2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntratt: Xogħlijiet
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 45311000 Xogħol ta' mogħdija ta' wajers u elettriku
Klassifikazzjoni addizzjonali (cpv): 45311200 Xogħol tal-apparati elettriċi, 45311100 Xogħol tat-tqegħid tal-wires elettriċi
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Informazzjoni addizzjonali: Form und Inhalt der Angebote: 1. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der DRV Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen zu übermitteln. In anderer Form eingereichte Angebote (per E-Mail, Fax oder schriftlich) sind nicht zugelassen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Teilnahmebedingungen (VHB 212 EU), den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 2. Das Angebotsschreiben (Formblatt 213) steht nur als Systemdatei zur Verfügung und ist über das Bietercockpit auszufüllen. 3. Die elektronische Übermittlung der Einzelpreise ist auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses als GAEB-Datei im Format 84 einzureichen. Zusätzlich kann ein lesbarer Druck des Kurz-LV`s gem. § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A eingereicht werden. Für die Bearbeitung und den Austausch über die GAEB-Schnittstelle steht auf der Vergabeplattform der DRV Bund die GAEB-Software ""wingaebxml"" kostenlos zur Verfügung. 4. Für die Angebotserstellung und -abgabe ist nur die neueste veröffentlichte Version der Vergabeunterlagen zu verwenden, die mit der höchsten Versionsnummer versehen ist. Alle anderen Versionen verlieren ihre Gültigkeit. 5. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit zur Vertragserfüllung ab Gesamtauftragssumme 250.000,00 Euro netto: 5% der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung durch Einbehalt von Geld (Der Auftraggeber darf diejeweiligen Zahlungen um 10 v. H. kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.) oder Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung nach Textmuster des Auftraggebers. Die Übergabe des Textmusters erfolgt mit der Auftragserteilung. Sicherheit für Mängelansprüche, wenn Mängel voraussichtlich in nicht unerheblichem Umfang eintreten können: 3 % der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung durch Einbehalt von Geld oder Mängelansprüchebürgschaft nachTextmuster des Auftraggebers. Die Übergabe des Textmusters erfolgt mit der Auftragserteilung. 6. Finanzierungs-/Zahlungsbedingungen: VOB/B bzw. bei Skonto-Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Bażi legali:
Direttiva 2014/24/UE
vob-a-eu -
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoni: Avviż
Sitwazzjoni analoga bħal falliment skont il-liġi nazzjonali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Il-korruzzjoni: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Parteċipazzjoni f’organizzazzjoni kriminali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ftehimiet ma’ operaturi ekonomiċi oħrajn li għandhom l-għan li jikkawżaw distorsjoni tal-kompetizzjoni: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi ambjentali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ħasil tal-flus jew finanzjament tat-terroriżmu: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Frodi: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Tħaddim tat-tfal u forom oħra ta’ traffikar tal-bnedmin: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Insolvenza: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi tax-xogħol: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Assijiet amministrati minn likwidatur: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Dikjarazzjoni falza, informazzjoni moħbija, ma setgħux jiġu pprovduti d-dokumenti meħtieġa jew inkisbet informazzjoni kunfidenzjali ta’ din il-proċedura: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Kunflitt ta’ interess minħabba l-parteċipazzjoni tiegħu fil-proċedura ta’ akkwist: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Involviment dirett jew indirett fit-tħejjija ta’ din il-proċedura ta’ akkwist: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Imġiba professjonali serjament ħażina: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Terminazzjoni bikrija, danni jew sanzjonijiet komparabbli oħra: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi soċjali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tal-kontribuzzjonijiet tas-sigurtà soċjali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
L-attivitajiet kummerċjali huma sospiżi: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tat-taxxi: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Reati terroristiċi jew reati marbuta ma’ attivitajiet terroristiċi: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi stabbiliti skont raġunijiet ta’ esklużjoni purament nazzjonali: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.