451920-2026 - Kompetizzjoni
Il-Ġermanja – Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer) – Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
OJ S 124/2026 01/07/2026
Avviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard - Avviż tal-bidla
Provvisti
1. Xerrej
1.1.
Xerrej
Isem uffiċjaliLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Emailausschreibungen@ldi.rlp.de
Tip legali tax-xerrejKorp irregolat bil-liġi pubblika, ikkontrollat minn awtorità reġjonali
Attività tal-awtorità kontraentiServizzi publiċi ġenerali
2. Proċedura
2.1.
Proċedura
TitluHardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
DeskrizzjoniDer Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Identifikatur tal-proċeduraf33a4f5b-163e-47e8-a153-6f64c3ed01af
Identifikatur intern420-030884
Tip ta’ proċeduraMiftuħa
Il-proċedura hija aċċelleratale
2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
2.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
2.1.3.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT4 687 244,22 EUR
Valur massimu tal-ftehim qafas14 291 573,89 EUR
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Informazzjoni addizzjonali#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKSE#
Bażi legali
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.5.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Numru massimu ta’ lottijiet li għalihom offerent wieħed jista’ jissottometti offerti19
Termini tal-kuntratt
Numru massimu ta’ lottijiet li għalihom jistgħu jingħataw kuntratti lil offerent wieħed19
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoniAvviżDokument tal-Akkwist
Parteċipazzjoni f’organizzazzjoni kriminaliEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Reati terroristiċi jew reati marbuta ma’ attivitajiet terroristiċiEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ħasil tal-flus jew finanzjament tat-terroriżmuEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
FrodiEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Il-korruzzjoniEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Tħaddim tat-tfal u forom oħra ta’ traffikar tal-bnedminEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tat-taxxiÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tal-kontribuzzjonijiet tas-sigurtà soċjaliÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi ambjentaliÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi soċjaliÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi tax-xogħolÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
InsolvenzaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Assijiet amministrati minn likwidaturÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
L-attivitajiet kummerċjali huma sospiżiÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Sitwazzjoni analoga bħal falliment skont il-liġi nazzjonaliÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Imġiba professjonali serjament ħażinaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Ftehimiet ma’ operaturi ekonomiċi oħrajn li għandhom l-għan li jikkawżaw distorsjoni tal-kompetizzjoniÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Kunflitt ta’ interess minħabba l-parteċipazzjoni tiegħu fil-proċedura ta’ akkwistÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Involviment dirett jew indirett fit-tħejjija ta’ din il-proċedura ta’ akkwistÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Terminazzjoni bikrija, danni jew sanzjonijiet komparabbli oħraÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Dikjarazzjoni falza, informazzjoni moħbija, ma setgħux jiġu pprovduti d-dokumenti meħtieġa jew inkisbet informazzjoni kunfidenzjali ta’ din il-proċeduraÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Lott
5.1.
LottLOT-0001
TitluKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 1
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT964 001,50 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0002
TitluGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 2
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT473 226,00 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0003
TitluGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 3
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT1 350 440,00 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0004
TitluGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 4
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT1 663 601,20 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0005
TitluKleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 5
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT559 158,60 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0006
TitluGruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 6
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT256 027,40 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0007
TitluGruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 7
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT700 700,00 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0008
TitluGruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internA. 8
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT593 761,20 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0009
TitluArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internB. 9
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT1 005 638,12 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0010
TitluMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internB. 10
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT1 570 810,84 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0011
TitluArbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internB. 11
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT196 686,32 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0012
TitluMultifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internB. 12
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT514 263,36 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0013
TitluScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 13
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT907 980,00 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0014
TitluScanner A3, Flachbett, Netzwerk (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 14
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT465 229,44 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0015
TitluScanner A3, Hochleistung (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 15
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT1 746 195,42 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0016
TitluAuflichtscanner A3 (RLP)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 16
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT62 948,04 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0017
TitluScanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 17
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT165 020,00 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0018
TitluScanner A3, Flachbett, Netzwerk (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 18
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT213 230,16 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LottLOT-0019
TitluScanner A3, Hochleistung (Saarland)
DeskrizzjoniLieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Identifikatur internC. 19
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattProvvisti
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 30210000 Magni għall-ipproċessar tad-dejta (ħardwer)
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliValenciaplatz 6  
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu29/07/2026
Data tat-tmiem tad-durata30/06/2029
5.1.5.
Valur
Valur stmat mingħajr VAT882 656,29 EUR
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuRapport finanzjarju
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniBereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter

KriterjuReferenzi fuq consegne speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.

KriterjuĊertifikati minn entitajiet indipendenti dwar standards ta' assigurazzjoni tal-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniEinziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti1
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMeħtieġa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida2 Xhur
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ24/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostLandesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntratt- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Fatturazzjoni elettronikaMeħtieġa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti19
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżamiLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
8. Organizzazzjonijiet
8.1.
ORG-0001
Isem uffiċjaliLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Numru tar-reġistrazzjoniDEB35 und DEC01
Indirizz postaliValenciaplatz 6
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefown+49 6131-6050
Fax+49 6131-605145
Indirizz tal-internethttps://www.ldi.rlp.de
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Xerrej
Korp ċentrali għall-akkwisti li jagħti l-kuntratti pubbliċi jew li jikkonkludi ftehimiet qafas għal xogħlijiet, provvisti jew servizzi maħsuba għal xerrejja oħra
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwist
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoni
8.1.
ORG-0002
Isem uffiċjaliLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Numru tar-reġistrazzjoniDEB35
Indirizz postaliValenciaplatz 6
BeltMainz
Kodiċi postali55118
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefown+49 6131-6050
Fax+49 6131-605145
Indirizz tal-internethttps://www.ldi.rlp.de
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni li tipprovdi iktar informazzjoni dwar proċeduri tar-rieżami
8.1.
ORG-0003
Isem uffiċjaliVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Numru tar-reġistrazzjoniDEB35
Indirizz postaliStiftstr. 9
BeltMainz
Kodiċi postali55116
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailvergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefown+49 6131-160
Fax+49 613116-2234
Indirizz tal-internethttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni tar-rieżami
8.1.
ORG-0004
Isem uffiċjaliDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numru tar-reġistrazzjoni0204:994-DOEVD-83
BeltBonn
Kodiċi postali53119
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefown+49228996100
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
TED eSender
10. Bidla
Verżjoni tal-avviż preċedenti li għandu jinbidel6241a3a7-3936-4942-a205-c67c513589ad-01
Raġuni ewlenija għall-bidlaKorrezzjoni tax-xerrej
10.1.
Bidla
Identifikatur tas-sezzjoniPROCEDURE
Deskrizzjoni tal-bidlietgeschätzter Auftragswert - Angebotsfrist - Bürgschaften
Informazzjoni dwar l-avviż
Identifikatur/verżjoni tal-avviż86372d26-46c0-477e-8fce-cec2f52a5d9c  -  01
Tip ta’ formolaKompetizzjoni
Tip ta’ avviżAvviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Sottotip tal-avviż16
Data ta’ meta ntbagħat l-avviż29/06/2026 15:23:13 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Lingwi li bihom dan l-avviż huwa disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Numru tal-pubblikazzjoni tal-avviż451920-2026
Numru tal-ħarġa tal-ĠU S124/2026
Data tal-pubblikazzjoni01/07/2026