468992-2026 - Kompetizzjoni
Il-Ġermanja – Xogħol tal-kostruzzjoni – Stadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Tischlerarbeiten 2 (Innenelemente + Eingangstür)
OJ S 129/2026 08/07/2026
Avviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Xogħlijiet
1. Xerrej
1.1.
Xerrej
Isem uffiċjaliStadt Burgdorf
Emailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Tip legali tax-xerrejKorp irregolat bil-liġi pubblika, ikkontrollat minn awtorità lokali
Attività tal-awtorità kontraentiServizzi publiċi ġenerali
2. Proċedura
2.1.
Proċedura
TitluStadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Tischlerarbeiten 2 (Innenelemente + Eingangstür)
DeskrizzjoniTischlerarbeiten 2 (Innenelemente + Eingangstür) Der beigefügte Bauzeitenplan dient lediglich zur Orientierung. Die dort hinterlegten Fisten sind nicht Vertragsbestandteil. Vor Auftragserteilung wird ein aktualisierter Bauzeitenplan zur Verfügung gestellt. Ausführungsbeginn: spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): in der 21. KW 2027, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Identifikatur tal-proċedurac0dde803-09a1-435d-89c2-80f90a325f6a
Identifikatur intern1154-25
Tip ta’ proċeduraMiftuħa
Il-proċedura hija aċċelleratale
Elementi prinċipali tal-proċeduraDie Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1 und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattXogħlijiet
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 45000000 Xogħol tal-kostruzzjoni
Klassifikazzjoni addizzjonali (cpv): 45421000 Xogħol ta’ l-injam
2.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliMarktstraße 55  
BeltBurgdorf
Kodiċi postali31303
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Region Hannover (DE929)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliEinschränkungen im Bereich der Baustellenzufahrt Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Burgdorf den unmittelbaren Anliegern sowie deren beauftragten Dritten zum Zwecke der Anlieferung jederzeit die Zufahrt zum Baufeld ermöglicht, sofern es die jeweiligen Gegebenheiten im Bauablauf zulassen. Dies umfasst u.a. eine Zufahrt in den umzäunten Bereich (Baufeld). Den Anliegern wird hierzu ein Schlüssel für den Zaun überlassen. Dem Bieter/Auftragnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der v.g. Anlieferungen zu zeitlich begrenzten Einschränkungen auf dem Baufeld kommen kann. Es ist daher mit kurzzeitigen Einschränkungen, d.h. Störungen im Bauablauf zu rechnen und etwaige darauf gründende Mehrkosten in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Durchführung der Leistung in einem Zuge. Eine zeitlich kontinuierliche Leistungsabwicklung wird angestrebt; baustellenbedingte Verzögerungen und Unterbrechungen können jedoch durchaus auftreten. Der Baustelleneinrichtungsplan liegt bei. Es ist möglich, dass die tatsächliche Größe der Baustelleneinrichtung zum Zeitpunkt der Ausführung kleiner ausfällt, und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass größere Lagerflächen vor Ort verfügbar sind. Auftragnehmer müssen flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Informazzjoni addizzjonali#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JM4HK#
Bażi legali
Direttiva 2014/24/UE
vob-a-eu -
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoniAvviżDokument tal-Akkwist
Parteċipazzjoni f’organizzazzjoni kriminali§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Reati terroristiċi jew reati marbuta ma’ attivitajiet terroristiċi§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ħasil tal-flus jew finanzjament tat-terroriżmu§ 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Frodi§ 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Il-korruzzjoni§ 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Tħaddim tat-tfal u forom oħra ta’ traffikar tal-bnedmin§ 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tat-taxxi§ 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tal-kontribuzzjonijiet tas-sigurtà soċjali§ 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi ambjentali§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi soċjali§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi tax-xogħol§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Insolvenza§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Assijiet amministrati minn likwidatur§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
L-attivitajiet kummerċjali huma sospiżi§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Sitwazzjoni analoga bħal falliment skont il-liġi nazzjonali§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Imġiba professjonali serjament ħażina§ 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Ftehimiet ma’ operaturi ekonomiċi oħrajn li għandhom l-għan li jikkawżaw distorsjoni tal-kompetizzjoni§ 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Kunflitt ta’ interess minħabba l-parteċipazzjoni tiegħu fil-proċedura ta’ akkwist§ 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Involviment dirett jew indirett fit-tħejjija ta’ din il-proċedura ta’ akkwist§ 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Terminazzjoni bikrija, danni jew sanzjonijiet komparabbli oħra§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Dikjarazzjoni falza, informazzjoni moħbija, ma setgħux jiġu pprovduti d-dokumenti meħtieġa jew inkisbet informazzjoni kunfidenzjali ta’ din il-proċedura§ 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Lott
5.1.
LottLOT-0001
TitluStadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Tischlerarbeiten 2 (Innenelemente + Eingangstür)
DeskrizzjoniDas Rathaus der Stadt Burgdorf soll unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Brandschutzes saniert sowie räumlich, technisch und energetisch umgebaut werden. Das Rathaus ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude, das im Zentrum der Stadt Burgdorf steht. Das auf altem Standort neu errichtete denkmalgeschützte Rathaus wurde ursprünglich 1802 errichtet und ist einem Großbrand 1809 zum Opfer gefallen. Der Neubau des Rathauses erfolgte 1817 / 1818, wobei man die in befindliche Fundamente des Vorgängerbaus mitsamt dem Kellergewölbe mit einbezog. Das neue Rathaus war über anderthalb Jahrhunderte ein zweigeschossiger, Fachwerkbau mit geputzten Gefachen unter Walmdach, dessen Mittelachse risalitartig vortrat und in einem Dreiecksgiebel endete. Im Innern wurde es nur zum Teil als kommunales Gebäude genutzt; ein Teil nahm die Gastronomie "Ratskeller" ein, die sich 1868 um Hotelräume erweiterten. Erst 1950 / 1955 wurde das klassizistische Rathaus aufgestockt, vom Verputz befreit und mit einem Satteldach versehen - aus dem Traufenbau entstand ein giebelständiges Gebäude. Die neue Schmuckfassade zum Markt führte man 1955 aus, die mit einem inhaltsreichen Prachterker zur Marktstraße gestaltet wurde. Das Gebäude verfügt über zwei Vollgeschosse, zwei Dachgeschosse, einen Spitzboden und ein Untergeschoss (Teilunterkellerung). Im Rahmen der umfangreichen Sanierung und Modernisierung des Rathausgebäudes werden Tischlerarbeiten im Innenbereich und an der Eingangstür ausgeführt, die Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
Identifikatur intern1154-25
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattXogħlijiet
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 45000000 Xogħol tal-kostruzzjoni
Klassifikazzjoni addizzjonali (cpv): 45421000 Xogħol ta’ l-injam
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliMarktstraße 55  
BeltBurgdorf
Kodiċi postali31303
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Region Hannover (DE929)
PajjiżIl-Ġermanja
Informazzjoni addizzjonaliEinschränkungen im Bereich der Baustellenzufahrt Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Burgdorf den unmittelbaren Anliegern sowie deren beauftragten Dritten zum Zwecke der Anlieferung jederzeit die Zufahrt zum Baufeld ermöglicht, sofern es die jeweiligen Gegebenheiten im Bauablauf zulassen. Dies umfasst u.a. eine Zufahrt in den umzäunten Bereich (Baufeld). Den Anliegern wird hierzu ein Schlüssel für den Zaun überlassen. Dem Bieter/Auftragnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der v.g. Anlieferungen zu zeitlich begrenzten Einschränkungen auf dem Baufeld kommen kann. Es ist daher mit kurzzeitigen Einschränkungen, d.h. Störungen im Bauablauf zu rechnen und etwaige darauf gründende Mehrkosten in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Durchführung der Leistung in einem Zuge. Eine zeitlich kontinuierliche Leistungsabwicklung wird angestrebt; baustellenbedingte Verzögerungen und Unterbrechungen können jedoch durchaus auftreten. Der Baustelleneinrichtungsplan liegt bei. Es ist möglich, dass die tatsächliche Größe der Baustelleneinrichtung zum Zeitpunkt der Ausführung kleiner ausfällt, und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass größere Lagerflächen vor Ort verfügbar sind. Auftragnehmer müssen flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Tul ta’ żmien ieħorIllimitat
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)iva
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
Informazzjoni addizzjonaliBei Angebotsabgabe sind die Leistungsverzeichnisse zwingend als GAEB-Datei und als PDF-Datei ausgefüllt abzugeben.
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru professjonali rilevanti
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniMit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 1 VOB/A beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Aktuelle Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (Auszug nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

KriterjuVolum ta' negozju annwali speċifiku
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniMit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniMit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt - (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 3. Aktuell gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

KriterjuReferenzi fuq xogħlijiet speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniMit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

KriterjuMedja annwali tal-impjegati
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniMit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniPreis
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżOrdni ta’ importanza
Numru tal-kriterju għall-għoti0
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Skadenza biex tintalab informazzjoni addizzjonali03/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM4HK/documents
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM4HK
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM4HK
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMhux permessa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Deskrizzjoni tal-garanzija finanzjarjaSicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Skadenza biex jintlaqgħu l-offerti10/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Perjodu waqt li l-offerta għandha tibqa' valida60 Jiem
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, xi dokumenti neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliEs gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Informazzjoni dwar il-ftuħ pubbliku
Data tal-ftuħ10/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
PostDie Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Informazzjoni addizzjonaliDie elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die Beteiligung von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Kundizzjonijiet relatati mat-twettiq tal-kuntrattUnterbeauftragungen sind zugelassen. Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Fatturazzjoni elettronikaPermessa
Se tintuża l-ordni elettronikaiva
Se jintuża l-pagament elettronikuiva
Arranġament finanzjarjuZahlung (§ 16 VOB/B): Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ebda ftehim ta' qafas
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwistbbt Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoniStadt Burgdorf
8. Organizzazzjonijiet
8.1.
ORG-0001
Isem uffiċjaliStadt Burgdorf
Numru tar-reġistrazzjoniDE115040560
Indirizz postaliVor dem Hannoverschen Tor 1
BeltBurgdorf
Kodiċi postali31303
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Region Hannover (DE929)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefown+49 511220074-66
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Xerrej
Organizzazzjoni li tirċievi t-talbiet għall-parteċipazzjoni
8.1.
ORG-0002
Isem uffiċjalibbt Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
Numru tar-reġistrazzjoniDE259528735
Indirizz postaliTheaterstraße 16
BeltHannover
Kodiċi postali30159
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Region Hannover (DE929)
PajjiżIl-Ġermanja
Punt ta’ kuntattVergabestelle
Emailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefown+49 511220074-66
Fax+49 511220074-99
Indirizz tal-internethttp://www.bbt-kanzlei.de
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni li tipprovdi informazzjoni addizzjonali dwar il-proċedura tal-akkwist
8.1.
ORG-0004
Isem uffiċjaliVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Numru tar-reġistrazzjonit:04131153308
Indirizz postaliAuf der Hude 2
BeltLüneburg
Kodiċi postali21339
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefown+49 4131-153306
Fax+49 4131-152943
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni tar-rieżami
8.1.
ORG-0005
Isem uffiċjaliDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numru tar-reġistrazzjoni0204:994-DOEVD-83
BeltBonn
Kodiċi postali53119
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefown+49228996100
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
TED eSender
Informazzjoni dwar l-avviż
Identifikatur/verżjoni tal-avviż71421bba-8bfa-4d66-a006-8c5090b84f46  -  01
Tip ta’ formolaKompetizzjoni
Tip ta’ avviżAvviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Sottotip tal-avviż16
Data ta’ meta ntbagħat l-avviż06/07/2026 15:35:32 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Lingwi li bihom dan l-avviż huwa disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Numru tal-pubblikazzjoni tal-avviż468992-2026
Numru tal-ħarġa tal-ĠU S129/2026
Data tal-pubblikazzjoni08/07/2026