<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeSubType><cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">16</cbc:SubTypeCode></efac:NoticeSubType><efac:Organizations><efac:Organization><efac:Company><cbc:WebsiteURI>https://www.dlr.de/rd/</cbc:WebsiteURI><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. - Raumfahrtagentur</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Königswinterer Str. 522-524</cbc:StreetName><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53227</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>t:02284470</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>000</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>foerderadministration-raumfahrtagentur@dlr.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Villemombler Str. 76</cbc:StreetName><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53123</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>t:022894990</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>000</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>vk@bundeskartellamt.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Beschaffungsamt des BMI</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations><efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00147553-2024</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">50/2024</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2024-03-11Z</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:UBLVersionID>2.3</cbc:UBLVersionID><cbc:CustomizationID>eforms-sdk-1.7</cbc:CustomizationID><cbc:ID schemeName="notice-id">b983db25-f9e4-4d65-819d-84291277cf4c</cbc:ID><cbc:ContractFolderID>1ff1cf8e-b8fb-4676-9dad-ad49f258eb3b</cbc:ContractFolderID><cbc:IssueDate>2024-03-08+01:00</cbc:IssueDate><cbc:IssueTime>09:16:34+01:00</cbc:IssueTime><cbc:VersionID>02</cbc:VersionID><cbc:RequestedPublicationDate>2024-03-08+01:00</cbc:RequestedPublicationDate><cbc:RegulatoryDomain>32014L0024</cbc:RegulatoryDomain><cbc:NoticeTypeCode listName="competition">cn-standard</cbc:NoticeTypeCode><cbc:NoticeLanguageCode listName="eu-official-language">DEU</cbc:NoticeLanguageCode><cac:ContractingParty><cac:ContractingPartyType><cbc:PartyTypeCode listName="buyer-legal-type">spec-rights-entity</cbc:PartyTypeCode></cac:ContractingPartyType><cac:ContractingActivity><cbc:ActivityTypeCode listName="authority-activity">gen-pub</cbc:ActivityTypeCode></cac:ContractingActivity><cac:Party><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:ServiceProviderParty><cbc:ServiceTypeCode listName="organisation-role">ted-esen</cbc:ServiceTypeCode><cac:Party><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:Party></cac:ServiceProviderParty></cac:Party></cac:ContractingParty><cac:TenderingTerms><cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cbc:ID>vgv</cbc:ID></cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">corruption</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">crime-org</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">finan-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">human-traffic</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">tax-pay</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">labour-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">bankruptcy</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prof-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">distorsion</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efbc:ProcedureRelaunchIndicator>true</efbc:ProcedureRelaunchIndicator></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">50LZ2401</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">GESTRA Instandhaltung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Ziel des Auftrages „GESTRA Instandhaltung“ ist es, die Instandhaltung des „German Experimental Surveillance and Tracking Radar" (GESTRA) über einen einzelnen Hauptauftragnehmer zu erreichen. Dieser Auftragnehmer soll die Instandhaltung federführend und wo nötig mit Unterauftragnehmern koordinieren und durchführen, um eine bestmögliche Inspektion, Wartung und Instandsetzung und somit den nahezu uneingeschränkten und dauerhaften Betrieb des Gesamtsystems sicherzustellen. Durch regelmäßige Wartung an Sender und Empfänger soll die Leistungsfähigkeit des Radarsystems aufrechterhalten sowie Beschädigungen und dadurch erhebliche Kosten für Reparaturen vermieden werden. Die Instandhaltung umfasst dabei die folgenden drei Bereiche:
• Inspektion: Ermittlung und Beurteilung des Ist-Zustandes
• Wartung: Erhalt des Soll-Zustandes
• Instandsetzung: Wiederherstellung des Soll-Zustandes</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="eforms-contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">Bitte beachten Sie die die Dokumente
- Hinweise zur Abgabe eines Teilnahmeantrages
- Bewertungsmatrix 
für eine Auflistung und Beschreibung der einzureichenden Unterlagen, weiterer Ausschlussgründe und der Bewertungskriterien.</cbc:Note><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">50000000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEB11</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Bewertungs- und Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die Bewertungs- und Eignungskriterien sowie die als Nachweise zu übermittelnden Unterlagen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb sowie dem Dokument Hinweise zur Abgabe eines Teilnahmeantrages.
Im Auswahlprozess werden maximal 3 potenzielle Bewerber an Hand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien ausgewählt.</cbc:Description><efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator><efac:CriterionParameter><efbc:ParameterNumeric>0</efbc:ParameterNumeric></efac:CriterionParameter></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><cbc:ID>.</cbc:ID><cbc:DocumentTypeCode listName="communication-justification">sen-info</cbc:DocumentTypeCode><cbc:DocumentType>restricted-document</cbc:DocumentType><cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=612567</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">false</cbc:CompanyLegalFormCode></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Sollten auf Auftraggeberseite Unklarheiten bestehen bzgl. einzelner Angaben oder Unterlagen, behalten wir uns vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Rückfragen hierzu zu stellen und ggf. Informationen/Belege/Dokumente nachzufordern. Es besteht kein Anspruch auf eine spätere Einreichung von Unterlagen.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cbc:NoFurtherNegotiationIndicator>true</cbc:NoFurtherNegotiationIndicator><cac:AwardingCriterion><cbc:CalculationExpression languageID="DEU">Den Siegern des Teilnahmewettbewerbes geht mit der Angebotsaufforderung eine Separate Bewertungsmatrix für das Angebot zu. Der Bewertungsmatrix können die jeweiligen Zuschlagskriterien mit Gewichtung entnommen werden.</cbc:CalculationExpression></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:TenderRecipientParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:TenderRecipientParty><cac:TenderEvaluationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:TenderEvaluationParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 
1.	der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2.	die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3.	mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4.	der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber  gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5.	der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:ParticipationRequestReceptionPeriod><cbc:EndDate>2024-04-08+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:ParticipationRequestReceptionPeriod><cac:EconomicOperatorShortList><cbc:MaximumQuantity>3</cbc:MaximumQuantity><cbc:MinimumQuantity>3</cbc:MinimumQuantity></cac:EconomicOperatorShortList><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">50LZ2401</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">GESTRA Instandhaltung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Ziel des Auftrages „GESTRA Instandhaltung“ ist es, die Instandhaltung des „German Experimental Surveillance and Tracking Radar" (GESTRA) über einen einzelnen Hauptauftragnehmer zu erreichen. Dieser Auftragnehmer soll die Instandhaltung federführend und wo nötig mit Unterauftragnehmern koordinieren und durchführen, um eine bestmögliche Inspektion, Wartung und Instandsetzung und somit den nahezu uneingeschränkten und dauerhaften Betrieb des Gesamtsystems sicherzustellen. Durch regelmäßige Wartung an Sender und Empfänger soll die Leistungsfähigkeit des Radarsystems aufrechterhalten sowie Beschädigungen und dadurch erhebliche Kosten für Reparaturen vermieden werden. Die Instandhaltung umfasst dabei die folgenden drei Bereiche:
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