestarbeitsbedingungen nach den ILO-Kernarbeitsnormen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gem. § 18 Abs. 2 BremTtVG i.V.m. der Bremischen Kernarbeitsnormenverordnung (BremKernVO) verpflichtet wird, für den Fall der Neuanschaffung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik für die Ausführung des verfahrensgegenständlichen Auftrages sicherzustellen, dass hierbei nur solche Produkte verwendet werden, für die er die Einhaltung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindestanforderungen nachweisen kann. Für jeden schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe vereinbart. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen. Nach § 18 Abs. 3 BremTtVG erhält "bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 SGB IX erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern. Ausbildungsplätze nach Satz 1 sind Beschäftigungsverhältnisse, die mit dem Ziel geschlossen werden, den Auszubildenden den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen." Werden von ausländischen Bietern Angebote abgegeben, findet ihnen gegenüber eine Bevorzugung nach der eben genannten Regelung nicht statt, vgl. § 18 Abs. 4 BremTtVG. Als Nachweis der Voraussetzungen nach Abs. 3 sind gemäß § 18 Abs. 5 BremTtVG von den Bietern mit ihrem Angebot Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen oder darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern. Eine entsprechende Regelung wird in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden.
Veicinātais sociālais mērķis: Taisnīgi darba apstākļi
5.1.9.
Atlases kritēriji
Atlases kritēriju avoti: Paziņojums
Kritērijs: Reģistrācija tirdzniecības reģistrā
Atlases kritērija apraksts: Zum Beleg der Befähigung und der Erlaubnis zur Berufsausübung im Sinne des § 44 VgV ist mit dem Angebot ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kritērijs: Citi ekonomiski vai finansiāli prasījumi
Atlases kritērija apraksts: Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 45 VgV als Mindestanforderung mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht in Höhe von mind. 5,0 Mio. € pro Schadensfall vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen (im Folgenden einheitlich im Singular "Dritter" genannt), so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage des o.g. Dokuments für den Dritten nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bieter beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter bereit zu erklären. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die o.g. Anforderung durch ein Bietergemeinschaftsmitglied erfüllt wird. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.06.2026 datieren.
Kritērijs: Atsauksmes par noteiktām pakalpojumiem
Atlases kritērija apraksts: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebots über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Das Personal und die Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden. Geforderte Mindeststandards: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem Angebot ein Nachweis des Bieters über mindestens 4 Jahre Erfahrung in der Inbound-Telefonie für gesetzliche Krankenkassen mit einem Anrufvolumen von mindestens 400.000 Calls pro Jahr vorzulegen. Der Nachweis muss über die Vorlage eines im Angebot zu benennenden Auftrags / mehrerer Aufträge einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Entsprechende Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Die Referenz kann entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege einer Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt F13 zu benutzen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Durchführung der hiesigen Leistungen auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Erklärung nach Formblatt F13 für den Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nicht als geeignet herausstellt oder nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen ein o.g. Ausschlussgrund vorliegt, erfolgt keine erneute Aufforderung. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der hiesigen Leistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kritērijs: Neatkarīgu iestāžu sertifikāti par kvalitātes nodrošināšanas standartiem
Atlases kritērija apraksts: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 46 VgV ist mit dem Angebot ein auf den Auftragnehmer lautendes und gültiges Zertifikat nach ISO 9001:2025 oder gleichwertig vorzulegen.
5.1.10.
Piešķiršanas kritēriji
Kritērijs:
Veids: Cena
Apraksts: 30 %
Kritērijs:
Veids: Kvalitāte
Apraksts: 70 % für über die Mindestanforderungen hinausgehende angebotene Qualitäten
5.1.11.
Iepirkuma dokumenti
Valodas, kurās ir oficiāli pieejami iepirkuma dokumenti: vācu valoda
5.1.12.
Iepirkuma noteikumi
Iesniegšanas noteikumi:
Elektroniskā iesniegšana: Prasīts
Valodas, kurās var iesniegt piedāvājumus vai dalības pieprasījumus: vācu valoda
Elektroniskais katalogs: Nav atļauts
Varianti: Nav atļauts
Pretendenti var iesniegt vairākus piedāvājumus: Nav atļauts
Piedāvājumu saņemšanas termiņš: 07/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Austrumeiropas laiks, Centrāleiropas vasaras laiks
Laiks, kurā piedāvājumam jāsaglabājas derīgam: 24 Dienas
Informācija, ko var papildināt pēc iesniegšanas termiņa beigām:
Pircējs pēc saviem ieskatiem visus ar pretendentu saistītos trūkstošos dokumentus var iesniegt vēlāk.
Papildu informācija: Der Auftraggeber kann Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV und unter Beachtung des § 56 Abs. 3 VgV dazu auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von § 56 Abs. 3 VgV zulässig ist. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der AG alle betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt. Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Recht des AG, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
Informācija par publisko atvēršanu:
Atvēršanas datums: 07/07/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Austrumeiropas laiks, Centrāleiropas vasaras laiks
Līguma noteikumi:
Līguma izpilde jāveic saskaņā ar aizsargātas nodarbinātības programmām: Nē
Elektroniskie rēķini: Atļauts
Tiks izmantoti elektroniskie pasūtījumi: jā
Tiks izmantoti elektroniskie maksājumi: jā
5.1.15.
Paņēmieni
Pamatnolīgums:
Nav pamatnolīguma
Informācija par dinamisko iepirkumu sistēmu:
Nav dinamiskās iepirkumu sistēmas
5.1.16.
Papildu informācija, mediācija un pārskatīšana
Pārskatīšanas organizācija: Vergabekammer des Bundes
Informācija par pārskatīšanas termiņiem: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organizācija, kas sniedz papildu informāciju par iepirkuma procedūru: BBG und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organizācija, kas sniedz sīkāku informāciju par pārskatīšanas procedūru: Vergabekammer des Bundes
8. Organizācijas
8.1.
ORG-0001
Oficiālais nosaukums: BBG und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Reģistrācijas numurs: t: 49421335410
Pasta adrese: Contrescarpe 75 A
Pilsēta: Bremen
Pasta indekss: 28195
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Valsts: Vācija
Tālrunis: +49 42 13 35 41 0
Šīs organizācijas lomas:
Organizācija, kas sniedz papildu informāciju par iepirkuma procedūru
8.1.
ORG-0006
Oficiālais nosaukums: Vergabekammer des Bundes
Reģistrācijas numurs: t: 4922894990
Pilsēta: Bonn
Pasta indekss: 53113
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Valsts: Vācija
Tālrunis: +49 228 9499-0
Fakss: +49 228 9499-400
Šīs organizācijas lomas:
Pārskatīšanas organizācija
Organizācija, kas sniedz sīkāku informāciju par pārskatīšanas procedūru
8.1.
ORG-0007
Oficiālais nosaukums: BKK firmus
Reģistrācijas numurs: Betriebsnr. 20156168
Pasta adrese: Gottlieb-Daimler-Straße 11
Pilsēta: Bremen
Pasta indekss: 28237
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Valsts: Vācija
Tālrunis: 0421 6434-3
Fakss: 0421 6434-451
Šīs organizācijas lomas:
Pircējs
8.1.
ORG-0008
Oficiālais nosaukums: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Reģistrācijas numurs: 0204:994-DOEVD-83
Pilsēta: Bonn
Pasta indekss: 53119
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Valsts: Vācija
Tālrunis: +49228996100
Šīs organizācijas lomas:
TED eSender
10. Izmaiņas
Paziņojuma versija, kurā veicamas izmaiņas: 3c339e1f-764d-48a0-859e-c70a33e9eda4-01
Galvenais izmaiņu iemesls: Pircēja kļūdas izlabošana
Apraksts: Die Änderungen betreffen zum einen Abschnitt 5.1.7 (strategische Auftragsvergabe), konkret die dortigen Ausführungen im ersten Absatz zur Mindestentlohnung. Sie betreffen zum anderen Abschnitt 5.1.10 (Zuschlagskriterien), konkret die Gewichtung von Preis und Qualität. Und zuletzt betreffen sie Abschnitt 8.1 (Organisationen), konkret ORG-0006 (Zuständigkeit der Vergabekammer Bund statt der Vergabekammer Bremen).
10.1.
Izmaiņas
Iedaļas identifikators: ORG-0006
Iedaļas identifikators: LOT-0001
Izmaiņu apraksts: Zu Abschnitt 8.1: Zuständig ist nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 GWB die Vergabekammer des Bundes, nicht die Vergabekammer Bremen. Zu Abschnitt 5.1.7: Die Pflicht der BKK firmus, den auszuwählenden Auftragnehmer zur Gewährung bestimmter Arbeitsbedingungen wie insbesondere der Mindestentlohnung zu verpflichten, bestimmt sich nach dem am 01.05.2026 in Kraft getretenen Bundestariftreuegesetz (BTTG) und nicht nach den einschlägigen Regelungen des BremTtVG. Zu Abschnitt 5.1.10 (Zuschlagskriterien): Der Preis wird mit 30 % (statt wie bislang mit 40 %) gewertet, die Qualität mit 70 % (statt wie bislang mit 60 %).
Datums, kad veiktas izmaiņas iepirkuma dokumentos: 17/06/2026
Informācija par paziņojumu
Paziņojuma identifikators/versija: 7fc47529-cc26-485b-97ce-215c12fbffe7 - 01
Veidlapas tips: Konkurss
Paziņojuma veids: Paziņojums par līgumu vai paziņojums par koncesiju — standarta režīms
Paziņojuma apakšveids: 16
Paziņojuma nosūtīšanas datums: 18/06/2026 10:20:26 (UTC+02:00) Austrumeiropas laiks, Centrāleiropas vasaras laiks
Valodas, kurās oficiāli pieejams šis paziņojums: vācu valoda
Paziņojuma publikācijas numurs: 427654-2026
OV S sērijas izdevuma numurs: 118/2026
Publicēšanas datums: 22/06/2026