2.1.1.
Mērķis
Līguma veids: Pakalpojumi
Galvenā klasifikācija (cpv): 71300000 Inženiertehniskie pakalpojumi
2.1.2.
Izpildes vieta
Pasta adrese: Ruhrstraße 2
Pilsēta: Berlin
Pasta indekss: 10709
Valsts apakšiedalījums (NUTS): Berlin (DE300)
Valsts: Vācija
2.1.4.
Vispārīga informācija
Papildu informācija: Elektronische Kommunikation: 1. Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Vergabeunterlagen sind von der Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist herunterzuladen. Anfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über das Bietercockpit bis zum 29.09.2025 einzureichen. Die letzte Beantwortung von Anfragen erfolgt bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. HINWEIS: Die Vergabeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bieter muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Vergabeplattform). 2. Die Kommunikation und die Abgabe von Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund - unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und - sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und - unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden. Die Abgabe elektronischer Angebote kann erfolgen: - elektronisch in Textform (ohne Signatur). - elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe. 3. Form und Inhalt der Angebote: Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen übermittelt werden. Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Angebote sind nicht zugelassen. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe, den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 4. Ortsbesichtigung Die Bieter erhalten vor Abgabe des Angebots die Gelegenheit, sich vor Ort einen Eindruck von den Gegebenheiten des Standorts zu machen. Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Juridiskais pamats:
Direktīva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Izslēgšanas iemesli
Izslēgšanas iemeslu avoti: Paziņojums
Līdzīga situācija kā bankrots saskaņā ar valsts tiesību aktiem: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korupcija: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Dalība noziedzīgā organizācijā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Nolīgumi ar citiem ekonomikas dalībniekiem, kuru mērķis ir izkropļot konkurenci: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pienākumu neizpilde vides tiesību jomā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Nelikumīgi iegūtu līdzekļu legalizēšana vai teroristu finansēšana: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Krāpšana: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Bērnu darbs un citi cilvēku tirdzniecības veidi: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Maksātnespēja: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pienākumu neizpilde darba tiesību jomā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Aktīvi, kurus pārvalda likvidators: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Nepatiesas informācijas sniegšana, informācijas noklusēšana, nespēja sniegt pieprasītos dokumentus vai iegūta konfidenciāla informācija šajā procedūrā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interešu konflikts saistībā ar tās dalību iepirkuma procedūrā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Tieša vai netieša iesaistīšanās šīs iepirkuma procedūras sagatavošanā;: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Smags pārkāpums saistībā ar profesionālo rīcību: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pirmstermiņa izbeigšana, zaudējumu atlīdzināšana vai citas līdzīgas sankcijas: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Pienākumu neizpilde sociālo tiesību jomā: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Sociālā nodrošinājuma iemaksu maksāšanas pienākuma pārkāpums: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Uzņēmējdarbību aptur: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Nodokļu maksāšanas pienākuma pārkāpums: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Teroristu nodarījumi vai nodarījumi, kas saistīti ar teroristu darbībām: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Valsts tiesību aktos noteikto pienākumu neizpilde, kas izraisa izslēgšanu: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)