2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntratt: Servizzi
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 71300000 Servizzi ta' l-inġinerija
2.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postali: Ruhrstraße 2
Belt: Berlin
Kodiċi postali: 10709
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS): Berlin (DE300)
Pajjiż: Il-Ġermanja
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Informazzjoni addizzjonali: Elektronische Kommunikation: 1. Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Vergabeunterlagen sind von der Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist herunterzuladen. Anfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über das Bietercockpit bis zum 29.09.2025 einzureichen. Die letzte Beantwortung von Anfragen erfolgt bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. HINWEIS: Die Vergabeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bieter muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Vergabeplattform). 2. Die Kommunikation und die Abgabe von Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund - unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und - sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und - unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden. Die Abgabe elektronischer Angebote kann erfolgen: - elektronisch in Textform (ohne Signatur). - elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe. 3. Form und Inhalt der Angebote: Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen übermittelt werden. Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Angebote sind nicht zugelassen. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe, den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 4. Ortsbesichtigung Die Bieter erhalten vor Abgabe des Angebots die Gelegenheit, sich vor Ort einen Eindruck von den Gegebenheiten des Standorts zu machen. Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bażi legali:
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoni: Avviż
Sitwazzjoni analoga bħal falliment skont il-liġi nazzjonali: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Il-korruzzjoni: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Parteċipazzjoni f’organizzazzjoni kriminali: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ftehimiet ma’ operaturi ekonomiċi oħrajn li għandhom l-għan li jikkawżaw distorsjoni tal-kompetizzjoni: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi ambjentali: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ħasil tal-flus jew finanzjament tat-terroriżmu: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Frodi: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Tħaddim tat-tfal u forom oħra ta’ traffikar tal-bnedmin: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Insolvenza: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi tax-xogħol: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Assijiet amministrati minn likwidatur: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Dikjarazzjoni falza, informazzjoni moħbija, ma setgħux jiġu pprovduti d-dokumenti meħtieġa jew inkisbet informazzjoni kunfidenzjali ta’ din il-proċedura: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Kunflitt ta’ interess minħabba l-parteċipazzjoni tiegħu fil-proċedura ta’ akkwist: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Involviment dirett jew indirett fit-tħejjija ta’ din il-proċedura ta’ akkwist: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Imġiba professjonali serjament ħażina: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Terminazzjoni bikrija, danni jew sanzjonijiet komparabbli oħra: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi soċjali: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tal-kontribuzzjonijiet tas-sigurtà soċjali: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
L-attivitajiet kummerċjali huma sospiżi: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tat-taxxi: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Reati terroristiċi jew reati marbuta ma’ attivitajiet terroristiċi: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Ksur tal-obbligi stabbiliti skont raġunijiet ta’ esklużjoni purament nazzjonali: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)