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                <cbc:Description languageID="DEU">Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe belegt worden ist. 
Nachforderungsfrist: Es erfolgt keine Nachforderung fehlender Unterlagen.
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        <cbc:Name languageID="DEU">Sicherheitsdienstleistungen Stadt Hanau</cbc:Name>
        <cbc:Description languageID="DEU">Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen für die Anforderungen der Stadt Hanau für die jeweiligen Lose. Insgesamt werden 4 Lose ausgeschrieben. 
Los 1: Sicherheitsdienst Feste / Veranstaltungsbüro
Los 2: Sicherheitsdienst Brüder Grimm Festspiele / Gastspiele
Los 3: Sicherheitsdienst Kulturforum / Museen / Foyer des Neustädter Rathauses
Los 4: Sicherheitsdienst Empfang Ordnungsamt / Sonderdienste Standesamt
Der jeweilige Dienstleistungsvertrag über die verfahrensgegenständlichen Sicherheitsdienstleistungen hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht der Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten der Verlängerung schriftlich widerspricht. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 
Eine Übersicht des vorläufigen Terminplans liegt dem Vergabeverfahren bei. Sämtliche Daten dieses Terminplans sind indikativ. Terminänderungen, Fristverlängerungen und die Einfügung weiterer Verfahrensschritte behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.

 Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Die gekennzeichneten Verfahrensschritte finden daher nur statt, wenn der AG von dem Vorbehalt der Zuschlagserteilung auf Grundlage der Erstangebote keinen Gebrauch macht.
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        <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
        <cbc:Note languageID="DEU">Frist für die Stellung von Bewerberfragen ist der 23.08.2024.</cbc:Note>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4). 

2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Referenzen: Mindestens eine vergleichbare Referenz über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bei Stadt- oder Volksfesten mit einem Besuchervolumen von 15.000 Personen pro Veranstaltungstag aus den letzten drei Jahren. Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar gelten Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen mit einem Besuchervolumen von mindestens 10.000 Personen pro Veranstaltungstag.

Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen des Referenzauftrags müssen mindestens folgende Leistungen erfassen: Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen. 
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: 
• Bezeichnung des Referenzprojekts 
• Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer 
• Angabe des Ausführungszeitraums 
• Angabe, ob Leistungsumfang Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen umfasste 
• Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen 
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

2) Personal: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) ersichtlich ist. Für die Angaben zum Personal ist das Formblatt F6 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F6) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

3) Personal: Bestätigung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO haben.

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
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                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Beschreibung: 

1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht. 

2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F2). 

3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster). 

4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F3). Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf 3 Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. 

Die Auswahlkriterien lauten wie folgt: 

Auswahlkriterium: Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen, Punkte: 2 Punkte je wertbare Referenz, maximal 10 Punkte 

Auswahlkriterium: Veranstaltungskapazität aus den vorgelegten und vergleichbaren Referenzen

Besuchervolumen von 10.000 bis 12.500 Personen pro Veranstaltungstag: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von 10.000 bis 12.500 Personen pro Veranstaltungstag betrifft, 3 Punkte, insgesamt maximal 15 Punkte. 
Besuchervolumen von 12.501 bis 15.000 Personen pro Veranstaltungstag: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von 12.501 bis 15.000 Personen pro Veranstaltungstag betrifft, 6 Punkte, insgesamt maximal 30 Punkte. 
Besuchervolumen von mehr als 15.000 Personen pro Veranstaltungstag: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von mehr als 15.000 Personen pro Veranstaltungstag betrifft, 9 Punkte, insgesamt maximal 45 Punkte. 

„Wertbar“ im vorstehenden Sinne sind nur solche Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen und somit vergleichbar sind. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Die Bewerber sind verpflichtet, ihren Teilnahmeantrag auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zu erstellen. Werden Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens überarbeitet und ergänzt, ist die jeweils aktuelle Fassung der Dokumente bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Die den Bewerbern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Bewerberfragen, sonstige Hinweise) sind ebenso bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. 
Vergabeunterlagen:
•	Leistungsbeschreibung Los 1
•	Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen (Anlage 1_Dienstleistungsvertrag_Los 1)
Formblätter für den Teilnahmewettbewerb:
•	Teilnahmeantrag (F1) 
•	Eigenerklärung Ausschlussgründe (F2)
•	Eigenerklärung Russland-Bezug (F3)
•	Verpflichtungserklärung Tariftreue (amtliches Muster)
•	Eigenerklärung Umsatz (F4)
•	Eigenerklärung Referenzen (F5)
•	Eigenerklärung Personal (F6)
•	Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (F7)
•	Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (F8)

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 

Sonstige Anmerkungen zum Verfahren: 

Beschreibung: 

1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F7 zu verwenden. 

2)Eignungsleihe: Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt F8“ des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F2) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Stützt sich ein Bewerber auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bewerber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. 
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote/Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.</cbc:Description>
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, § 127 Abs. 1 GWB.  Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet. Das Angebot, das die meisten Bewertungspunkte im Hinblick auf die Zuschlagskriterien erlangt, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.

Kriterium: Art: Preis 30 Punkte

Beschreibung: 

Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium „Preis“ bewertet. 
Der Bieter, der die geringste Vergütung (Bewertungspreis) anbietet, erhält für das Kriterium Preis die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die übrigen Bieter erhalten proportional weniger Punkte, berechnet im umgekehrten Dreisatz, indem der niedrigste Angebotspreis die volle Punktzahl erhält und der Abstand der teureren Angebote ermittelt wird, indem der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung berechnet wird.

Die Formel lautet danach vereinfacht: Punktzahl für den Angebotspreis =
Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, 
multipliziert mit 30.

Anzubieten ist die Vorgabe des Preisblatts. Der anzubietende Preis stellt zugleich den Bewertungspreis dar.

Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Leistungskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Leistungskonzept

Die Bieter werden gebeten, in einem Konzept darzustellen, wie sie im Rahmen des Vertrages die Leistungserbringung konkret gestalten werden. 
In diesem Konzept sollen die Bieter darstellen und erläutern, wie sie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben erbringen werden. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. Dabei werden 5 Punkte vergeben, wenn das Kriterium sehr gut erfüllt wird, in dem ein sehr gutes Konzept vorgelegt wird. 4 Punkte entsprechen einer guten Erfüllung, 3 Punkte erhält ein Angebot, das das Kriterium befriedigend erfüllt. 2 Punkte werden bei ausreichender Erfüllung vergeben, 1 Punkt bei mangelhafter Erfüllung. Ein insoweit ungenügendes Angebot erhält 0 Punkte. Bewertet wird die Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit und Überzeugungskraft des vorgelegten Konzepts im wertenden Vergleich mit den Angeboten der weiteren Bieter. 
Das Kriterium wird im Anschluss gewichtet: Zu diesem Zweck werden die erreichten Punkte mit dem Faktor multipliziert, der bei voller Punktzahl (d.h. sehr guter Bewertung) die maximal erreichbare Punktzahl von 35 ergibt. Der Multiplikator beträgt also 7. </cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Kooperationskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Kooperationskonzept

Die Bieter sollen zudem in einem Konzept darstellen und beschreiben, wie sie im Rahmen der Vertragsausführung die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber konkret gestalten werden.
Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des Kooperationskonzepts wurden im Punkt Leistungskonzept beschrieben und gelten für das Kooperationskonzept entsprechend. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. 

Bewertet wird ebenfalls nach dem Punktesystem, welches für das Kriterium „Leistungskonzept“ vorgesehen ist, d.h. die aufgezeigte Methodik zur Bewertung gilt entsprechend. Der Multiplikator beträgt 7.
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.</cbc:Description>
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            <cbc:Name languageID="DEU">Sicherheitsdienstleistungen für Feste / Veranstaltungsbüro</cbc:Name>
            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber benötigt Sicherheitspersonal für die nachfolgenden Veranstaltungen: Lamboyfest (zweites oder drittes Juni-Wochenende), Bürgerfest (immer das erste vollständige September-Wochenende), Kultoursommer Parkbühne Wilhelmsbad (zwei Wochen in der zweiten Juli-Hälfte), Kultoursommer - Sommernacht Mainwiese (1. Samstag im August).</cbc:Description>
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            </cac:MainCommodityClassification>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4). 

2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Referenzen: Mindestens eine vergleichbare Referenz über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen mit einem Besuchervolumen von 2.000 Personen pro Veranstaltung aus den letzten drei Jahren. Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar gelten Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen mit einem Besuchervolumen von mindestens 1.000 Personen pro Veranstaltung.

Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen des Referenzauftrags müssen mindestens folgende Leistungen erfassen: Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen. 
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: 
• Bezeichnung des Referenzprojekts 
• Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer 
• Angabe des Ausführungszeitraums 
• Angabe, ob Leistungsumfang Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen umfasste 
• Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen 
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

2) Personal: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) ersichtlich ist. Für die Angaben zum Personal ist das Formblatt F6 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F6) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

3) Personal: Bestätigung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO haben.

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht. 

2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F2). 

3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster). 

4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F3). Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf 3 Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. 

Die Auswahlkriterien lauten wie folgt: 

Auswahlkriterium: Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen, Punkte: 2 Punkte je wertbare Referenz, maximal 10 Punkte 

Auswahlkriterium: Veranstaltungskapazität aus den vorgelegten und vergleichbaren Referenzen

Besuchervolumen von 1.000 bis 1.500 Personen pro Veranstaltung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von 1.000 bis 1.500 Personen pro Veranstaltung betrifft, 3 Punkte, insgesamt maximal 15 Punkte. 
Besuchervolumen von 1.501 bis 2.000 Personen pro Veranstaltung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von 1.501 bis 2.000 Personen pro Veranstaltung betrifft, 6 Punkte, insgesamt maximal 30 Punkte. 
Besuchervolumen von mehr als 2.000 Personen pro Veranstaltung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Veranstaltung mit einem Besuchervolumen von mehr als 2.000 Personen pro Veranstaltung betrifft, 9 Punkte, insgesamt maximal 45 Punkte. 

„Wertbar“ im vorstehenden Sinne sind nur solche Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen und somit vergleichbar sind. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Die Bewerber sind verpflichtet, ihren Teilnahmeantrag auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zu erstellen. Werden Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens überarbeitet und ergänzt, ist die jeweils aktuelle Fassung der Dokumente bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Die den Bewerbern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Bewerberfragen, sonstige Hinweise) sind ebenso bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. 
Vergabeunterlagen:
•	Leistungsbeschreibung Los 2 
•	Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen (Anlage 1_Dienstleistungsvertrag_Los 2)
Formblätter für den Teilnahmewettbewerb:
•	Teilnahmeantrag (F1) 
•	Eigenerklärung Ausschlussgründe (F2)
•	Eigenerklärung Russland-Bezug (F3)
•	Verpflichtungserklärung Tariftreue (amtliches Muster)
•	Eigenerklärung Umsatz (F4)
•	Eigenerklärung Referenzen (F5)
•	Eigenerklärung Personal (F6)
•	Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (F7)
•	Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (F8)

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 

Sonstige Anmerkungen zum Verfahren: 

Beschreibung: 

1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F7 zu verwenden. 

2)Eignungsleihe: Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt F8“ des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F2) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Stützt sich ein Bewerber auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bewerber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. 
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote/Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, § 127 Abs. 1 GWB.  Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet. Das Angebot, das die meisten Bewertungspunkte im Hinblick auf die Zuschlagskriterien erlangt, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.

Kriterium: Art: Preis 30 Punkte

Beschreibung: 

Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium „Preis“ bewertet. 
Der Bieter, der die geringste Vergütung (Bewertungspreis) anbietet, erhält für das Kriterium Preis die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die übrigen Bieter erhalten proportional weniger Punkte, berechnet im umgekehrten Dreisatz, indem der niedrigste Angebotspreis die volle Punktzahl erhält und der Abstand der teureren Angebote ermittelt wird, indem der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung berechnet wird.

Die Formel lautet danach vereinfacht: Punktzahl für den Angebotspreis =
Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, 
multipliziert mit 30.

Anzubieten ist die Vorgabe des Preisblatts. Der anzubietende Preis stellt zugleich den Bewertungspreis dar.

Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Leistungskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Leistungskonzept

Die Bieter werden gebeten, in einem Konzept darzustellen, wie sie im Rahmen des Vertrages die Leistungserbringung konkret gestalten werden. 
In diesem Konzept sollen die Bieter darstellen und erläutern, wie sie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben erbringen werden. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. Dabei werden 5 Punkte vergeben, wenn das Kriterium sehr gut erfüllt wird, in dem ein sehr gutes Konzept vorgelegt wird. 4 Punkte entsprechen einer guten Erfüllung, 3 Punkte erhält ein Angebot, das das Kriterium befriedigend erfüllt. 2 Punkte werden bei ausreichender Erfüllung vergeben, 1 Punkt bei mangelhafter Erfüllung. Ein insoweit ungenügendes Angebot erhält 0 Punkte. Bewertet wird die Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit und Überzeugungskraft des vorgelegten Konzepts im wertenden Vergleich mit den Angeboten der weiteren Bieter. 
Das Kriterium wird im Anschluss gewichtet: Zu diesem Zweck werden die erreichten Punkte mit dem Faktor multipliziert, der bei voller Punktzahl (d.h. sehr guter Bewertung) die maximal erreichbare Punktzahl von 35 ergibt. Der Multiplikator beträgt also 7. </cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Kooperationskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Kooperationskonzept

Die Bieter sollen zudem in einem Konzept darstellen und beschreiben, wie sie im Rahmen der Vertragsausführung die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber konkret gestalten werden.
Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des Kooperationskonzepts wurden im Punkt Leistungskonzept beschrieben und gelten für das Kooperationskonzept entsprechend. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. 

Bewertet wird ebenfalls nach dem Punktesystem, welches für das Kriterium „Leistungskonzept“ vorgesehen ist, d.h. die aufgezeigte Methodik zur Bewertung gilt entsprechend. Der Multiplikator beträgt 7.
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

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            <cbc:Name languageID="DEU">Sicherheitsdienstleistungen für Brüder Grimm Festspiele / Gastspiele</cbc:Name>
            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber benötigt Sicherheitspersonal für das Amphitheater. Die Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung des Eingangsbereichs, Parkplatzkontrolle, Durchführung von Tag- und Nachtwachen.</cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4). 

2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Referenzen: Mindestens eine vergleichbare Referenz über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bei kulturellen Liegenschaften mit einem Besuchervolumen von 500 Personen / Tag aus den letzten drei Jahren.
Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen des Referenzauftrags müssen mindestens folgende Leistungen erfassen: Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen. 
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: 
• Bezeichnung des Referenzprojekts 
• Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer 
• Angabe des Ausführungszeitraums 
• Angabe, ob Leistungsumfang Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen umfasste 
• Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen 
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

2) Personal: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) ersichtlich ist. Für die Angaben zum Personal ist das Formblatt F6 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F6) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

3) Personal: Bestätigung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO haben. Es ist ein entsprechender Qualitätsstandard gefordert (DIN 77200), die entsprechenden Zertifizierungen (EN ISO 9001-2000 und DIN 77200) sind vorzulegen. Außerdem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und die Bereitschaft bestehen, sich ggf. einer intensiveren polizeilichen Untersuchung (Zuverlässigkeitsprüfung) zu unterziehen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
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                            <efac:SelectionCriteria>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht. 

2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F2). 

3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster). 

4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F3). Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf 3 Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. 

Die Auswahlkriterien lauten wie folgt: 

Auswahlkriterium: Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen, Punkte: 2 Punkte je wertbare Referenz, maximal 10 Punkte 

„Wertbar“ im vorstehenden Sinne sind nur solche Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen und somit vergleichbar sind. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
</cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Die Bewerber sind verpflichtet, ihren Teilnahmeantrag auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zu erstellen. Werden Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens überarbeitet und ergänzt, ist die jeweils aktuelle Fassung der Dokumente bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Die den Bewerbern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Bewerberfragen, sonstige Hinweise) sind ebenso bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. 
Vergabeunterlagen:
•	Leistungsbeschreibung Los 3
•	Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen (Anlage 1_Dienstleistungsvertrag_Los 3)
Formblätter für den Teilnahmewettbewerb:
•	Teilnahmeantrag (F1) 
•	Eigenerklärung Ausschlussgründe (F2)
•	Eigenerklärung Russland-Bezug (F3)
•	Verpflichtungserklärung Tariftreue (amtliches Muster)
•	Eigenerklärung Umsatz (F4)
•	Eigenerklärung Referenzen (F5)
•	Eigenerklärung Personal (F6)
•	Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (F7)
•	Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (F8)

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 

Sonstige Anmerkungen zum Verfahren: 

Beschreibung: 

1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F7 zu verwenden. 

2)Eignungsleihe: Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt F8“ des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F2) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Stützt sich ein Bewerber auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bewerber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. 
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote/Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.</cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.</cbc:Description>
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                        <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, § 127 Abs. 1 GWB.  Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet. Das Angebot, das die meisten Bewertungspunkte im Hinblick auf die Zuschlagskriterien erlangt, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.

Kriterium: Art: Preis 30 Punkte

Beschreibung: 

Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium „Preis“ bewertet. 
Der Bieter, der die geringste Vergütung (Bewertungspreis) anbietet, erhält für das Kriterium Preis die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die übrigen Bieter erhalten proportional weniger Punkte, berechnet im umgekehrten Dreisatz, indem der niedrigste Angebotspreis die volle Punktzahl erhält und der Abstand der teureren Angebote ermittelt wird, indem der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung berechnet wird.

Die Formel lautet danach vereinfacht: Punktzahl für den Angebotspreis =
Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, 
multipliziert mit 30.

Anzubieten ist die Vorgabe des Preisblatts. Der anzubietende Preis stellt zugleich den Bewertungspreis dar.

Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein.
</cbc:Description>
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                    <cac:SubordinateAwardingCriterion>
                        <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Leistungskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Leistungskonzept

Die Bieter werden gebeten, in einem Konzept darzustellen, wie sie im Rahmen des Vertrages die Leistungserbringung konkret gestalten werden. 
In diesem Konzept sollen die Bieter darstellen und erläutern, wie sie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben erbringen werden. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. Dabei werden 5 Punkte vergeben, wenn das Kriterium sehr gut erfüllt wird, in dem ein sehr gutes Konzept vorgelegt wird. 4 Punkte entsprechen einer guten Erfüllung, 3 Punkte erhält ein Angebot, das das Kriterium befriedigend erfüllt. 2 Punkte werden bei ausreichender Erfüllung vergeben, 1 Punkt bei mangelhafter Erfüllung. Ein insoweit ungenügendes Angebot erhält 0 Punkte. Bewertet wird die Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit und Überzeugungskraft des vorgelegten Konzepts im wertenden Vergleich mit den Angeboten der weiteren Bieter. 
Das Kriterium wird im Anschluss gewichtet: Zu diesem Zweck werden die erreichten Punkte mit dem Faktor multipliziert, der bei voller Punktzahl (d.h. sehr guter Bewertung) die maximal erreichbare Punktzahl von 35 ergibt. Der Multiplikator beträgt also 7. </cbc:Description>
                    </cac:SubordinateAwardingCriterion>
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                        <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Kooperationskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Kooperationskonzept

Die Bieter sollen zudem in einem Konzept darstellen und beschreiben, wie sie im Rahmen der Vertragsausführung die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber konkret gestalten werden.
Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des Kooperationskonzepts wurden im Punkt Leistungskonzept beschrieben und gelten für das Kooperationskonzept entsprechend. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. 

Bewertet wird ebenfalls nach dem Punktesystem, welches für das Kriterium „Leistungskonzept“ vorgesehen ist, d.h. die aufgezeigte Methodik zur Bewertung gilt entsprechend. Der Multiplikator beträgt 7.</cbc:Description>
                    </cac:SubordinateAwardingCriterion>
                </cac:AwardingCriterion>
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                <cac:PresentationPeriod>
                    <cbc:Description languageID="DEU">Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.</cbc:Description>
                </cac:PresentationPeriod>
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            </cac:PostAwardProcess>
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            <cbc:ID>98-2024</cbc:ID>
            <cbc:Name languageID="DEU">Sicherheitsdienstleistungen Kulturforum / Museen / Foyer des Neustädter Rathauses
</cbc:Name>
            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber benötigt Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für das Kulturforum Hanau, Foyer des Neustädter Rathauses und die drei Städtischen Museen. Zu diesen gehören das Historische Museum Hanau Schloss Philippsruhe, das Museum Schloss Steinheim und das Museum Großauheim. Die Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung der Eingangs- und Museumsbereiche, ggf. Parkplatzkontrolle und Durchführung von anlassbezogenen Tag- und Nachtwachen, Geldtransporte bzw. Transporte wertvoller Gegenstände sowie Leistungen verschiedenster Ausführungen. </cbc:Description>
            <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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            <cac:MainCommodityClassification>
                <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">79710000</cbc:ItemClassificationCode>
            </cac:MainCommodityClassification>
            <cac:RealizedLocation>
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        </cac:ProcurementProject>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4). 

2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">1) Referenzen: Mindestens eine vergleichbare Referenz über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bei großen Verwaltungsbehörden (über 100 Mitarbeitende) mit Kundenverkehr aus den letzten drei Jahren oder eine Referenz über Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen des Hauptsitzes einer Bank oder Versicherung mit entsprechender Empfangssituation oder vergleichbare Einsätze aus den letzten drei Jahren.
Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen des Referenzauftrags müssen mindestens folgende Leistungen erfassen: Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen. 
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: 
• Bezeichnung des Referenzprojekts 
• Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer 
• Angabe des Ausführungszeitraums 
• Angabe, ob Leistungsumfang Zugangskontrollen, Bestreifungen und Berichtswesen umfasste 
• Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen 
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

2) Personal: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) ersichtlich ist. Für die Angaben zum Personal ist das Formblatt F6 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F6) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden. 

3) Personal: Bestätigung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit mit mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung oder eine höherwertige einschlägige Berufsausbildung mit entsprechender einschlägiger Berufserfahrung haben. Es ist ein entsprechender Qualitätsstandard gefordert (DIN 77200), die entsprechenden Zertifizierungen (EN ISO 9001-2000 und DIN 77200) sind vorzulegen. Außerdem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und die Bereitschaft bestehen, sich ggf. einer intensiveren polizeilichen Untersuchung (Zuverlässigkeitsprüfung) zu unterziehen. 

4) Personal: Bestätigung, dass alle eingesetzten Einsatz- bzw. Objektleiter geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit sind.

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. </cbc:Description>
                            </efac:SelectionCriteria>
                            <efac:SelectionCriteria>
                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Beschreibung: 

1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht. 

2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F2). 

3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster). 

4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F3). Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf 3 Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. 

Die Auswahlkriterien lauten wie folgt: 

Auswahlkriterium: Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen, Punkte: 2 Punkte je wertbare Referenz, maximal 10 Punkte 

„Wertbar“ im vorstehenden Sinne sind nur solche Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen und somit vergleichbar sind. 

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Die Bewerber sind verpflichtet, ihren Teilnahmeantrag auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zu erstellen. Werden Vergabeunterlagen im Laufe des Vergabeverfahrens überarbeitet und ergänzt, ist die jeweils aktuelle Fassung der Dokumente bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Die den Bewerbern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Bewerberfragen, sonstige Hinweise) sind ebenso bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. 
Vergabeunterlagen:
•	Leistungsbeschreibung Los 4
•	Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen (Anlage 1_Dienstleistungsvertrag_Los 4)
Formblätter für den Teilnahmewettbewerb:
•	Teilnahmeantrag (F1) 
•	Eigenerklärung Ausschlussgründe (F2)
•	Eigenerklärung Russland-Bezug (F3)
•	Verpflichtungserklärung Tariftreue (amtliches Muster)
•	Eigenerklärung Umsatz (F4)
•	Eigenerklärung Referenzen (F5)
•	Eigenerklärung Personal (F6)
•	Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (F7)
•	Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (F8)

Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden nach § 42 Abs. 1 VgV Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllen. 

Sonstige Anmerkungen zum Verfahren: 

Beschreibung: 

1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F7 zu verwenden. 

2)Eignungsleihe: Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt F8“ des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F2) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Stützt sich ein Bewerber auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bewerber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV. 
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote/Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 58 Abs. 1 VgV. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot eines Bieters die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, § 127 Abs. 1 GWB.  Die Angebote werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet. Das Angebot, das die meisten Bewertungspunkte im Hinblick auf die Zuschlagskriterien erlangt, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.

Kriterium: Art: Preis 30 Punkte

Beschreibung: 

Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium „Preis“ bewertet. 
Der Bieter, der die geringste Vergütung (Bewertungspreis) anbietet, erhält für das Kriterium Preis die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die übrigen Bieter erhalten proportional weniger Punkte, berechnet im umgekehrten Dreisatz, indem der niedrigste Angebotspreis die volle Punktzahl erhält und der Abstand der teureren Angebote ermittelt wird, indem der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung berechnet wird.

Die Formel lautet danach vereinfacht: Punktzahl für den Angebotspreis =
Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, 
multipliziert mit 30.

Anzubieten ist die Vorgabe des Preisblatts. Der anzubietende Preis stellt zugleich den Bewertungspreis dar.

Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Leistungskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Leistungskonzept

Die Bieter werden gebeten, in einem Konzept darzustellen, wie sie im Rahmen des Vertrages die Leistungserbringung konkret gestalten werden. 
In diesem Konzept sollen die Bieter darstellen und erläutern, wie sie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben erbringen werden. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. Dabei werden 5 Punkte vergeben, wenn das Kriterium sehr gut erfüllt wird, in dem ein sehr gutes Konzept vorgelegt wird. 4 Punkte entsprechen einer guten Erfüllung, 3 Punkte erhält ein Angebot, das das Kriterium befriedigend erfüllt. 2 Punkte werden bei ausreichender Erfüllung vergeben, 1 Punkt bei mangelhafter Erfüllung. Ein insoweit ungenügendes Angebot erhält 0 Punkte. Bewertet wird die Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit und Überzeugungskraft des vorgelegten Konzepts im wertenden Vergleich mit den Angeboten der weiteren Bieter. 
Das Kriterium wird im Anschluss gewichtet: Zu diesem Zweck werden die erreichten Punkte mit dem Faktor multipliziert, der bei voller Punktzahl (d.h. sehr guter Bewertung) die maximal erreichbare Punktzahl von 35 ergibt. Der Multiplikator beträgt also 7. </cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Kriterium: Art: Qualität 35 Punkte (Kooperationskonzept 35 Punkte)

Beschreibung: Kooperationskonzept

Die Bieter sollen zudem in einem Konzept darstellen und beschreiben, wie sie im Rahmen der Vertragsausführung die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber konkret gestalten werden.
Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des Kooperationskonzepts wurden im Punkt Leistungskonzept beschrieben und gelten für das Kooperationskonzept entsprechend. 
Das Kriterium wird dabei mit 5 bis 0 Punkten bewertet. 

Bewertet wird ebenfalls nach dem Punktesystem, welches für das Kriterium „Leistungskonzept“ vorgesehen ist, d.h. die aufgezeigte Methodik zur Bewertung gilt entsprechend. Der Multiplikator beträgt 7.</cbc:Description>
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber benötigt Sicherheits- und Empfangspersonal für den Empfang des Ordnungsamtes und für Dienste am Schloss Philippsruhe. Die Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung des Eingangsbereichs mit Zugangskontrolle und Weiterleitung der Kunden zu den jeweiligen Sachbearbeitungen, Intervention bei Störern und ggf. Parkplatzkontrolle am Ordnungsamt. Ferner der Empfang und die Koordination von Hochzeitsgesellschaften am Schloss Philippsruhe.</cbc:Description>
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