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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Aufgrund einer eingegangenen Rüge haben wir gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung die Bedingungen hinsichtlich der Forderung zur Benennung der Firma Binz als Unterauftragnehmer für den Austausch der zulassungspflichtigen Teile geprüft und angepasst. Die Teilnahmefrist wurde auf den 08.05.2025 12 Uhr verlängert und die Bieter wurden informiert.</efbc:ChangeDescription>
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							<efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Aufgrund einer eingegangenen Rüge wurde die Eignung in der Anlage 1b und Anlage 1d angepasst und die Teilnahmefrist verlängert.</efbc:ReasonDescription>
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					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
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		<cac:ServiceProviderParty><cbc:ServiceTypeCode listName="organisation-role">ted-esen</cbc:ServiceTypeCode><cac:Party><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:Party></cac:ServiceProviderParty></cac:Party>
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			<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode>
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		<cbc:Name languageID="DEU">SYS_601/25 - Werksinstandhaltung von Systemen Anhänger BV206 W86</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.05.2029 des Systems Anhänger BV206 in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR): 

2330-12-370-6388
2330-12-412-2525</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYTRQTELSU


Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen
werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.</cbc:Note>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.

2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.

3. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung die notwendigen Genehmigungen - insbesondere nach dem KrWaffKontrG, AWG oder/und der Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung - vorzuhalten ist, die für den Umgang mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen notwendig sind. Auf Verlangen sind diese dem Auftraggeber vorzulegen.

4. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem)

5. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).

6. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

8. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k  Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1, 2 und 3 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr)

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.

5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme 

oder 

Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.

oder 

Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)

2. Nachweis, dass die zulassungspflichtigen Teile (unten aufgeführt) vom Hersteller Fa. BINZ beigestellt werden. Der Nachweis kann durch eine unterschriebene Erklärung des Herstellers Binz erfolgen.

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958  / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer

Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer

3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.

4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).

6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.

7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).

8. Nachweis, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes sichergestellt ist.

9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.

11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.</cbc:Description>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen:

- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.

- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.

- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.</cbc:CompanyLegalForm>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sonstige Eignungsbedingungen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Anhänger BV206</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das prognostizierte Volumen beträgt 43 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 47 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">50630000</cbc:ItemClassificationCode>
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					<cbc:CityName>Werk des AN</cbc:CityName>
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					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.</cbc:OptionsDescription>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID>
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				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.

2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.

3. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung die notwendigen Genehmigungen - insbesondere nach dem KrWaffKontrG, AWG oder/und der Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung - vorzuhalten ist, die für den Umgang mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen notwendig sind. Auf Verlangen sind diese dem Auftraggeber vorzulegen.

4. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem)

5. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).

6. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

8. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k  Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1, 2 und 3 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr)

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.

5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme 

oder 

Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.

oder 

Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)

2. Nachweis, dass die zulassungspflichtigen Teile (unten aufgeführt) vom Hersteller Fa. BINZ beigestellt werden. Der Nachweis kann durch eine unterschriebene Erklärung des Herstellers Binz erfolgen.

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958  / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer

Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer

3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.

4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).

6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.

7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).

8. Nachweis, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes sichergestellt ist.

9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.

11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.</cbc:Note>
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				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen:

- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.

- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.

- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.</cbc:CompanyLegalForm>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Anhänger BV206</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das prognostizierte Volumen beträgt 35 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 39 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
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				</cac:Renewal>
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		</cac:ProcurementProject>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.

2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.

3. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung die notwendigen Genehmigungen - insbesondere nach dem KrWaffKontrG, AWG oder/und der Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung - vorzuhalten ist, die für den Umgang mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen notwendig sind. Auf Verlangen sind diese dem Auftraggeber vorzulegen.

4. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem)

5. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).

6. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

8. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k  Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1, 2 und 3 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr)

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.

5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme 

oder 

Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.

oder 

Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)

2. Nachweis, dass die zulassungspflichtigen Teile (unten aufgeführt) vom Hersteller Fa. BINZ beigestellt werden. Der Nachweis kann durch eine unterschriebene Erklärung des Herstellers Binz erfolgen.

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958  / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer

Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer

3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.

4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).

6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.

7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).

8. Nachweis, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes sichergestellt ist.

9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.

11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID>
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						<cbc:URI>https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDYTRQTELSU/documents</cbc:URI>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen:

- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.

- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.

- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.</cbc:CompanyLegalForm>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
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			<cac:AllowedSubcontractTerms>
				<cbc:SubcontractingConditionsCode listName="subcontracting-obligation">subc-chng</cbc:SubcontractingConditionsCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sonstige Eignungsbedingungen.</cbc:Description>
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			</cac:TenderRecipientParty>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealReceiverParty>
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						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Anhänger BV206</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das prognostizierte Volumen beträgt 26 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 30 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">41</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
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	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0004</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.

2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.

3. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung die notwendigen Genehmigungen - insbesondere nach dem KrWaffKontrG, AWG oder/und der Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung - vorzuhalten ist, die für den Umgang mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen notwendig sind. Auf Verlangen sind diese dem Auftraggeber vorzulegen.

4. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem)

5. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).

6. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

8. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k  Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1, 2 und 3 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr)

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.

5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme 

oder 

Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.

oder 

Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)

2. Nachweis, dass die zulassungspflichtigen Teile (unten aufgeführt) vom Hersteller Fa. BINZ beigestellt werden. Der Nachweis kann durch eine unterschriebene Erklärung des Herstellers Binz erfolgen.

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958  / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer

Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer

3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.

4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).

6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.

7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).

8. Nachweis, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes sichergestellt ist.

9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.

11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.</cbc:Description>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen:

- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.

- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.

- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.</cbc:CompanyLegalForm>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:SubcontractingConditionsCode listName="subcontracting-obligation">subc-chng</cbc:SubcontractingConditionsCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sonstige Eignungsbedingungen.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
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						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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			<cac:Language>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:AccessToolsURI>https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDYTRQTELSU</cbc:AccessToolsURI>
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				<cbc:StartDate>2025-05-09+02:00</cbc:StartDate>
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			<cac:ParticipationRequestReceptionPeriod>
				<cbc:EndDate>2025-05-08+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2025-04-30+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>23:59:59+02:00</cbc:EndTime>
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			<cac:AuctionTerms>
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			<cac:FrameworkAgreement>
				<cbc:MaximumOperatorQuantity>1</cbc:MaximumOperatorQuantity>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">fa-wo-rc</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Anhänger BV206</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das prognostizierte Volumen beträgt 17 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 21 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">50630000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:CityName>Werk des AN</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>00000</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
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			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">41</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0005</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Sonstiges</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.

2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.

3. Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung die notwendigen Genehmigungen - insbesondere nach dem KrWaffKontrG, AWG oder/und der Dual-Use-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung - vorzuhalten ist, die für den Umgang mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen notwendig sind. Auf Verlangen sind diese dem Auftraggeber vorzulegen.

4. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem)

5. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).

6. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

7. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

8. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k  Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1, 2 und 3 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignung zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Jahr)

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

4. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.

5. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

6. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme 

oder 

Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.

oder 

Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)

2. Nachweis, dass die zulassungspflichtigen Teile (unten aufgeführt) vom Hersteller Fa. BINZ beigestellt werden. Der Nachweis kann durch eine unterschriebene Erklärung des Herstellers Binz erfolgen.

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer

Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958  / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer

Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer

3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.

4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.

5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).

6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.

7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).

8. Nachweis, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes sichergestellt ist.

9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.

11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.</cbc:Description>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen:

- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.

- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.

- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.</cbc:CompanyLegalForm>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV</cbc:Description>
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				<cbc:SubcontractingConditionsCode listName="subcontracting-obligation">subc-chng</cbc:SubcontractingConditionsCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sonstige Eignungsbedingungen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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				<cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator>
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				<cbc:MaximumOperatorQuantity>1</cbc:MaximumOperatorQuantity>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">fa-wo-rc</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Anhänger BV206</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das prognostizierte Volumen beträgt 9 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2029. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 13 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">50630000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:CityName>Werk des AN</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>00000</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.</cbc:Description>
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		</cac:ProcurementProject>
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