464601-2026 - Kompetizzjoni
Il-Ġermanja – Servizzi tas-saħħa – Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"
OJ S 127/2026 06/07/2026
Avviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Servizzi
1. Xerrej
1.1.
Xerrej
Isem uffiċjaliAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Emailvergabestelle@plus.aok.de
Tip legali tax-xerrejKorp irregolat bil-liġi pubblika, ikkontrollat minn awtorità reġjonali
Attività tal-awtorità kontraentiSaħħa
2. Proċedura
2.1.
Proċedura
TitluOpen House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"
DeskrizzjoniGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Bewegung und Ernährung" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".
Identifikatur tal-proċedura4d8d0d08-d430-42dc-b632-0d996a88989c
Identifikatur intern84/2026-OH
Tip ta’ proċeduraMiftuħa
Il-proċedura hija aċċelleratale
2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattServizzi
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 85100000 Servizzi tas-saħħa
2.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Ikun fejn ikun
Informazzjoni addizzjonaliGrundsätzlich beliebiger Ort. Da die Leistung für Versicherte der AOK PLUS zur Verfügung gestellt wird und damit für diese erreichbar sein muss, sollte der Erfüllungsort in Sachsen oder Thüringen oder in Grenznähe zu diesen Bundesländern liegen.
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Informazzjoni addizzjonali#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM3RB# Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.
Bażi legali
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoniDokument tal-Akkwist
5. Lott
5.1.
LottLOT-0001
TitluOpen House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"
DeskrizzjoniDie AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Bewegung und Ernährung". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 05.10.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Identifikatur intern84/2026-OH
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattServizzi
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 85100000 Servizzi tas-saħħa
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Ikun fejn ikun
Informazzjoni addizzjonaliGrundsätzlich beliebiger Ort. Da die Leistung für Versicherte der AOK PLUS zur Verfügung gestellt wird und damit für diese erreichbar sein muss, sollte der Erfüllungsort in Sachsen oder Thüringen oder in Grenznähe zu diesen Bundesländern liegen.
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Data tal-bidu01/01/2027
Data tat-tmiem tad-durata31/12/2029
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuKwalifiki edukattivi u professjonali rilevanti
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens dieser Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, ist mindestens eine Fachkraft für das Handlungsfeld Ernährung und mindestens eine Fachkraft für das Handlungsfeld Bewegung mit folgenden Qualifikationen und Voraussetzungen erforderlich: (1) Fachkraft im Handlungsfeld Bewegung: (a) Qualifikation: (aa) entweder Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (insbesondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) und Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie, Qualifikation im Bereich Herz-Kreislauf (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) oder (bb) Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut /in mit staatlicher Anerkennung) und Qualifikation im Bereich Herz-Kreislauf (mindestens 16 UE / 2 Tage), Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF). Die Qualifikationen können bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben worden sein. In diesem Fall ist dies in der Anlage 6 aufzuzeigen. (b) weitere Anforderungen: - Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss bis zum Vertragsbeginn vorliegen); - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre; - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen, -bei Betreuung Minderjähriger: Personen, die aufgrund einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurden, sind von der Betreuung Minderjähriger auszuschließen. Ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als 5 Jahre) liegt für die vorgesehene Fachkraft vor. (2) Fachkraft im Handlungsfeld Ernährung (a) Qualifikation: entweder (aa) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss (DiätassistentIn oder AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge) mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat "Ernährungsberater VDOE", VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, E-Zert) oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie "Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation" einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes oder (bb) Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer; (b) weitere Anforderungen: - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen; - Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen; - bei Betreuung Minderjähriger: Personen, die aufgrund einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurden, sind von der Betreuung Minderjähriger auszuschließen. Ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als 5 Jahre) liegt für die vorgesehene Fachkraft vor. (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte in den Handlungsfeldern Bewegung und Ernährung, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Angebotes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum (werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten); - Beratungsraum für Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen; - Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl; - Empfangs- und Wartebereich Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Kinder (Alter 8 bis 12 Jahre) betreut, hat der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Der Empfangs- und Wartebereich sollte entsprechend ausgelegt sein. Werden Jugendliche (Alter 13 - 17 Jahre) betreut, ist es wünschenswert, dass der AOK PLUS-Partner für etwaige Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis II. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.

KriterjuKwalifiki edukattivi u professjonali rilevanti
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (III.) Materiell-technische Anforderungen: Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: (1) PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker, - Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B.: NutriGuide, PRODI, DGExpert, OptiDiet, ernährungsmanager professional, BodyCaP Vital - Die Ernährungssoftware; (2) Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel); (3) Anschauungstafeln und/oder Modelle (v. a. zum Stoffwechsel, Herz-Kreislauf-System, Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule, DGE-/aid Lebensmittelpyramide, DGEErnährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittel, Moulagen); (4) Küchengeräte für die Speisenzubereitung und den Verzehr; (5) Messgeräte: Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Maßband, Küchenwaage, (6) Trainingsgeräte: Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände), Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Minitrampolin u. ä.), mindestens 4 Cardiogeräte (z. B. Fahrradergometer, Laufband, Oberkörperergometer), mindestens 4 Krafttrainings- und Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen; (7) weitere Geräte und Materialien: Liege, verschiedene Sitzmöglichkeiten (z. B. Sitzkeile, Sitzkissen), Massageutensilien (z. B. Igelbälle), Möglichkeit zum Abspielen von Musik Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.

KriterjuMiżuri biex jiżguraw il-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

KriterjuAssigurazzjoni ta' indennità għar-riskji professjonali
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

KriterjuMiżuri biex jiżguraw il-kwalità
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniEigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYM3RB/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYM3RB
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMhux permessa
Ġustifikazzjoni għaliex is-sottomissjoni elettronika mhijiex possibbliGħodod, apparati jew formati ta’ fajls li ma jkunux disponibbli b’mod ġenerali
DeskrizzjoniDie Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Auftragsbekanntmachung ist insoweit allein technischen Gründen geschuldet. Wegen der Besonderheiten eines Open-House-Verfahrens können Teilnahmeunterlagen nicht über das Bietertool eingereicht werden. Etwaige Hinweise im Vergabeportal, wonach auf Grund der rechtlichen Anforderungen auf die Einreichung über das Bietertool verwiesen wird, haben für das vorliegende Open-House-Verfahren keine Bedeutung.
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMhux permessa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti05/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida999 Jiem
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, id-dokumenti kollha neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliDie Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teilnahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden.
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Fatturazzjoni elettronikaPermessa
Se tintuża l-ordni elettronikale
Se jintuża l-pagament elettronikule
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ftehim qafas, mingħajr ma terġa’ tinfetaħ il-kompetizzjoni
Numru massimu ta’ parteċipanti999
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiDie Vergabekammern des Bundes
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8. Organizzazzjonijiet
8.1.
ORG-0001
Isem uffiċjaliAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Numru tar-reġistrazzjoniDE256878834
Indirizz postaliAugustinerstraße 38
BeltErfurt
Kodiċi postali99084
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
PajjiżIl-Ġermanja
Punt ta’ kuntattGeschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, Frau Justitiarin Dana Seefeld
Emailvergabestelle@plus.aok.de
Telefown+49 80010590-80071
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Xerrej
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwist
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoni
8.1.
ORG-0002
Isem uffiċjaliDie Vergabekammern des Bundes
Numru tar-reġistrazzjonit:022894990
Indirizz postaliKaiser-Friedrich-Straße 16
BeltBonn
Kodiċi postali53113
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefown+49 228-9499-0
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni tar-rieżami
8.1.
ORG-0003
Isem uffiċjaliDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numru tar-reġistrazzjoni0204:994-DOEVD-83
BeltBonn
Kodiċi postali53119
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefown+49228996100
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
TED eSender
Informazzjoni dwar l-avviż
Identifikatur/verżjoni tal-avviż0d3c7bf1-a187-4450-a0f6-ef911c2d5180  -  01
Tip ta’ formolaKompetizzjoni
Tip ta’ avviżAvviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Sottotip tal-avviż16
Data ta’ meta ntbagħat l-avviż03/07/2026 12:59:03 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Lingwi li bihom dan l-avviż huwa disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Numru tal-pubblikazzjoni tal-avviż464601-2026
Numru tal-ħarġa tal-ĠU S127/2026
Data tal-pubblikazzjoni06/07/2026