449487-2026 - Konkurss
Vācija – Sabiedriskā transporta pakalpojumi, izmantojot dzelzceļu – S-Bahn Nürnberg 2031+
OJ S 124/2026 01/07/2026
Paziņojums par līgumu vai paziņojums par koncesiju — standarta režīms
Pakalpojumi
1. Pircējs
1.1.
Pircējs
Oficiālais nosaukumsBayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-pastsausschreibung@bahnland-bayern.de
Pircēja juridiskais statussPublisks uzņēmums, ko kontrolē vietējās pārvaldes iestāde
Līgumslēdzējas iestādes darbības jomaVispārēji sabiedriskie pakalpojumi
1.1.
Pircējs
Oficiālais nosaukumsLand Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (VM)
E-pastsmarkus.todt@nvbw.de
Pircēja juridiskais statussReģionāla iestāde
Līgumslēdzējas iestādes darbības jomaVispārēji sabiedriskie pakalpojumi
2. Procedūra
2.1.
Procedūra
NosaukumsS-Bahn Nürnberg 2031+
AprakstsÖffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Procedūras identifikators0aa5281e-abe1-44d7-a58b-7526cce56b1f
Procedūras veidsAtklāta
Procedūra ir paātrināta
2.1.1.
Mērķis
Līguma veidsPakalpojumi
Galvenā klasifikācija (cpv): 60210000 Sabiedriskā transporta pakalpojumi, izmantojot dzelzceļu
2.1.2.
Izpildes vieta
Valsts apakšiedalījums (NUTS)Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
ValstsVācija
Papildu informācijaErbringung von Verkehrsleistungen innerhalb der bayerischen Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz sowie innerhalb des baden-württembergischen Regierungsbezirks Stuttgart.
2.1.4.
Vispārīga informācija
Juridiskais pamats
Direktīva 2014/24/ES
vgv - Die VgV (Vergabeverordnung) ist eine Rechtsverordnung, die die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen von öffentlichen Auftraggebern regelt.
2.1.6.
Izslēgšanas iemesli
Izslēgšanas iemeslu avotiPaziņojums
Pienākumu neizpilde darba tiesību jomāDer Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Aus-schlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach § 22 LkSG oder den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl. Anlage F zu diesem Anschreiben) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nach Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unter-nehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verboten. Der Bieter hat daher mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 VO (EU) 2025/2033 nicht vorliegt. Hierzu ist das Formblatt G (siehe Anlage G zu diesem Anschreiben zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Daļa
5.1.
DaļaLOT-0001
NosaukumsS-Bahn Nürnberg 2031+
AprakstsÖffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Iekšējais identifikatorsLOT-0001 E39448485
5.1.1.
Mērķis
Līguma veidsPakalpojumi
Galvenā klasifikācija (cpv): 60210000 Sabiedriskā transporta pakalpojumi, izmantojot dzelzceļu
Iespējas
Opciju aprakstsLeistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Izpildes vieta
Valsts apakšiedalījums (NUTS)Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
ValstsVācija
Papildu informācijaErfüllungsorte entlang der Stationen der oben genannten Linien des Nürnberger S-Bahn-Verkehrs in den bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz sowie in dem baden-württembergischen Regierungsbezirk Stuttgart.
5.1.3.
Paredzamais ilgums
Sākuma datums15/12/2030
Ilguma beigu datums10/12/2044
5.1.6.
Vispārīga informācija
Rezervēta dalība
Dalība nav rezervēta.
Iepirkuma projekts, kas netiek finansēts no ES fondiem
Uz iepirkumu attiecas Nolīgums par valsts iepirkumu
Šis iepirkums ir piemērots arī maziem un vidējiem uzņēmumiem (MVU)
5.1.7.
Stratēģiskais iepirkums
Stratēģiskā iepirkuma mērķisNav stratēģiskā iepirkuma
5.1.9.
Atlases kritēriji
Atlases kritēriju avotiPaziņojums
KritērijsAtbilstošas izglītības un profesionālās kvalifikācijas
Atlases kritērija aprakstsDer künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die folgenden Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt; - Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen wird. - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen. Soll bzw. sollen im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 30.11.2026 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.

KritērijsCiti ekonomiski vai finansiāli prasījumi
Atlases kritērija aprakstsDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Die Bieter können sich zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte berufen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 (vgl. Anlage D.1 zu diesem Anschreiben) zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.11.2026 datieren. Die Bieter haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgen-de Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 230 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 23 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Soweit im Geschäftsjahr 2025 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2025; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: - sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; - Eigenkapital zu Buchwerten; - Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

KritērijsCiti ekonomiski vai finansiāli prasījumi
Atlases kritērija aprakstsAlternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt oder sind die Vermögensübersicht und die Ein-nahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben: den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2024; eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2025 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.

KritērijsTehniķi vai tehniskās iestādes kvalitātes kontrolei
Atlases kritērija aprakstsDer Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2015 und 2025 in mindestens drei Jahren eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV-Leistungen erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung und Organisation einer SPNV-Leistung muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung um-fassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die Erfahrung im Umfang des geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position verfügen. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebs-personal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2015 bis 2025 in denen die vorstehend genannten Fachkräfte jeweils in mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. Die Bieter können sich zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte berufen, wobei es genügt, wenn der Bieter und der Dritte/die Dritten die Anforderungen in Summe erfüllen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der nachfolgend in Kapitel VIII genannten Ausschlussgründe vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zu diesem Anschreiben) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
5.1.11.
Iepirkuma dokumenti
Piekļuve konkrētiem iepirkuma procedūras dokumentiem ir ierobežota
Pamatojums, kāpēc piekļuve konkrētiem iepirkuma procedūras dokumentiem ir ierobežotaĪpaši sensitīvas informācijas aizsardzība
Valodas, kurās ir oficiāli pieejami iepirkuma dokumentivācu valoda
Adrese, kur pieejama informācija par dokumentiem ar ierobežotu piekļuvihttps://www.subreport.de/E39448485
5.1.12.
Iepirkuma noteikumi
Iesniegšanas noteikumi
Elektroniskā iesniegšanaPrasīts
Iesniegšanas adresehttps://www.subreport.de/E39448485
Valodas, kurās var iesniegt piedāvājumus vai dalības pieprasījumusvācu valoda
Elektroniskais katalogsNav atļauts
VariantiNav atļauts
Pretendenti var iesniegt vairākus piedāvājumusNav atļauts
Piedāvājumu saņemšanas termiņš18/01/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Centrāleiropas laiks, Rietumeiropas vasaras laiks
Laiks, kurā piedāvājumam jāsaglabājas derīgam90 Dienas
Informācija, ko var papildināt pēc iesniegšanas termiņa beigām
Pircējs pēc saviem ieskatiem visus ar pretendentu saistītos trūkstošos dokumentus var iesniegt vēlāk.
Papildu informācijaEine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Informācija par publisko atvēršanu
Atvēršanas datums18/01/2027 13:00:00 (UTC+01:00) Centrāleiropas laiks, Rietumeiropas vasaras laiks
Līguma noteikumi
Līguma izpilde jāveic saskaņā ar aizsargātas nodarbinātības programmām
Elektroniskie rēķiniPrasīts
Tiks izmantoti elektroniskie pasūtījumi
Tiks izmantoti elektroniskie maksājumi
5.1.15.
Paņēmieni
Pamatnolīgums
Nav pamatnolīguma
Informācija par dinamisko iepirkumu sistēmu
Nav dinamiskās iepirkumu sistēmas
5.1.16.
Papildu informācija, mediācija un pārskatīšana
Pārskatīšanas organizācijaVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informācija par pārskatīšanas termiņiem: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
8. Organizācijas
8.1.
ORG-0001
Oficiālais nosaukumsBayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Reģistrācijas numursBerichtseinheit-ID 00003196
Pasta adreseBoschetsrieder Straße 69
PilsētaMünchen
Pasta indekss81379
Valsts apakšiedalījums (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
ValstsVācija
E-pastsausschreibung@bahnland-bayern.de
Tālrunis+49897488250
Interneta adresehttps://beg.bahnland-bayern.de/de/
Šīs organizācijas lomas
Pircējs
Grupas vadītājs
8.1.
ORG-0002
Oficiālais nosaukumsLand Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (VM)
Reģistrācijas numursDE279391133
Pasta adreseDorotheenstraße 8
PilsētaStuttgart
Pasta indekss70173
Valsts apakšiedalījums (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
ValstsVācija
E-pastsmarkus.todt@nvbw.de
Tālrunis0711 23 99 10
Šīs organizācijas lomas
Pircējs
8.1.
ORG-0003
Oficiālais nosaukumsVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Reģistrācijas numursnicht bekannt
Pasta adreseMaximilianstraße 39
PilsētaMünchen
Pasta indekss80534
Valsts apakšiedalījums (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
ValstsVācija
Interneta adresehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Šīs organizācijas lomas
Pārskatīšanas organizācija
8.1.
ORG-0004
Oficiālais nosaukumsDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Reģistrācijas numurs0204:994-DOEVD-83
PilsētaBonn
Pasta indekss53119
Valsts apakšiedalījums (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ValstsVācija
E-pastsnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Tālrunis+49228996100
Šīs organizācijas lomas
TED eSender
Informācija par paziņojumu
Paziņojuma identifikators/versijaaa31f4ce-da30-4368-97a7-f8c7589fc8c7  -  01
Veidlapas tipsKonkurss
Paziņojuma veidsPaziņojums par līgumu vai paziņojums par koncesiju — standarta režīms
Paziņojuma apakšveids16
Paziņojuma nosūtīšanas datums29/06/2026 15:15:25 (UTC+02:00) Austrumeiropas laiks, Centrāleiropas vasaras laiks
Valodas, kurās oficiāli pieejams šis paziņojumsvācu valoda
Paziņojuma publikācijas numurs449487-2026
OV S sērijas izdevuma numurs124/2026
Publicēšanas datums01/07/2026