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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProject>
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		<cbc:Name languageID="DEU">STRzero: Common Data Environment</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen.  Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="eforms-contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHJ18


1. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Los 1: CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS): Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o. g. II.2.1 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: 1) Bewertet werden die Projektkosten des Bauvorhabens  (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700)  80 Mio. EUR netto bis 110 Mio. EUR netto      2,0 Punkte über 110 Mio. EUR netto bis 140 Mio. EUR netto    4,0 Punkte über 140 Mio. EUR netto       6,0 Punkte 2) Bewertet wird die Anzahl der realisierten, vergleichbaren Projekte 1 bis 2 realisierte vergleichbare Projekte      2,0 Punkte 3 bis 5 realisierte vergleichbare Projekte     4,0 Punkte 6 oder mehr realisierte vergleichbare Projekte    6,0 Punkte 3) Bewertet wird die Erfahrung mit CDE-MMS-Projekten   Erläuterung: Da das PKS-Projekt eng mit dem MMS-Projekt verzahnt sein wird, ist vor-teilhaft, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für Los 1 auch Erfahrungen mit MMS-Projekten vorweisen kann. Dabei wird für die nachfolgenden Referenzen nicht gefordert, dass diese MMS-Projekte unmittelbar zusammen mit einem PKS-Projekt erfolgten. 1 oder 2 realisierte vergleichbare Projekte wie in Los 2 beschrieben 2,0 Punkte 3 bis 5 realisierte vergleichbare Projekte wie in Los 2 beschrieben  4,0 Punkte 6 oder mehr realisierte vergleichbare Projekte wie in Los 2 beschrieben 6,0 Punkte 4) Bewertet wird die maximale Größe von Dateien zum Upload Maximalen Dateigröße von 1,0 GB      2,0 Punkte Maximalen Dateigröße von 2,0 GB      4,0 Punkte Maximalen Dateigröße über 2,0 GB      6,0 Punkte Es können bei jedem Kriterium maximal 6 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 36 Punkte erreicht werden. Bei den Kriterien 1 und 4 wird jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium gewertet.  Ein Projekt kann auch mehrere der Kriterien erfüllen.  Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann.   2. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Los 2: CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS) Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o. g. Ziff. 2.2 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach folgenden Kriterien:  Bei den Kriterien 1, 4 und 5 wird jeweils die beste Referenz, bezogen auf jedes Kriterium, gewertet. Ein Projekt kann auch mehrere der Kriterien erfüllen. 1) Bewertet werden die Projektkosten des Bauvorhabens  (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) 80 Mio. EUR netto bis 110 Mio. EUR netto      2,0 Punkte über 110 Mio. EUR netto bis 140 Mio. EUR netto    4,0 Punkte über 140 Mio. EUR netto       6,0 Punkte 2) Bewertet wird die Anzahl der realisierten, vergleichbaren Projekte 1 bis 2 realisierte vergleichbare Projekte      2,0 Punkte 3 bis 5 realisierte vergleichbare Projekte     4,0 Punkte 6 oder mehr realisierte vergleichbare Projekte    6,0 Punkte 3) Bewertet wird die Erfahrung mit CDE-PKS-Projekten Erläuterung: Da das MMS-Projekt eng mit dem PKS-Projekt verzahnt sein wird, ist vor-teilhaft, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für Los 2 auch Erfahrungen mit PKS-Projekten vorweisen kann. Dabei wird für die nachfolgenden Referenzen nicht gefordert, dass diese PKS-Projekte unmittelbar zusammen mit einem MMS-Projekt er-folgten. 1 bis 2 realisierte vergleichbare Projekte      2,0 Punkte 3 bis 5 realisierte vergleichbare Projekte     4,0 Punkte 6 oder mehr realisierte vergleichbare Projekte    6,0 Punkte 4) Bewertet wird die Größe der maximal verarbeiteten Modelldateien in der eigenen Visualisierungsumgebung Min. 20 Modelldateien mit einer Gesamtgröße von 2GB (IFC-Format) 2,0 Punkte Min. 40 Modelldateien mit einer Gesamtgröße von 4GB (IFC-Format) 4,0 Punkte Über 40 Modelldateien mit einer Gesamtgröße über 4GB (IFC-Format) 6,0 Punkte 5) Bewertet wird die Unterstützung weiterer Dateiformate in der eigenen Visualisierungsumgebung - diese Punkte werden kumulierend vergeben Unterstützung weiterer 3D-Formate (3D-DWG, RVT, OBJ, etc.)  2,0 Punkte Unterstützung von Formaten der Stadtmodellierung (CityGML, etc.)  2,0 Punkte Unterstützung von Formaten für Punktwolken (E57, PLY, LAS, etc.)  2,0 Punkte Es können bei jedem Kriterium maximal 6 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 30 Punkte erreicht werden. Gewertet wird bei den Kriterien 1, 4 und 5 jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium. Ein Projekt kann auch mehrere der Kriterien erfüllen.  Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleich-stand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann.</cbc:Note>
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			<cbc:MaximumNumberNumeric>10</cbc:MaximumNumberNumeric>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.  Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">2.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit ein-gestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines rechtserheblichen Tat-bestands aus Sanktionsvorschriften der EU - insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und zur "Consolidated Financial Sanctions List" der Europäischen Union in der jeweils aktuellen Fassung - abzugeben</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Versicherung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis b) genannt, ist eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis b) angepasst werden wird oder eine Projektversicherung mit den o.g. Voraussetzungen abgeschlossen wird.  Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung oder Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.  Der Auftraggeber wird eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer anschließenden Exzedentendeckung über 20.000.000 EUR unter Einschluss der Leistung des AN abschließen. Eine Umlage der Versicherungsprämie für den Exzedentenhaftpflichtvertrag auf den AN erfolgt nicht.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Umsatz</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Umsätze für CDE-Projektkommunikationssystem) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Los 1: 2.1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1.1) Es müssen mindestens drei Referenzprojekte dargelegt werden, welche die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllen und im Wesentlichen dem Leistungsbild Los 1: CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS) entsprechen: - Drei Jahre Mindestgesamtlaufzeit der Bereitstellung der Plattform beim Referenzgeber, wobei die Laufzeit nicht vor 2015 begonnen haben darf; - Nutzung der CDE-PKS in den Projektstufen 2 bis 4, Handlungsbereiche A bis E, in Anlehnung an die AHO/DVP: Planung, Ausführungsvorbereitung und Ausführung (bei Rahmenverträgen auch in verschiedenen Projekten des gleichen Referenzgebers); - frei wählbare spezifische Dateinamenskonvention für verschiedene Ab-lagen (Folder oder ähnliches), Möglichkeit der Prüfung und Zurückweisung beim Upload und Versionierung mittels Stapel (oder ähnliches) oh-ne Änderung des Dateinamens beim erneuten Upload. 1.2) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Leistung bei einem Neu- oder Umbau eines vergleichbaren Gebäudes mit komplexen Anforderungen. Die Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 80,0 Mio. EUR netto; ? browserbasierte Nutzung der CDE-PKS; ? die CDE-PKS muss über eine Systemsprache in Deutsch verfügen; ? konfigurierbares Berechtigungssystem für Rechte- und Rollenkonzepte, das die Definition und Verwaltung von Rechten und Rollen ermöglicht; ? Nachweis einer API-basierten Integration mit einer CDE-MMS, entweder als hausinterne Gesamtlösung oder in Zusammenschluss mit einem CDE-MMS Hersteller (kein dateibasierter Upload- / DownloadProzess) bei der Weitergabe von Modelldateien (IFC) und Aufgaben (BCF-Issues) zu einer CDE-MMS. Eine Referenz kann die Anforderungen nach 1.1) und 1.2) erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben.  Die Vorlage von mehr als 7 Referenzen ist nicht erwünscht. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.  Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. 3) Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. 32 DSGVO: Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und dem IT-Sicherheitskonzept des Auftragnehmers in einem Dokument, dessen Inhalt, Struktur und Aufbau sich an dem unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Cloud-Computing/Kriterienkatalog-C5/C5_AktuelleVersion/C5_AktuelleVersion_node.html abrufbaren Dokument "Kriterien C5:2020" des BSI orientiert. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn das CDE-PKS keine Multifaktorauthentifizierung bietet. Deren konkretes Verfahren muss beschrieben werden.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Los 2: 2.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1.1) Es müssen mindestens drei Referenzprojekte bei einem Neu- oder Umbau eines Gebäudes mit vergleichbaren komplexen Anforderungen und Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß DIN 276-1 2018-12 von mindestens 80,0 Mio. EUR netto dargelegt werden, welche jeweils die nachfolgend beschriebenen Anforderungen lit. a) bis d) erfüllen und im Übrigen im Wesentlichen dem Leistungsbild Los 2: CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS) entsprechen: ? Drei Jahre Mindestgesamtlaufzeit der Bereitstellung der Plattform beim Referenzgeber, wobei die Laufzeit nicht vor 2015 begonnen haben darf; ? Nutzung der CDE-MMS in den Projektstufen 2 bis 4, Handlungsbereiche A bis E, in Anlehnung an die AHO/DVP: Planung, Ausführungsvorbereitung und Ausführung (bei Rahmenverträgen auch in verschiedenen Projekten des gleichen Referenzgebers);  ? Nachweis der erfolgreichen Bereitstellung und Nutzung der BCF REST API mit einer anderen BIM-Autoren- und/oder Prüfsoftware; ? Unterstützung des offenen BIM-Standards IFC, hierbei mindestens IFC2x3 und IFC4 für die Modellvisualisierung. 1.2) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Leistung bei einem Neu- oder Umbau eines vergleichbaren Gebäudes mit komplexen Anforderungen mit folgenden Inhalten: ? browserbasierte Nutzung der CDE-MMS; ? die CDE-MMS muss über eine Systemsprache in Deutsch verfügen; ? die CDE-MMS unterstützt die Erstellung und Visualisierung der über die BCF REST API teilbaren Aufgaben (BCF-Issues) in der eigenen Modellvisualisierungsumgebung;  ? Nachweis einer API-basierten Integration mit einer CDE-PKS, entweder als hausinterne Gesamtlösung oder in Zusammenschluss mit einem CDE-PKS Hersteller (kein dateibasierter Upload- / Download-Prozess) bei der Übernahme von Modelldateien (IFC) und Weitergabe von Aufgaben (BCF-Issues) an eine CDE-PKS;  ? die CDE-MMS unterstützt die automatische Aktualisierung der Koordinationsmodelle bei Vorhandensein neuerer Versionen der dort referenzierten Modelldateien auf der CDE-PKS; ? Mindestens 10 IFC-Modelldateien zu einem Datenlieferungspunkt (Datadrop) mit Einzelgrößen von 100 MB (in mindestens einer Modelldatei) und einer kombinierten Größe aller Modelldateien im Koordinationsmodell von mindestens 1 GB wurden zur Visualisierung verwendet. Eine Referenz kann die Anforderungen nach 1.1) und 1.2) erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben.  Die Vorlage von mehr als 7 Referenzen ist nicht erwünscht. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.  Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. 3) Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. 32 DSGVO: Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und dem IT-Sicherheitskonzept des Auftragnehmers in einem Dokument, dessen Inhalt, Struktur und Aufbau sich an dem unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Cloud-Computing/Kriterienkatalog-C5/C5_AktuelleVersion/C5_AktuelleVersion_node.html abrufbaren Dokument "Kriterien C5:2020" des BSI orientiert. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht erfüllt , wenn das CDE-MMS keine Multifaktorauthentifizierung bietet. Deren konkretes Verfahren muss beschrieben werden.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
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			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
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				<cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">s. Vertrag.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">false</cbc:CompanyLegalFormCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.</cbc:Description>
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			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
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				<cbc:Description languageID="DEU">entfällt.</cbc:Description>
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			<cac:AwardingTerms>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Auftragsbezogenes Konzept in Bezug auf die Schnittstelle zwischen MMS und PKS</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter/die Bietergemeinschaft beschreibt in einem Konzept, wie er/sie eine Interoperabilität zwischen PKS- und MMS-Umgebung gewähr-leisten kann. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch auf Los 2 bieten, ist es vorteilhaft, wenn das Konzept auch Erläuterungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität für den Fall gewährleistet wird, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den Zuschlag für Los 2 erhält. Unzureichend ist das Konzept, wenn es nur Ausführungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität bei Beauftragung beider Lose gewährleistet werden würde. Wenn APIs genutzt werden, sind der Funktionsweise und Datenaustauschpunkte konzeptionell zur erläutern. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Dateien, insbesondere Modelldateien, mit Hilfe dessen eine CDE-MMS den aktuellen Stand verfügbarer Modelldateien abrufen kann, und den lesenden Zugriff auf einzelne oder mehrere Modelldateien erhält. Beispiel für eine solche offene API ist die openCDE/documentAPI;  - Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Aufgaben (Issues) über die BCF REST API - so dass Issues auf der CDE-MMS mit dem Aufgabenmanagement der CDE-PKS integriert, werden können. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Auftragsbezogene Konzepte in Bezug auf die Zusammenarbeit</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter hat in seinem Konzept die Workflows sowie das Aufgaben- und Mängelmanagement darzustellen und ihre Funktionsweise zu erläutern. Ebenfalls ist zu erläutern, wie aus Sicht des Bieters eine Zusammenarbeit mit dem AN des CDE- MMS-Systems aussehen würde, um Reibungsverluste und Kommunikationsdefizite zu vermeiden. Sofern der Bieter auf alle Lose an-bietet, kann er ergänzend erläutern, wie eine Zusammenarbeit aussehen würde, wenn er den Zuschlag für alle Lose erhält. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Prüfungs- und Freigabeprozess für Pläne und Rechnungen; - BCF-Verarbeitung; - Aufgabeprozess: erstellen, zuweisen, be-arbeiten und erledigen; - Projektbenachrichtigungen. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Bewertung der Nutzungsanforderungen</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Nutzungsanforderungen. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Oberfläche der Plattform; - Anpassbarkeit für die Projektanforderungen; - Filter- und Suchfunktionen; - Anlegen von Verteilern und Gruppen; - Art und Umfang des Nutzerhandbuchs. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Bewertung der Schnittstelle mit externer Software</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Schnittstelle mit externer Software. Während des Projektverlaufs sollen Drittanbieter-Softwarelösungen Zugriff auf die Daten haben. Darüber hinaus sollen Daten in die Systeme des Flughafens übergeben werden können. Zur Verwaltung der Daten werden unterschiedliche Programme eingesetzt. Das Konzept enthält eine Darstellung der bestehenden und funktionalen Schnittstellen zu externer Software, beispielsweise zu: - 3D-Modellierungsprogrammen; - Model Checker; - Digitalem Raumbuch; - Ökobilanztools; - Gebäudeleittechnik; - Dokumentenmanagement (z.B. ELO); - Kabel- und Infrastrukturmanagement (z.B. FNT Command). Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ab-lauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.  Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt (Anlage Angebotsformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgen-den Rechenschritten:  Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>false</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
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			<cac:EconomicOperatorShortList>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 55 Abs. 2 VgV</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">entfällt</cbc:Description>
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			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
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			<cac:ContractingSystem>
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			<cac:ContractingSystem>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">PKS</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Projektkommunikationssystem</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen.  Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden.  Die beiden Plattformen müssen dazu in der Lage sein, untereinander bi-direktional und verlustfrei relevante Daten (Modelle und Aufgaben) miteinander auszutauschen.  Grundsätzlich richten sich die in den Leistungsbildern benannten Anforderungen nach den CDE-Funktionen der DIN-SPEC 91391-1:2019-04. Die Einheit aus beiden Plattformen wird als Common Data Environment (CDE) bezeichnet. Für die Verknüpfung von Daten innerhalb der zweiteiligen CDE, aber auch nach außen, sind insbesondere Programmierschnittstellen / APIs (Application Programming Interface) bereitzustellen oder alternative Lösungen in Konzepten darzustellen.  Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem EVB-IT-Vertrag und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Bewerbers/Bieters sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders geeignet für:freelance#</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
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			<cac:PlannedPeriod>
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				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.  Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.</cbc:Description>
					</cac:Period>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">2.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit ein-gestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines rechtserheblichen Tat-bestands aus Sanktionsvorschriften der EU - insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und zur "Consolidated Financial Sanctions List" der Europäischen Union in der jeweils aktuellen Fassung - abzugeben</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Versicherung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis b) genannt, ist eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis b) angepasst werden wird oder eine Projektversicherung mit den o.g. Voraussetzungen abgeschlossen wird.  Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung oder Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.  Der Auftraggeber wird eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer anschließenden Exzedentendeckung über 20.000.000 EUR unter Einschluss der Leistung des AN abschließen. Eine Umlage der Versicherungsprämie für den Exzedentenhaftpflichtvertrag auf den AN erfolgt nicht.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Umsatz</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Umsätze für CDE-Projektkommunikationssystem) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Los 1: 2.1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1.1) Es müssen mindestens drei Referenzprojekte dargelegt werden, welche die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllen und im Wesentlichen dem Leistungsbild Los 1: CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS) entsprechen: - Drei Jahre Mindestgesamtlaufzeit der Bereitstellung der Plattform beim Referenzgeber, wobei die Laufzeit nicht vor 2015 begonnen haben darf; - Nutzung der CDE-PKS in den Projektstufen 2 bis 4, Handlungsbereiche A bis E, in Anlehnung an die AHO/DVP: Planung, Ausführungsvorbereitung und Ausführung (bei Rahmenverträgen auch in verschiedenen Projekten des gleichen Referenzgebers); - frei wählbare spezifische Dateinamenskonvention für verschiedene Ab-lagen (Folder oder ähnliches), Möglichkeit der Prüfung und Zurückweisung beim Upload und Versionierung mittels Stapel (oder ähnliches) oh-ne Änderung des Dateinamens beim erneuten Upload. 1.2) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Leistung bei einem Neu- oder Umbau eines vergleichbaren Gebäudes mit komplexen Anforderungen. Die Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 80,0 Mio. EUR netto; ? browserbasierte Nutzung der CDE-PKS; ? die CDE-PKS muss über eine Systemsprache in Deutsch verfügen; ? konfigurierbares Berechtigungssystem für Rechte- und Rollenkonzepte, das die Definition und Verwaltung von Rechten und Rollen ermöglicht; ? Nachweis einer API-basierten Integration mit einer CDE-MMS, entweder als hausinterne Gesamtlösung oder in Zusammenschluss mit einem CDE-MMS Hersteller (kein dateibasierter Upload- / DownloadProzess) bei der Weitergabe von Modelldateien (IFC) und Aufgaben (BCF-Issues) zu einer CDE-MMS. Eine Referenz kann die Anforderungen nach 1.1) und 1.2) erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben.  Die Vorlage von mehr als 7 Referenzen ist nicht erwünscht. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.  Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. 3) Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. 32 DSGVO: Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und dem IT-Sicherheitskonzept des Auftragnehmers in einem Dokument, dessen Inhalt, Struktur und Aufbau sich an dem unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Cloud-Computing/Kriterienkatalog-C5/C5_AktuelleVersion/C5_AktuelleVersion_node.html abrufbaren Dokument "Kriterien C5:2020" des BSI orientiert. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn das CDE-PKS keine Multifaktorauthentifizierung bietet. Deren konkretes Verfahren muss beschrieben werden.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Los 2: 2.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">1.1) Es müssen mindestens drei Referenzprojekte bei einem Neu- oder Umbau eines Gebäudes mit vergleichbaren komplexen Anforderungen und Projektkosten (Gesamtkosten der Kostengruppen 200 bis 700) gemäß DIN 276-1 2018-12 von mindestens 80,0 Mio. EUR netto dargelegt werden, welche jeweils die nachfolgend beschriebenen Anforderungen lit. a) bis d) erfüllen und im Übrigen im Wesentlichen dem Leistungsbild Los 2: CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS) entsprechen: ? Drei Jahre Mindestgesamtlaufzeit der Bereitstellung der Plattform beim Referenzgeber, wobei die Laufzeit nicht vor 2015 begonnen haben darf; ? Nutzung der CDE-MMS in den Projektstufen 2 bis 4, Handlungsbereiche A bis E, in Anlehnung an die AHO/DVP: Planung, Ausführungsvorbereitung und Ausführung (bei Rahmenverträgen auch in verschiedenen Projekten des gleichen Referenzgebers);  ? Nachweis der erfolgreichen Bereitstellung und Nutzung der BCF REST API mit einer anderen BIM-Autoren- und/oder Prüfsoftware; ? Unterstützung des offenen BIM-Standards IFC, hierbei mindestens IFC2x3 und IFC4 für die Modellvisualisierung. 1.2) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Leistung bei einem Neu- oder Umbau eines vergleichbaren Gebäudes mit komplexen Anforderungen mit folgenden Inhalten: ? browserbasierte Nutzung der CDE-MMS; ? die CDE-MMS muss über eine Systemsprache in Deutsch verfügen; ? die CDE-MMS unterstützt die Erstellung und Visualisierung der über die BCF REST API teilbaren Aufgaben (BCF-Issues) in der eigenen Modellvisualisierungsumgebung;  ? Nachweis einer API-basierten Integration mit einer CDE-PKS, entweder als hausinterne Gesamtlösung oder in Zusammenschluss mit einem CDE-PKS Hersteller (kein dateibasierter Upload- / Download-Prozess) bei der Übernahme von Modelldateien (IFC) und Weitergabe von Aufgaben (BCF-Issues) an eine CDE-PKS;  ? die CDE-MMS unterstützt die automatische Aktualisierung der Koordinationsmodelle bei Vorhandensein neuerer Versionen der dort referenzierten Modelldateien auf der CDE-PKS; ? Mindestens 10 IFC-Modelldateien zu einem Datenlieferungspunkt (Datadrop) mit Einzelgrößen von 100 MB (in mindestens einer Modelldatei) und einer kombinierten Größe aller Modelldateien im Koordinationsmodell von mindestens 1 GB wurden zur Visualisierung verwendet. Eine Referenz kann die Anforderungen nach 1.1) und 1.2) erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben.  Die Vorlage von mehr als 7 Referenzen ist nicht erwünscht. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.  Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. 3) Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. 32 DSGVO: Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und dem IT-Sicherheitskonzept des Auftragnehmers in einem Dokument, dessen Inhalt, Struktur und Aufbau sich an dem unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Cloud-Computing/Kriterienkatalog-C5/C5_AktuelleVersion/C5_AktuelleVersion_node.html abrufbaren Dokument "Kriterien C5:2020" des BSI orientiert. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht erfüllt , wenn das CDE-MMS keine Multifaktorauthentifizierung bietet. Deren konkretes Verfahren muss beschrieben werden.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Auftragsbezogenes Konzept in Bezug auf die Schnittstelle zwischen MMS und PKS</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter/die Bietergemeinschaft beschreibt in einem Konzept, wie er/sie eine Interoperabilität zwischen PKS- und MMS-Umgebung gewährleisten kann. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft auch auf Los 1 bieten, ist es vorteilhaft, wenn das Konzept auch Erläuterungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität für den Fall gewährleistet wird, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auch den Zu-schlag für Los 1 erhält. Unzureichend ist das Konzept, wenn es nur Ausführungen dazu enthält, wie eine Interoperabilität bei Bezuschlagung beider Lose gewährleistet werden würde. Wenn APIs genutzt werden, sind der Funktionsweise und Datenaustauschpunkte konzeptionell zur erläutern. - Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen wer-den klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu Unterstützung eines API-basierten Zugriffs auf Dateien, insbesondere Modelldateien, mit Hilfe dessen Abrufe des aktuellen Stands verfügbarer Modelldateien auf einer CDE-PKS erfolgen kann, und dann ein lesender Zugriff auf einzelne oder mehre-re Modelldateien hergestellt wird. Bei-spiel für eine solche offene API ist die openCDE/documentAPI; - Unterstützung eines API-basierten Zu-griffs auf Aufgaben (Issues) über die BCF REST API (lesend und schreibend) so dass Issues sowohl mit einer CDE-PKS als auch mit BIM-Autoren und Prüfsoftware synchronisiert werden können. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Auftragsbezogene Konzepte in Bezug auf die Zusammenarbeit</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter hat in seinem Konzept die Workflows sowie das Aufgaben- und Mängelmanagement darzustellen und ihre Funktionsweise zu erläutern. Ebenfalls ist zu erläutern, wie aus Sicht des Bieters eine Zusammenarbeit mit dem AN des CDE-PKS-Systems aussehen würde, um Reibungsverluste und Kommunikationsdefizite zu vermeiden. Sofern der Bieter auf alle Lose anbietet, kann er ergänzend erläutern, wie eine Zusammenarbeit aussehen würde, wenn er den Zuschlag für alle Lose erhält. - Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen werden klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu Prüfungs- und Freigabeprozess für Modelle; - BCF-Verarbeitung; - Aufgabeprozess: erstellen, zuweisen, bearbeiten und erledigen; - Mängelmanagementprozess: erstellen, zuweisen, bearbeiten und erledigen. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4- Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Bewertung der Nutzungsanforderungen</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber bewertet bei diesem Kriterium die Nutzungsanforderungen. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten beim Auftraggeber und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung. Die Erfahrungen des Bieters in ähnlichen Vorhaben sind im Vorgehensmodell berücksichtigt. Risiken und Chancen werden klar benannt und einbezogen. Das Konzept enthält mindestens eine Darstellung zu - Oberfläche der Plattform; - Anpassbarkeit für die Projektanforderungen; - Filter- und Suchfunktionen; - Anlegen von Verteilern und Gruppen; - Art und Umfang des Nutzerhandbuchs. Im Rahmen der Darstellung bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Das Konzept darf den Umfang von 5 DIN A4-Seiten/PowerPoint-Folien nicht übersteigen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Bewertung der Performance bei umfang-reichen Modelldateien</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber bewertet hier die Performance beim Umgang mit vergleichbar großen Modelldatenmengen wie diese im eigenen Projekt erwartet werden. Es wird erwartet, dass in verschiedenen Bau-abschnitten (Teilprojekten) und bei der Vielzahl der an der Erstellung von Modelldateien mitwirkenden Planungsgewerken, sowie für die zugrunde zulegenden Bestandsmodelle mit sehr vielen einzelnen Modelldateien (bevorzugt IFC, aber ggf. auch anderer Formate) zu rechnen ist, die auch in ihrer Gesamtheit bei der Zusammenstellung von bauteilübergreifenden Koordinationsmodellen die grafische Verarbeitung großer Datenmengen er-fordert. Dennoch müssen diese Visualisierungen und Unterstützungen der modellbasierten Kommunikation performant bleiben. Anhand einer Vorstellung eines derartigen Projekts im Rahmen einer Bieterpräsentation soll mindestens dargestellt werden: - Dass vergleichbare Modelldateianzahlen (&gt; 10 Dateien) und -größen  (Gesamtgröße &gt; 1 GB) in dem CDE-MMS Online Viewer flüssig angezeigt werden können, mit vertretbaren Ladezeiten und Reaktionen bei Änderung des Bildausschnitts und bei Filterung nach verschiedenen Kriterien (Bauteiltyp, Geschoss, Attribuierung) - Dass in dieser Modellzusammenstellung dynamisch Schnitte und Ansichten angelegt abgespeichert werden können - Dass eine Basisfilterung (Steuerung der Anzeige) anhand verschiedener Hierarchien (Fachmodelle, räumliche Hierarchie des Projekts, Elementtypen, Anlagestrukturen) möglich ist - Dass darin Abstände und Flächen gemessen werden können - Dass darin Elemente farbcodiert nach Klassifikation oder Attribuierung dargestellt werden können - Dass darin über die BCF REST API Issues angezeigt werden können, aber auch neue Issues über die Anwahl von betroffenen Modellelementen angelegt und über die API synchronisiert werden können. Im Rahmen der Bieterpräsentation bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fachgerechte Erfüllung der Leistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Ablauf erwartet werden können. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt (Anlage Angebotsformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgen-den Rechenschritten:  Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">§ 55 Abs. 2 VgV</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Modelmanagementsystem</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Lose im Zusammenhang mit dem Umbau/der Entwicklung der Fluggast-Terminals Terminal 1 bis Terminal 4 sowie des Airport Operation Center (AOC) am Flughafen Stuttgart. Los 1 betrifft das CDE-Projektkommunikationssystem (CDE-PKS). Im Rahmen der vorgesehenen Projektablauforganisation nach BIM-Kriterien muss das angebotene System die Anforderungen eines Projektkommunikationssystems (PKS) in dem im Leistungsbild beschriebenen Umfang erfüllen.  Los 2 beinhaltet das CDE-Modelmanagementsystem (CDE-MMS). Die Anforderungen an das Modelmanagementsystem (MMS) sind im Leistungsbild im Detail beschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass das MMS als Teil einer zweiteiligen gemeinsamen Datenumgebung zu verstehen ist. Das MMS soll parallel zu einem Projektkommunikationssystem (PKS, siehe Los 1) betrieben werden.  Die beiden Plattformen müssen dazu in der Lage sein, untereinander bi-direktional und verlustfrei relevante Daten (Modelle und Aufgaben) miteinander auszutauschen.  Grundsätzlich richten sich die in den Leistungsbildern benannten Anforderungen nach den CDE-Funktionen der DIN-SPEC 91391-1:2019-04. Die Einheit aus beiden Plattformen wird als Common Data Environment (CDE) bezeichnet. Für die Verknüpfung von Daten innerhalb der zweiteiligen CDE, aber auch nach außen, sind insbesondere Programmierschnittstellen / APIs (Application Programming Interface) bereitzustellen oder alternative Lösungen in Konzepten darzustellen.  Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem EVB-IT-Vertrag und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Bewerbers/Bieters sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen zu beiden Losen werden entsprechend den vertraglichen Regelungen stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.  Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.</cbc:Description>
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