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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">A: Die Forderung nach einer Zertifizierung nach GOTS ist nicht von § 46 VgV gedeckt und darf daher im Rahmen der Eignungsprüfung nicht erfolgen. Außerdem ist die Anforderung von Mustern unangemessen, da es unzumutbar sei, solche Muster vorzuhalten/aufzufinden.  Der Rüge wird abgeholfen und die Eignungsanforderungen wie folgt neu gefasst:  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es bleibt dabei, dass ein Handelsregisterauszug (oder vergleichbar, soweit eine Eintragungspflicht besteht) nicht älter als sechs Monate) vorzulegen ist.  - Die Bieter haben den Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen: Deckungssumme mind. 1,0 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 1,0 Mio. erhöht werden können.  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren einen mittleren Jahresumsatz i. H. v. mind. EUR 550.000,00 erwirtschaftet haben.  -Die Bieter müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren einen mittleren Jahresumsatz i. H. v. mind. EUR 300.000,00 mit vergleichbaren Leistungen (Produktion und Lieferung von nachhaltig produzierten Baumwolltaschen) erwirtschaftet haben. Um eine "nachhaltige" Produktion und Lieferung in diesem Sinne handelt es sich dann, wenn, wie vorliegend angestrebt, über den gesamten Produktions- und Vertriebsprozess ("Lieferkette") hinweg die ILO Kernarbeitsnormen eingehalten wurden und die Ausgangsstoffe ökologisch angebaut und möglichst ressourcenschonend weiterverarbeitet wurden. (Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben ggf. durch Anforderung entsprechender Belege, wie bspw. Bilanzen, zu überprüfen)  3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren jeweils mind. über drei Mitarbeiter verfügten, um eine angemessene Vertragsabwicklung auch im Krankheits- und/oder Urlaubsfall sicherzustellen.  - Die Bieter müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung) nachweisen, die die Produktion und Lieferung nachhaltiger Baumwolltaschen zum Gegenstand hatten. Zwei dieser Referenzen müssen eine Auflage von mind. 200.000 Stück haben (Mindestanforderung). Um eine "nachhaltige" Produktion und Lieferung in diesem Sinne handelt es sich dann, wenn, wie vorliegend angestrebt, über den gesamten Produktions- und Vertriebsprozess ("Lieferkette") hinweg die ILO Kernarbeitsnormen eingehalten wurden und die Ausgangsstoffe ökologisch angebaut und möglichst ressourcenschonend weiterverarbeitet wurden. Der Nachweis ist über eine entsprechend detaillierte Referenzdarstellung oder durch Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen. (Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zweifelsfalle weitere Unterlagen/Nachweise zu verlangen.)  - Die Bieter müssen ihr Lieferkettenmanagement und -überwachungssystem erläutern. (Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zweifelsfalle weitere Unterlagen/Nachweise zu verlangen.)   B: Die Forderung nach einer Zertifizierung nach GOTS in der Leistungsbeschreibung für die Produktion und den Vertrieb ist vergaberechtswidrig Der Rüge wird abgeholfen und die Leistungsbeschreibung wie folgt umgestaltet:  Es soll auch möglich sein ohne Zertifizierung anzubieten, sofern die Bieter sicherstellen und nachweisen, dass die Anforderungen des jeweiligen Zertifikats erfüllt werden. Insoweit kommt es auf das Durchlaufen des Prozesses nicht an; die materiellen Anforderungen müssen jedoch weiterhin erfüllt werden.   C: Die Druckdatei erfordert mehr Farben, als die neun, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind. Diese Aussage ist nach unserer Marktrecherche unzutreffend. Gleichwohl wird es, da es der Auftraggeberin nicht darauf ankommt mit wie vielen Farben das gewünschte Resultat erreicht wird, den Bietern freigestellt mit wie vielen Farben der Druck erfolgt.   Die Vergabedokumente "Leistungsbeschreibung", "Angebotsaufforderung" und "Bietererklärung Eignungsangaben" wurden entsprechend überarbeitet, die Änderungen kenntlich gemacht (Änderungsmodus und farblich ausgezeichnet) und neu hochgeladen. Ebenfalls wurde eine entsprechende Information an alle Bieter und Interessenten verschickt.</efbc:ChangeDescription>
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			<cbc:Note languageID="DEU">- Der Bieter füllt das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" vollständig aus, das von der AG zur Verfügung gestellt wird.  - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens: Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) in Euro (ohne Umsatzsteuer) an sowie den mittleren Umsatz.  - Der Bieter erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen wird.</cbc:Note>
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				<cbc:Description languageID="DEU">"§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.  § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.  § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."  Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich ist.  Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.</cbc:Description>
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			<cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator>
		</cac:AuctionTerms>
	</cac:TenderingProcess>
	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">243</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen natur mit zwei kurzen Tragegriffen</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="eforms-contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNHA9P</cbc:Note>
		<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
		<cac:RequestedTenderTotal>
			<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">270000.00</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
		</cac:RequestedTenderTotal>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">18936000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
			<cac:Address>
				<cbc:StreetName>Stiftung Lesen</cbc:StreetName>
				<cbc:AdditionalStreetName>Römerwall 40</cbc:AdditionalStreetName>
				<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
				<cbc:PostalZone>55131</cbc:PostalZone>
				<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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					<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
				</cac:Country>
			</cac:Address>
		</cac:RealizedLocation>
		<cac:ContractExtension>
			<cac:Renewal>
				<cac:Period>
					<cbc:Description languageID="DEU">Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus.  Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.</cbc:Description>
				</cac:Period>
			</cac:Renewal>
		</cac:ContractExtension>
	</cac:ProcurementProject>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter füllt das Formular "Bietererklärung: Eignungsangaben" vollständig aus.  1. Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein.  2. Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal fünf Seiten ein.  3. Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.  4. Der Bieter reicht einen Nachweis über die DIN ISO-Zertifizierung (9001) bzw. EN ISO (9001) des Bieters und des Produktionsbetriebes ein.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter reicht alle in dem Angebot unter Punkt 1.1 und 1.2 aufgeführten Unterlagen ein.  Folgende Nachweise und Erklärungen (siehe auch Auflistung unter Punkt 6 des Formulars Eignungsangaben) legen die Bieter mit ihrem Angebot bei:  - GOTS Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes - Öko-Tex-Zertifizierung des Baumwollstoffes, aus dem die Taschen hergestellt werden - Zertifizierung/Eigenerklärung gemäß ILO-Konvention  Zum Nachweis der Eignung müssen die Bieter mindestens die folgenden drei Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Muster und Unterlagen einreichen: Gelingt einem Bieter dieser Nachweis nicht, wird das Angebot ausgeschlossen (Mindestanforderung, siehe Formular Eignungsangaben).  1. Der Bieter fertigt eine detaillierte Beschreibung des technischen Produktionsverfahrens inkl. Nennung und Beschreibung der Siebdruckmaschine/Karussell, die zum Bedrucken benutzt wird an und reicht dazu Fotos der Produktionsstätte und der einzusetzenden Maschinen ein (siehe Punkt 5.2. im Formular Eignungsangaben).  2. Der Bieter reicht bis zur Angebotsfrist zum Nachweis seiner Befähigung zur Ausführung der Leistung 15 bedruckte Mustertaschen ein, die die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100% identisch sind mit der später zu produzierenden Gesamtauflage. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite).  3. Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass der Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt hat. Eine der Referenzen muss eine Auflage von mindestens 200.000 Taschen erfüllen (Mindestanforderung). Die Bieter reichen von jedem der genannten drei Referenzprojekte mit den Ausschreibungsunterlagen jeweils 2 Mustertaschen (aus der gelaufenen Produktionsmenge) ein (= 6 Mustertaschen insgesamt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
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			</ext:UBLExtensions>
			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:ID>vgv</cbc:ID>
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			<cac:CallForTendersDocumentReference>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
				<cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID>
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						<cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P/documents</cbc:URI>
					</cac:ExternalReference>
				</cac:Attachment>
			</cac:CallForTendersDocumentReference>
			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">- Der Bieter füllt das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" vollständig aus, das von der AG zur Verfügung gestellt wird.  - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens: Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) in Euro (ohne Umsatzsteuer) an sowie den mittleren Umsatz.  - Der Bieter erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen wird.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">false</cbc:CompanyLegalFormCode>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle behält sich vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">not-known</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.</cbc:Description>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
					<cac:SubordinateAwardingCriterion>
						<ext:UBLExtensions>
							<ext:UBLExtension>
								<ext:ExtensionContent>
									<efext:EformsExtension>
										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>60.0</efbc:ParameterNumeric>
										</efac:AwardCriterionParameter>
									</efext:EformsExtension>
								</ext:ExtensionContent>
							</ext:UBLExtension>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtpreis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Wertung der preislichen Kriterien:  Bei der Wertung der preislichen Kriterien geht die Auftraggeberin jeweils wie folgt vor:  Punktzahl Bieter = Niedrigster Preis x 10 / Preis Bieter  Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.</cbc:Description>
					</cac:SubordinateAwardingCriterion>
					<cac:SubordinateAwardingCriterion>
						<ext:UBLExtensions>
							<ext:UBLExtension>
								<ext:ExtensionContent>
									<efext:EformsExtension>
										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>40.0</efbc:ParameterNumeric>
										</efac:AwardCriterionParameter>
									</efext:EformsExtension>
								</ext:ExtensionContent>
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						</ext:UBLExtensions>
						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Bewertung der Qualität der eingereichten Mustertaschen</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Qualitätskriterien / Punkte gemäß Bewertungsschlüssel / Gewichtungsfaktor / Maximalpunktzahl (max. Punkte x Factor):  Stoffstärke/Webstruktur: 10 / 10 / 100 Verarbeitung der Tasche und der Tragegriffe: 10  /  7  / 70 Verlauf der Nähte: 10  /  7  / 70 Qualität des Druckbildes (Schärfe der einzelnen Elemente, Farbgenauigkeit): 10  /  6  /  60 Anbringung der Tragegriffe: 10  /  4  /  40 Ästhetik des Natur-Tons der Tasche: 10  /  4  /  40 Einhaltung der unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattung (Grammatur und Maserung): 10  /  2  /  20 Zwischensumme  40 (Gewichtungsfaktor) / 400 (Maximalpunkte)  Wertung der Qualitäts-Kriterien: Bei der Wertung der qualitativen Kriterien aus der obenstehenden Tabelle übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Taschenmuster vor. NEU: Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote auszuschließen, bei denen das Kriterium "Qualität des Druckbildes" mit 2 Punkten und weniger bewertet wird. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden:  - Ab 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) - Ab 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) - Ab 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - Ab 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich gering-fügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - Ab 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) - 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (sehr gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)</cbc:Description>
					</cac:SubordinateAwardingCriterion>
				</cac:AwardingCriterion>
			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
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			</cac:AdditionalInformationParty>
			<cac:TenderRecipientParty>
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			<cac:TenderValidityPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="WEEKS">4</cbc:DurationMeasure>
			</cac:TenderValidityPeriod>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">"§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.  § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.  § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."  Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich ist.  Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
					<cac:PartyIdentification>
						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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					</cac:PartyIdentification>
				</cac:AppealReceiverParty>
			</cac:AppealTerms>
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				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
			</cac:Language>
			<cac:PostAwardProcess>
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				<cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>
			</cac:PostAwardProcess>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>false</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
			<cbc:AccessToolsURI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2024-05-10+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>09:00:00+02:00</cbc:EndTime>
			</cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2024-05-03+02:00</cbc:EndDate>
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			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2024-05-10+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>09:30:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">Es findet keine öffentliche Submission statt.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">Mainz</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
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			<cac:ContractingSystem>
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			</cac:ContractingSystem>
		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">243</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Produktion und Lieferung von 250.000 Stück der nachstehend näher spezifizierten Baumwolltaschen natur (Lesestart-1-Taschen) mit 9-farbiger Bedruckung, Größe ca. 23 cm (Breite) x 26 cm (Höhe), Abweichung darf maximal +/- 1 cm betragen, mit zwei kurzen, roten (wie Pantone 186 C) Tragegriffen (sichtbare Länge: ca. 25 cm, Breite ca. 2 cm), 100% GOTS-zertifizierte Baumwoll-Cretonne ca. 135 g/m² (NEU: bzw. die alle Anforderungen des GOTS-Zertifikats und des Öko-Tex-Zertifikats erfüllt), an einen zentralen, noch zu benennenden Ort in Deutschland (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55***).  Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen:  AUSFÜHRUNG Einseitige Direktbedruckung (Druckfläche/-größe ca. 18 x 18 cm).  Farben Baumwolltaschen natur; einseitige Bedruckung des Motivs mit 9 Farben (siehe auch zusätzliches Dokument "Layout Taschen"): 1. Schwarz 2. Rot  3. Gelb (inkl. Raster) 4. Dunkelblau 5. Dunkelgrün 6. Grün (inkl. Raster)  7. Magenta (inkl. Raster) 8. Blau 9. Braun (inkl. Raster)  NEU: Es wird den Bietern freigestellt, mit wie vielen Farben der Druck erfolgt - das Ergebnis zählt.  Daten Reprofähige Motivdaten werden als PDF-Datei von der Auftraggeberin (im Folgenden AG) per E-Mail übermittelt.  Korrekturen Digitale Korrektur wird vom Auftragnehmer übermittelt; Freigabe erfolgt nach Begutachtung eines Ausfall-/Andruckmusters. Dieses erhält die AG in zehnfacher Ausfertigung.  Druckverfahren Die Bedruckung der Baumwolltaschen ist im Direktdruckverfahren mit wasserlöslichen Pigmentfarben vorzunehmen und zwar im Textilsiebdruckverfahren. Eine manuelle Produktion (table-printing, Plastisole oder Rotationsdruck) ist nicht zugelassen.  Label Die fertigen Taschen sind mit einem eingenähten Label zu versehen, das die folgenden Informationen enthält: - Inverkehrbringeranschrift  - Stoffart/Zusammensetzung - Pflegehinweise - Ökotex-Logo - GOTS-Logo   LIEFERUNG Die Lieferung erfolgt frei Haus einheitlich an einen zentralen Ort (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55***) in Deutschland, der dem Bieter rechtzeitig - d. h. mindestens acht Wochen vor Lieferung - mitgeteilt wird.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Vorbehalt: Die Fördermittel für dieses Vorhaben sind noch nicht bewilligt, jedoch in Aussicht gestellt. Für den Fall dass die Mittel nicht zur Verfügung stehen werden, behält die Stiftung Lesen sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">18936000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Stiftung Lesen</cbc:StreetName>
					<cbc:AdditionalStreetName>Römerwall 40</cbc:AdditionalStreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55131</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode>DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus.  Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.</cbc:OptionsDescription>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus.  Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
</ContractNotice>