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		<cbc:Description languageID="DEU">Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme von Kfz-Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten zu Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung, Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Fahrzeugunfällen und Ladungssicherungsgutachten im Auftrag der Kreispolizeibehörde Wesel</cbc:Description>
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		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1A2UNU48


Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Enthalten die Bekanntmachungen oder Formblätter sowie sonstige dem Bieter übermittelte Unterlagen oder Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Verstoß nicht berufen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die Bewerber über die Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen.

Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Ferner behält sich der Auftraggeber bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Anspruch besteht jedoch auch insoweit nicht.
Eine Zusammenstellung der vom Bieter einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325EU) sowie die auszufüllenden Formulare können in den Vergabeunterlagen beim Vergabemarktplatz NRW- www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.

Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV).</cbc:Note>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">false</cbc:CompanyLegalFormCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. </cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zu den in den allgemeinen Bedingungen sowie in den Fachlosen festgeschriebenen Zeiten zu erbringen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit an allen Wochentagen (diese umfasst auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in NRW). </cbc:Description>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:AwardingTerms>
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											<efbc:ParameterNumeric>100</efbc:ParameterNumeric>
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									</efext:EformsExtension>
								</ext:ExtensionContent>
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						</ext:UBLExtensions>
						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
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				</cac:AwardingCriterion>
			</cac:AwardingTerms>
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		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
			<cbc:AccessToolsURI>https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YRMY1A2UNU48</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
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				<cbc:EndDate>2024-05-02+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2024-05-10+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>12:00:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gebietslos 1 - Fachlos 1</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. 
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
Die Aufgabenschwerpunkte des Fachloses 1 umfassen die Erstellung von 
-Schadengutachten: Untersuchung von polizeieigenen Fahrzeugen und deren Schäden zur Feststellung des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen mit Dokumentation in einem Schadengutachten. 
-Zweiradgutachten: Untersuchung von sichergestellten Leicht- und Kleinkrafträdern (Mofa, Roller, Pedelec, E-Bike u.ä.) bis 125 cm 3 und ggf. deren Beschädigungen, bei Verdacht auf Bauartveränderungen, mit der Feststellung von leistungs- und drehzahlverändernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit, des Einflusses auf die erforderliche Fahrerlaubnis und der weiteren Relevanz der Feststellungen. 
-Fahrzeugmängelgutachten: Untersuchung von sichergestellten Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Kräder ab 125 cm cm3) nach Hinweisen auf technische Mängel und Manipulation im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit des festgestellten Mangelzustandes sowie Feststellung von Bauartveränderungen zur Beurteilung des Erlöschens der Betriebserlaubnis. 

Der Auftragnehmer  muss mit der Erbringung der Leistung innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 

Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71330000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Kreisgebiet Wesel</cbc:StreetName>
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					<cbc:PostalZone>46483</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA1F</cbc:CountrySubentityCode>
					<cbc:Region>anyw-cou</cbc:Region>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2024-08-01+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2027-07-31+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
					</ext:ExtensionContent>
				</ext:UBLExtension>
			</ext:UBLExtensions>
			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RequiredCurriculaCode listName="requirement-stage">t-requ</cbc:RequiredCurriculaCode>
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				<cbc:ID>vgv</cbc:ID>
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			<cac:CallForTendersDocumentReference>
				<cbc:ID>SomeTenderDocID1</cbc:ID>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
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			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
					<cac:SubordinateAwardingCriterion>
						<ext:UBLExtensions>
							<ext:UBLExtension>
								<ext:ExtensionContent>
									<efext:EformsExtension>
										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>100</efbc:ParameterNumeric>
										</efac:AwardCriterionParameter>
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						</ext:UBLExtensions>
						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Gebietslos 1 - Fachlos 2</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. 
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
Die Aufgabenschwerpunkte dieses Fachloses 2 umfassen die Erstellung von 
-Kfz- Betrugsgutachten (z.B. Plausibilitätsuntersuchung zu Fahrzeugschäden und Verkehrsunfallspurenbildern). Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Betrugsverdacht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, Schadenskompatibilität, des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen.
-Fahrerfluchtgutachten
Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Verdacht auf eine Unfallflucht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, der Schadenskompatibilität , des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen, unter Berücksichtigung des Unfallhergangs bzw. Konditionen  an der Unfallstelle zur Klärung der Bemerkbarkeit. 
-Kfz-Unfallgutachten (z.B. Nachweis von Aufprall- und Ausgangsgeschwindigkeit , Geschwindigkeits- und Bremsgutachten) Untersuchung von Fahrzeugen nach Hinweisen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. 
-Kfz-Unfallursachengutachten (z.B. Schadensaufnahme und Beweissicherung) Untersuchung von Fahrzeugen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. 
-Unfallrekonstruktionsgutachten (z.B. rechnergestützte Unfallrekonstruktion) Erstellung von Unfallablaufgutachten nach Aktenlage und Ortsbesichtigung mittels Kollisions- und Unfallablaufrekonstruktion sowie Erstellung einer Vermeidbarkeitsbetrachtung.
-Beweissicherungsverfahren (z.B. Vermeidbarkeitsstudien) Dient als Vorbereitung für Kfz-Unfallursachen- oder Unfallrekonstruktionsgutachten.
Der Sachverständige ermittelt nach eigener Beurteilung alle notwendigen Daten für ein evtl. später zu erstellendes Gutachten am Unfallort und hält diese in geeigneter Weise fest. Es wird vom Sachverständigen noch kein Gutachten schriftlich fixiert und der Behörde übersandt. Der Kfz-Sachverständige hat sich vielmehr ein "erstes Bild" über die Wirkungszusammenhänge (vorläufige Ursachenfindung) gemacht und teilt das mündlich dem/der aufnehmenden Polizeibeamten/in mit. Sollte nun zu einem später durchzuführenden Gerichtsverfahren zu eindeutigen Beweisführung ein Gutachten erforderlich werden, so kann dieses jederzeit in Auftrag gegeben werden. Die dafür notwendigen Daten hat der Kfz-Sachverständige bereit zu halten. Die vom Sachverständigen aufgenommenen Daten und Unterlagen sind 5 Jahre lang aufzubewahren.</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zu den in den allgemeinen Bedingungen sowie in den Fachlosen festgeschriebenen Zeiten zu erbringen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit an allen Wochentagen (diese umfasst auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in NRW). </cbc:Description>
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Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
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Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken.
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten 
Der Aufgabenschwerpunkt des Fachloses 3 umfasst die Erstellung von Ladungssicherungsgutachten. Untersuchung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw) und Fahrzeuganhängern zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder der Feststellung von Mängeln oder Gefährdungspotenzialen bei unzureichender Ladungssicherung sowie Beurteilung von deren Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit. 

Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. In derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.</cbc:Note>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. </cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zu den in den allgemeinen Bedingungen sowie in den Fachlosen festgeschriebenen Zeiten zu erbringen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit an allen Wochentagen (diese umfasst auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in NRW). </cbc:Description>
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											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Gebietslos 2 - Fachlos 1</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. 
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 2 (Linksrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn.
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
Die Aufgabenschwerpunkte des Fachloses 1 umfassen die Erstellung von 
-Schadengutachten: Untersuchung von polizeieigenen Fahrzeugen und deren Schäden zur Feststellung des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen mit Dokumentation in einem Schadengutachten. 
-Zweiradgutachten: Untersuchung von sichergestellten Leicht- und Kleinkrafträdern (Mofa, Roller, Pedelec, E-Bike u.ä.) bis 125 cm 3 und ggf. deren Beschädigungen, bei Verdacht auf Bauartveränderungen, mit der Feststellung von leistungs- und drehzahlverändernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit, des Einflusses auf die erforderliche Fahrerlaubnis und der weiteren Relevanz der Feststellungen. 
-Fahrzeugmängelgutachten: Untersuchung von sichergestellten Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Kräder ab 125 cm cm3) nach Hinweisen auf technische Mängel und Manipulation im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit des festgestellten Mangelzustandes sowie Feststellung von Bauartveränderungen zur Beurteilung des Erlöschens der Betriebserlaubnis. 

Der Auftragnehmer  muss mit der Erbringung der Leistung innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 

Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden.</cbc:Note>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. </cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zu den in den allgemeinen Bedingungen sowie in den Fachlosen festgeschriebenen Zeiten zu erbringen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit an allen Wochentagen (diese umfasst auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in NRW). </cbc:Description>
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											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gebietslos 2 - Fachlos 2</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. 
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 2 (Linksrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn.
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
Die Aufgabenschwerpunkte dieses Fachloses 2 umfassen die Erstellung von 
-Kfz- Betrugsgutachten (z.B. Plausibilitätsuntersuchung zu Fahrzeugschäden und Verkehrsunfallspurenbildern). Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Betrugsverdacht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, Schadenskompatibilität, des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen.
-Fahrerfluchtgutachten
Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Verdacht auf eine Unfallflucht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, der Schadenskompatibilität , des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen, unter Berücksichtigung des Unfallhergangs bzw. Konditionen  an der Unfallstelle zur Klärung der Bemerkbarkeit. 
-Kfz-Unfallgutachten (z.B. Nachweis von Aufprall- und Ausgangsgeschwindigkeit , Geschwindigkeits- und Bremsgutachten) Untersuchung von Fahrzeugen nach Hinweisen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. 
-Kfz-Unfallursachengutachten (z.B. Schadensaufnahme und Beweissicherung) Untersuchung von Fahrzeugen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. 
-Unfallrekonstruktionsgutachten (z.B. rechnergestützte Unfallrekonstruktion) Erstellung von Unfallablaufgutachten nach Aktenlage und Ortsbesichtigung mittels Kollisions- und Unfallablaufrekonstruktion sowie Erstellung einer Vermeidbarkeitsbetrachtung.
-Beweissicherungsverfahren (z.B. Vermeidbarkeitsstudien) Dient als Vorbereitung für Kfz-Unfallursachen- oder Unfallrekonstruktionsgutachten.
Der Sachverständige ermittelt nach eigener Beurteilung alle notwendigen Daten für ein evtl. später zu erstellendes Gutachten am Unfallort und hält diese in geeigneter Weise fest. Es wird vom Sachverständigen noch kein Gutachten schriftlich fixiert und der Behörde übersandt. Der Kfz-Sachverständige hat sich vielmehr ein "erstes Bild" über die Wirkungszusammenhänge (vorläufige Ursachenfindung) gemacht und teilt das mündlich dem/der aufnehmenden Polizeibeamten/in mit. Sollte nun zu einem später durchzuführenden Gerichtsverfahren zu eindeutigen Beweisführung ein Gutachten erforderlich werden, so kann dieses jederzeit in Auftrag gegeben werden. Die dafür notwendigen Daten hat der Kfz-Sachverständige bereit zu halten. Die vom Sachverständigen aufgenommenen Daten und Unterlagen sind 5 Jahre lang aufzubewahren.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			</cac:MainCommodityClassification>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
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	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0007</cbc:ID>
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				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (Formular 521 EU)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auch eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschriebene Eigenerklärung einzureichen. 
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 durch Eigenerklärung (mit Formular Anlage-Eigenerklärung -VO-2022-833). 

Vom Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist eine Namensliste des für die Verwendung bei der Kreispolizeibehörde Wesel vorgesehen Personals nebst der nachstehend geforderten Qualifikationsnachweise einzureichen. Bei Neueinstellungen oder Personalveränderungen während der Vertragslaufzeit sind die Nachweise und Erklärungen unaufgefordert nachzureichen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fachlos 1:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 1 zu erbringen:
- Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Kraftfahrzeugunfallursachen
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung
- Zertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 2:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 2 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unfallrekonstruktion
- Zertifizierte Sachverständige für Unfallrekonstruktion nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Unfallrekonstruktion
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe der jeweiligen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten. 

Fachlos 3:
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung des Fachloses 3 zu erbringen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Ladungssicherung, Verpackung und Ladeeinheitenbildung sowie Schadens- und Ursachenanalyse 
- Zertifizierte Sachverständige für den Straßenverkehr nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Diplom-Ingenieure mit Schwerpunkt Ladungssicherung 
- Diplom-Ingenieure der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA etc.)
Es ist ein zusätzlicher Nachweis über die fundierten Erfahrungen in der Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten zu erbringen 
durch eine Liste über mindestens drei Auftraggeber für die Gerichtsgutachten in den letzten drei Jahren gefertigt wurden unter Angabe des jeweiligen Ansprechpartners nebst Kontaktdaten. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der oder die Sachverständige muss über fundierte Grundkenntnisse aktueller Unfallrekonstruktionsprogramme verfügen. Für Beweissicherungsverfahren ist außerdem erforderlich, dass sowohl das Tatortvermessungsverfahren des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (Elcovision) sowie das von der Polizei Nordrhein-Westfalen angewandte Monobildverfahren (Monobild digital) sicher angewendet bzw. ausgewertet werden kann. Die Anwendung und Auswertung des Tatortvermessungsverfahren (Elcovision) und des Monobildverfahrens (Monobild digital) ist per Eigenerklärung nachzuweisen. 
Bei Einsatz von Verkehrsunfallaufnahmeteams werden 3D-Messergebnisse sowie auch digitale Fahrzeugspuren (z.B. Auslesung der Fehlerspeicher und Airbagsteuergeräte) produziert und gesichert. Daher sind hierbei zwingend Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten erforderlich. 
Die Leistungen des jeweiligen Fachloses sind lediglich durch einen Kfz-Sachverständigen des Auftragnehmers zu erbringen. Über die erforderliche Personalstärke bei Sachverständigentätigkeiten entscheiden jedoch ausschließlich der zuständige, den Einsatz leitende Polizeivollzugsbeamte bzw. der zuständige Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Wesel. Nur wenn der Auftraggeber einen weiteren Kfz-Sachverständigen für erforderlich hält, kann dieser zusätzlich mit eingesetzt und dessen Leistung auch nach den Bestimmungen des Vertrages abgerechnet werden. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Umständen des Ausfalls des Stammpersonals müssen fachlich erfahrene Ersatzkräfte zur Verfügung gestellt werden und ein Nachweis über die berufliche Leistungsfähigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. 
Für die Tätigkeit sind folgende Dokumente bzw. Formulare einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate (nach Zuschlagserteilung)
Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen. </cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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			<cbc:RequiredCurriculaCode listName="requirement-stage">t-requ</cbc:RequiredCurriculaCode>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">false</cbc:CompanyLegalFormCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert. </cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zu den in den allgemeinen Bedingungen sowie in den Fachlosen festgeschriebenen Zeiten zu erbringen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit an allen Wochentagen (diese umfasst auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in NRW). </cbc:Description>
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											<efbc:ParameterNumeric>100</efbc:ParameterNumeric>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2024-05-10+02:00</cbc:OccurrenceDate>
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			<cac:ContractingSystem>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">6</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gebietslos 2 - Fachlos 3</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. 
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. 
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. 
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. 
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. 
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. 
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: 
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1

Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive  nach Bedarf abgerufen werden.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:selbst#


Gebietslos 2 (Linksrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn.
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten 
Der Aufgabenschwerpunkt des Fachloses 3 umfasst die Erstellung von Ladungssicherungsgutachten. Untersuchung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw) und Fahrzeuganhängern zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder der Feststellung von Mängeln oder Gefährdungspotenzialen bei unzureichender Ladungssicherung sowie Beurteilung von deren Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit. 

Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. In derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71330000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
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					<cbc:StreetName>Kreisgebiet Wesel</cbc:StreetName>
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					<cbc:PostalZone>46483</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA1F</cbc:CountrySubentityCode>
					<cbc:Region>anyw-cou</cbc:Region>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2024-08-01+02:00</cbc:StartDate>
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			<cac:ContractExtension>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.</cbc:Description>
					</cac:Period>
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