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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit  - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder  2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel</cbc:Description>
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I. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und mit dem Erstangebot der Bietergemeinschaft einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, dass 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.  II. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten (indikativen) Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungserbringung und der Zuschlagskriterien (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A).  Gegenstand der Verhandlungsgespräche wird insbesondere der Vertrag [Anlage 907] im Entwurf sein. Mit dem Vertrag müssen folgende Ziele erreicht werden: - Absicherung der Fördermittel, - Einhaltung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) - siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. August 2023 (BayMBl. Nr. 444) geändert worden ist, - Absicherung des öffentlichen Auftraggebers mit Blick auf die Nutzung des Grundstücks und Gebäudes als Kindertagesstätte im Falle o einer Insolvenz des Auftragnehmers während der Planungs- und Bauphase, o einer Insolvenz des Auftragnehmers im nachfolgenden Zweckbindungszeitraum von 25 Jahren, o eines Verkaufs des Grundstücks durch den Auftragnehmer an einen Dritten und o einer Zwangsversteigerung in das Grundstück. Diese Ziele müssen kumulativ erreicht werden. Daher ist es möglich, dass der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der Verhandlungen mit den Bietern zu dem Ergebnis kommt, dass der Vertrag [Anlage 907] angepasst werden müsste. Dies könnte beispielsweise die Vereinbarung einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück oder die Vereinbarung eines Erbbaurechts zur Folge haben. Ausschließlich die Bieter, die an den Verhandlungsterminen teilgenommen haben, werden zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.</cbc:Note>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Bewerbergemeinschaften</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,  - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.  Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.  Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Eignungsleihe</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag  Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt.  Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.  Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.  Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6 d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.  Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Ausschlussgründe</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:  - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).  2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).  2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.  Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.  Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.  Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Umsatz des Unternehmens</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. [Angaben der abgeschlossenen Geschäftsjahre in Jahren (JJJJ) und Angaben zum Umsatz in EUR (netto)]. Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 15.000.000,00 EUR, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).  Beispiel für einen ausreichenden Umsatz (netto) des Unternehmens, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: - Geschäftsjahr 2022:   4.500.000,00 EUR (netto); - Geschäftsjahr 2021:   5.000.000,00 EUR (netto); - Geschäftsjahr 2020:   5.500.000,00 EUR (netto).  2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Umsatz (netto) des Unternehmens.  Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Umsatz (netto) der Bewerber-/ Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.  Der Bewerber, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Umsatz des Unternehmens" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Unternehmensbezogene Referenzprojekte</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Eignungskriterium und Mindestanforderungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 und spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI [mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt] von mindestens 5.000.000,00 EUR (brutto) und von mindestens einer Netto-Raumfläche (NRF) von 500 m².  [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.]  Der Bewerber hat dabei in Form einer Liste je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:  - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) unter Angabe des Namens des Projekts, zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)] des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI); - Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.  Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.  Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate beträgt.  Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.  Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.  2. Ordnungsgemäße Information Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.  3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber/ das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. In dieser Anlage bitte [eckige Klammern] ausfüllen und [] Zutreffendes bitte abhaken.  4. Auswahlkriterium Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung) mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) anzugeben.  siehe im Weiteren "Fortsetzung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte".</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
								<efac:CriterionParameter>
									<efbc:ParameterCode listName="number-weight">ord-imp</efbc:ParameterCode>
									<efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric>
								</efac:CriterionParameter>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Fortsetzung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Fortsetzung zu Unternehmensbezogene Referenzprojekte:  Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 und spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeit und Ausbaugewerke und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) von mindestens 5.000.000,00 EUR (brutto) und von mindestens einer Netto-Raumfläche (NRF) von 500 m². Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:  Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI)] und anhand der Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:  Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) &gt;= 10 Mio. EUR 5 Punkte = 5 Mio. EUR  0 Punkte &lt; 5 Mio. EUR Kein geeignetes Referenzprojekt  Soweit der Auftragswert zwischen 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle.  Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts &gt;= 2.500 m² 5 Punkte = 500 m²  0 Punkte &lt; 500 m² Kein geeignetes Referenzprojekt  Soweit die Netto-Raumfläche (NRF) zwischen 500 m² und 2.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.  Die erzielten Punkte für den Auftragswert und der Netto-Raumfläche (NRF) werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 30 Punkte (3 x (5 + 5)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des unternehmensbezogenen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.  Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate beträgt.  Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.  Der Bewerber, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber/ das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.  Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die  bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.  Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.  Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabever-fahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforde-rungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3, ABs. 2 Nr. 3 VOB/A)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem zuvor stehenden Satz "Fehlende Bieterunterlagen können nach Fristablauf nicht nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.  Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 i.V.m. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.  Dies bedeutet auch:  Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A).  Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert Bewerber und Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A).  Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen.  2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Auftrag in Deutsch  3. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere  - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken.  4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.   5. Erklärung Bezug Russland</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit  - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.  Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.  Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.  Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder  2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.  Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A).. Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal DTVP)</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Stadt Wunsiedel beabsichtigt die Errichtung (Neubau) einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen. Da die Stadt nicht über einen genehmigungsfähigen Haushalt verfügt und demnach Lösungen sucht, die Eigenmittelanteile kommunaler Pflichtaufgaben zu senken, soll die Planung und Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer auf einem von diesem zur Verfügung gestellten Grundstück erbracht werden.  In dieser Einrichtung im Kernstadtgebiet Wunsiedels sollen folgende Betreuungsplätze angeboten bzw. vorgehalten werden:  - Kinderkrippe (0 - 3 Jahre): 48 Plätze (4 Gruppen x 12 Plätze) - Kindergarten (3 - 6 Jahre): 75 Plätze (3 Gruppen x 25 Plätze) - Hort (6 - 10 Jahre): 125 Plätze (5 Gruppen x 25 Plätze) Da mit der neuen Kindertagesstätte insbesondere die Hortbetreuung im Kernstadtgebiet zentralisiert werden soll, ist ein Standort zentrumsnah zu favorisieren. Zentrumsnah bedeutet, dass das Grundstück mit einem Radius von 500 m um den Haupteingang des Altbaus der Jean-Paul-Grundschule, Egerstraße 64, 95632 Wunsiedel, welcher den Kreismittelpunkt bildet, zu liegen hat. Liegt ein Grundstück nur anteilig oder außerhalb dieses Radius erfüllt es die Voraussetzungen an das geforderte zentrumsnahe Grundstück nicht.  Ein zentrumsnahes Grundstück hat den Vorteil, dass die Hortkinder nach dem Schulunterricht die auf diesem Grundstück zu errichtende Kindertagesstätte, welche den Hort inkludiert, schnell erreichen können und dann keine zusätzliche Beförderung der Kinder erforderlich wird.  Nach Kostenschätzung auf Grundlage des Summenraumprogramms für die baulich getrennten Einheiten des Kindergartens sowie der Kindekrippe und dem Hort werden Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 700 zwischen 10 Mio. EUR und 11,5 Mio EUR (brutto) zu erwarten sein. Nach aktuellen Kostenrichtwerten (FAZR, Stand 2. Februar 2024) wird mit einer Förderung nach Art. 10 BayFAG auf etwas mehr als 8,5 Mio.EUR bei einer gesamt förderfähigen Fläche von 1.390 m² gerechnet. Die Totalunternehmerleistung soll die kommunale Pflichtaufgabe der Stadt ersetzen. Dies schließt die Vorhaltung, gegebenenfalls den Kauf und das Eigentum an einem geeigneten und erschlossenen Grundstück in der erforderlichen Grundstücksgröße von mindestens 4.800 m² und innerhalb der oben definierten zentrumsnahen Lage ein. Zudem sind von dem Totalunternehmer sämtliche Planungs- und Bauleistungen durchzuführen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.   Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9, inklusive aller Bauleistungen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Eine Beauftragung der Leistungsstufe 2 durch den Auftraggeber erfolgt nur nach der Maßgabe, - dass die für die Leistungsstufe 2 von dem Auftraggeber beantragten Fördermittel bewilligt worden sind entweder durch Vorliegen des Bewilligungsbescheids oder eines vorgelagerten Bescheids über einen vorzeitigen Maßnahmebeginn; - dass die Finanzierung der Leistungsstufe 2 gesichert ist; und - dass keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.  Die zu erbauende Einrichtung als Kindertagesstätte soll aus zwei unabhängig voneinander funktionierenden Gebäudeeinheiten bestehen. Eine Gebäudeeinheit stellt der Kinderhort und die andere Gebäudeeinheit der Kindergarten mit der Kindergrippe dar. Die Nettonutzfläche der beiden Gebäudeeinheiten beträgt insgesamt mindestens 2.293 m². Hiervon sind 1.214 m² für den Kindergarten und die Kindergrippe sowie 1.079 m² für den Kinderhort vorgesehen. Die Außenspielflächen sollen nach Möglichkeit mindestens zehn (10) m² pro Kind betragen. Es ergeben sich daher folgende Flächen für: - Krippe mit 4 x 12 Kindern = 48 Kinder eine Fläche von 480 m² - Kindergarten mit 3 x 25 Kinder = 75 Kinder eine Fläche von 750 m² - Hort mit 5 x 25 Kinder = 125 Kinder eine Fläche von 1.250 m² Daraus ergibt sich eine ungefähre Gesamtfläche der Außenanlagen von mindestens 2.480 m². Auf dem Baugrundstück sind mindestens 20 KFZ-Stellplätze (inklusive einer (1) Lademöglichkeit für ein E-Auto) vorzuhalten. Einer der Stellplätze ist als Behindertenstellplatz auszubauen. Zudem sind Unterstellmöglichkeiten für circa 20 Fahrräder im Hortbereich vorzusehen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt die Stadt Wunsiedel. Der Totalunternehmer, als Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks, verpflichtet sich für die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren der Stadt Wunsiedel ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht einzuräumen. Mieter und Betreiber der Einrichtung soll voraussichtlich der Diakonieverein Wunsiedel e.V. werden. Ziel ist die Inbetriebnahme der Einrichtung zum Schuljahresbeginn 2026/2027, also zum 1. September 2026.  Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Vertrag im Entwurf [Anlage 907].  Ferner wird auf folgende Planunterlagen verwiesen: - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Bau-maßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) [Anlage 807]; - Kostenrichtwerte FAZR (Stand 02.02.2024) [Anlage 810]; - Summenraumprogramm (Stand 26.06.2023) [Anlage 811]; - Kostenübersicht Gesamtplanung [Anlage 812].</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Laufzeit des Vertrages:  Beginn: Eintragung der dinglichen Rechte in das Grundbuch Ende: Zeitpunkt der Inbetriebnahme zum 01.09.2026</cbc:Note>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Ja unter Beachtung von § 132 GWB.</cbc:OptionsDescription>
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