574369-2025 - Kompetizzjoni
Il-Ġermanja – Servizzi ta' l-inġinerija – Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
OJ S 168/2025 03/09/2025
Avviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Servizzi
1. Xerrej
1.1.
Xerrej
Isem uffiċjaliUniversitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba)
EmailMelanie.Weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Tip legali tax-xerrejImpriża pubblika, ikkontrollata minn awtorità tal-gvern ċentrali
Attività tal-awtorità kontraentiServizzi publiċi ġenerali
2. Proċedura
2.1.
Proċedura
TitluVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
DeskrizzjoniVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüs-tung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Identifikatur tal-proċedura21324fef-6670-40cd-8afc-d39b243b744b
Identifikatur intern80486-2024
Tip ta’ proċeduraInnegozjata bil-pubblikazzjoni minn qabel ta’ sejħa għall-kompetizzjoni/għall-kompetizzjoni bin-negozjar
Il-proċedura hija aċċelleratale
2.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattServizzi
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 71300000 Servizzi ta' l-inġinerija
2.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliOtfried-Müller-Straße 4  
BeltTübingen
Kodiċi postali72076
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
PajjiżIl-Ġermanja
2.1.4.
Informazzjoni ġenerali
Bażi legali
Direttiva 2014/24/UE
vgv -
Liġi transfruntiera applikabbliEs gelten alle grenzüberschreitenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Raġunijiet għall-esklużjoni
Sors tal-motivi għall-eżklussjoniAvviż
Il-korruzzjoniDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
FrodiDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Parteċipazzjoni f’organizzazzjoni kriminaliDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Reati terroristiċi jew reati marbuta ma’ attivitajiet terroristiċiDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ħasil tal-flus jew finanzjament tat-terroriżmuDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Tħaddim tat-tfal u forom oħra ta’ traffikar tal-bnedminDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ksur tal-obbligu relatat mal-ħlas tat-taxxiDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Assijiet amministrati minn likwidaturDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Kunflitt ta’ interess minħabba l-parteċipazzjoni tiegħu fil-proċedura ta’ akkwistDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Terminazzjoni bikrija, danni jew sanzjonijiet komparabbli oħraDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Imġiba professjonali serjament ħażinaDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Dikjarazzjoni falza, informazzjoni moħbija, ma setgħux jiġu pprovduti d-dokumenti meħtieġa jew inkisbet informazzjoni kunfidenzjali ta’ din il-proċeduraDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi tax-xogħolDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi soċjaliDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ksur tal-obbligi fl-oqsma tal-liġi ambjentaliDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Involviment dirett jew indirett fit-tħejjija ta’ din il-proċedura ta’ akkwistDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Lott
5.1.
LottLOT-0001
TitluVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
DeskrizzjoniVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation für das Technische Betriebsamt / tba des UKT Tübingen
Identifikatur intern80486-2024
5.1.1.
Għan
Natura tal-kuntrattServizzi
Klassifikazzjoni prinċipali (cpv): 71300000 Servizzi ta' l-inġinerija
5.1.2.
Post tal-prestazzjoni
Indirizz postaliOtfried-Müller-Straße 4  
BeltTübingen
Kodiċi postali72076
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
PajjiżIl-Ġermanja
5.1.3.
Tul ta’ żmien stmat
Tul ta’ żmien ieħorMhux magħruf
5.1.6.
Informazzjoni ġenerali
Parteċipazzjoni riżervata
Il-parteċipazzjoni mhijiex riżervata.
Proġett ta’ akkwist mhux iffinanzjat mill-Fondi tal-UE
L-akkwist huwa kopert mill-Ftehim dwar l-Akkwisti Pubbliċi (GPA)le
Dan l-akkwist huwa adattat ukoll għall-intrapriżi żgħar u ta’ daqs medju (SMEs)le
5.1.7.
Akkwist strateġiku
Għan tal-akkwist strateġikuEbda akkwist strateġiku
5.1.9.
Kriterji tal-għażla
Sors tal-kriterji ta' għażlaAvviż
KriterjuReġistrazzjoni f'reġistru tal-kummerċ
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniDie Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeigne-te Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklä-rungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura

KriterjuVolum ta' negozju annwali speċifiku
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniDer erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 1,0 Mio. netto / Kalenderjahr betragen haben (Mindestkriterium). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 2.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 4.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 4.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 5.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura

KriterjuMedja annwali tal-impjegati
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAnzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura

KriterjuMedja annwali tal-impjegati
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniAnzahl der fest angestellten Mitarbeiter technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura

KriterjuReferenzi fuq servizzi speċifiċi
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniUnternehmensbezogene Referenzen (2020 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb; • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; • mit Baukosten (KGR 480) von mind. EUR 1 Mio. netto; • für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; • im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung. Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das: ­- das Gesamtvolumen der Maßnahme ­- die Anzahl der Datenpunkte ­- die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank) tätigen. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura

KriterjuRekwiżiti ekonomiċi jew finanzjarji oħra
Deskrizzjoni tal-kriterju ta' selezzjoniErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Il-kriterji se jintużaw biex jintgħażlu l-kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura
Informazzjoni dwar it-tieni stadju ta’ proċedura b’żewġ stadji
Numru minimu ta’ kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura3
Numru massimu ta’ kandidati li għandhom jiġu mistiedna għat-tieni stadju tal-proċedura5
Il-proċedura se ssir fi stadji suċċessivi. F’kull stadju, xi parteċipanti jistgħu jiġu eliminati
Ix-xerrej jirriżerva d-dritt li jagħti l-kuntratt abbażi tal-offerti inizjali mingħajr negozjar ulterjuri
5.1.10.
Kriterji tal-għoti
Kriterju
TipPrezz
DeskrizzjoniHonorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: ­- Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­- Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. ­- Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. ­- Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­- das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pau-schalen für die Besonderen Leistungen sowie ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżFattur ta’ ponderazzjoni (punti, eżatt)
Numru tal-kriterju għall-għoti500
Kriterju
TipKwalità
DeskrizzjoniQualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: ­- Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­- Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hin-blick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit" Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets: ­- Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes ­- Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen ­- Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżFattur ta’ ponderazzjoni (punti, eżatt)
Numru tal-kriterju għall-għoti250
Kriterju
TipKwalità
DeskrizzjoniErfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es wer-den nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 400) von mind. EUR 1 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten er-halten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Kategorija tal-kriterju tal-għoti piżFattur ta’ ponderazzjoni (punti, eżatt)
Numru tal-kriterju għall-għoti250
5.1.11.
Dokumenti tal-akkwist
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist huma disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Lingwi li bihom id-dokumenti tal-akkwist (jew partijiet minnhom) huma disponibbli mhux uffiċjalmentĠermaniż
Indirizz tad-dokumenti tal-akkwisthttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2638d8-eu
Mezz ta’ komunikazzjoni ad hoc
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2638d8-eu
5.1.12.
Termini tal-akkwist
Termini tas-sottomissjoni
Sottomissjoni elettronikaMeħtieġa
Indirizz għas-sottomissjonihttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2638d8-eu
Lingwi li bihom jistgħu jiġu sottomessi offerti jew talbiet għall-parteċipazzjoniĠermaniż
Katalogu elettronikuMhux permessa
VarjantiMhux permessa
L-offerenti jistgħu jitfgħu aktar minn offerta waħdaMhux permessa
Deskrizzjoni tal-garanzija finanzjarjaVertragserfüllungssicherheit Der AG ist berechtigt, bei jeder Abschlagsrechnung des Auftragnehmers innerhalb einer Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages sowie gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag) für sämtliche sich aus diesem Vertrag für ihn ergebenden Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, insbesondere im Hinblick auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschl. Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen, einen Betrag in Höhe von 10% der jeweils geprüften und freigegebenen Netto-Rechnungssumme mit der Maßgabe einzubehalten, dass der jeweilige Einbehalt vollständig an den Auftragnehmer auszukehren ist, sobald die jeweilige Beauftragungsstufe gem. §§ 3.2, 3.3 dieses Vertrages nach allseitiger Auffassung der Vertragsparteien vollständig abgeschlossen ist. Mit dem Einvernehmen der Auftraggeber zum Abschluss einer Beauftragungsstufe ist ausdrücklich keinerlei Zustimmung zur Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der innerhalb dieser Beauftragungsstufe erbrachten Leistungen des Auftragnehmers verbunden. Mängelansprüchesicherheit Nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages ist der Auftraggeber berechtigt, zur Sicherung im Hinblick auf die Erfüllung von Mängelansprüchen (u. a. Nachbesserung von bei Abnahme festgestellten Mängeln und Restleistungen, Schadensersatz, Kostenvorschuss sowie Minderung) die Erstattung von Überzahlungen einschl. Zinsen und Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag einschl. ausgeführter Nachtragsleistungen einen Einbehalt in Höhe von 5 % der vereinbarten Netto-Honorarteilpauschale für die gesamte Beauftragungsstufe IV gem. § 3.2 lit. c) dieses Vertrages vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt durch Übergabe einer selbst-schuldnerischen, unbedingten, unwiderruflichen und unbefristeten Bankbürgschaft einer europäischen Bank, Sparkasse oder einem sonstigen in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder -versicherer abzulösen. Die Bürgschaft muss den Verzicht der Anfechtbarkeit sowie die Erklärung enthalten, dass das Recht auf Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus der Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der Bürgschaft am Erfüllungsort der Bauleistung durchzuführen sind. Die Mängelansprüchesicherheit ist an den Auftragnehmer nach Ablauf von 2 Jahren und 6 Monaten nach Abnahme gem. § 11.1 dieses Vertrages auszukehren. Soweit je-doch zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Mängelansprüche der Auftraggeber noch nicht erfüllt sind, darf für diese Mängelansprüche ein entsprechender Teil der Sicherheit zurückgehalten werden.
Skadenza biex jintlaqgħu t-talbiet għall-parteċipazzjoni02/10/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Informazzjoni li tista’ tiġi ssupplimentata wara l-iskadenza għas-sottomissjoni
Fid-diskrezzjoni tax-xerrej, id-dokumenti kollha neqsin relatati mal-offerent jistgħu jiġu ppreżentati aktar tard.
Informazzjoni addizzjonaliEs wird auf § 56 VgV verweisen.
Termini tal-kuntratt
L-eżekuzzjoni tal-kuntratt għandha titwettaq fil-qafas ta’ programmi ta’ impjiegi protettiLe
Fatturazzjoni elettronikaPermessa
Se tintuża l-ordni elettronikale
Se jintuża l-pagament elettronikule
5.1.15.
Tekniki
Ftehim qafas
Ebda ftehim ta' qafas
Informazzjoni dwar is-sistema dinamika tax-xiri
Ebda sistema dinamika ta’ xiri
Irkant elettronikule
5.1.16.
Aktar informazzjoni, medjazzjoni u rieżami
Organizzazzjoni tar-rieżamiVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informazzjoni dwar l-iskadenzi tar-rieżami: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organizzazzjonijiet
8.1.
ORG-0001
Isem uffiċjaliUniversitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba)
Numru tar-reġistrazzjoni07071 2970700
Indirizz postaliOtfried-Müller-Straße 4
BeltTübingen
Kodiċi postali72076
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
PajjiżIl-Ġermanja
EmailMelanie.Weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Telefown07071 2970700
Profil tax-xerrejhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2638d8-eu
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Xerrej
8.1.
ORG-0002
Isem uffiċjaliVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Numru tar-reġistrazzjoni07219268730
Indirizz postaliDurlacher Allee 100
BeltKarlsruhe
Kodiċi postali76137
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefown07219268730
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
Organizzazzjoni tar-rieżami
8.1.
ORG-0003
Isem uffiċjaliDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numru tar-reġistrazzjoni0204:994-DOEVD-83
BeltBonn
Kodiċi postali53119
Sottodiviżjoni tal-pajjiż (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
PajjiżIl-Ġermanja
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefown+49228996100
Rwoli ta’ din l-organizzazzjoni
TED eSender
Informazzjoni dwar l-avviż
Identifikatur/verżjoni tal-avviż3f1f7ac4-19cc-44df-a7d2-3de975f8e3c0  -  01
Tip ta’ formolaKompetizzjoni
Tip ta’ avviżAvviż tal-kuntratt jew tal-konċessjoni – reġim standard
Sottotip tal-avviż16
Data ta’ meta ntbagħat l-avviż01/09/2025 20:38:42 (UTC+02:00) Ħin tal-Ewropa tal-Lvant, Ħin tas-sajf tal-Ewropa Ċentrali
Lingwi li bihom dan l-avviż huwa disponibbli uffiċjalmentĠermaniż
Numru tal-pubblikazzjoni tal-avviż574369-2025
Numru tal-ħarġa tal-ĠU S168/2025
Data tal-pubblikazzjoni03/09/2025