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            <cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.</cbc:Description>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel Menge: 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen.

Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten.
Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm.
Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich.

Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E35133574. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine  Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 13. Juni 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu
werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei
Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird
zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen
Auftraggebers benannt.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die
für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben
werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende
Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen
Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss
erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt
werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das
Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG
durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O.</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Der Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel. 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen.</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel.

Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten.
Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm.
Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich.

Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O.

Vertragslaufzeiten:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 12 Monate (01. Oktober 2027 – 30. September 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. April 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.

Lieferumfang:
Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 3.600 t Eisen-II-Sulfat.
Im Falle einer Vertragsverlängerung erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 1.800 t Eisen-II-Sulfat.
Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 5.400 t Eisen-II-Sulfat.
Pro Lieferung sollen ca. 25t angeliefert werden.
Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise.
Die im Vertrag genannten Mengen sind unverbindliche Maximalmengen (geschätzter Bedarf). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche vereinbarte Mengen abgerufen werden. Nicht abgerufene Mengen werden nicht entschädigt.
Der Auftraggeber wird Abrufe während der Vertragslaufzeit nur dem Auftragnehmer und nicht Dritten erteilen.</cbc:Description>
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            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 12 Monate (01. Oktober 2027 – 30. September 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. April 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.

Lieferumfang:
Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 3.600 t Eisen-II-Sulfat.
Im Falle einer Vertragsverlängerung erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 1.800 t Eisen-II-Sulfat.
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