478388-2026 - Procedura konkurencyjna
Niemcy – Usługi w zakresie doradztwa prawnego i reprezentacji prawnej – RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OJ S 131/2026 10/07/2026
Ogłoszenie o zamówieniu – tryb uproszczony
Usługi
1. Nabywca
1.1.
Nabywca
Oficjalna nazwaMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Status prawny nabywcyOrganizacja udzielająca zamówienia dotowanego przez instytucję zamawiającą
Sektor działalności instytucji zamawiającejEdukacja
2. Procedura
2.1.
Procedura
TytułRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OpisEs ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenvereinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und - nachgelagert - ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) auch im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Identyfikator procedury40ba285b-d90d-4e4c-bfa1-8d77ed340732
Wewnętrzny identyfikator22 04 01 02 00 01 01 02_2026
Rodzaj proceduryOtwarta
Główne aspekty proceduryDieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte Abruf‑Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht zu schließen, der die MPG bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bau und Bauunterhalt unterstützt. Die Generalverwaltung tritt hierbei als zentrale Beschaffungsstelle auf und schließt die Rahmenvereinbarung.
2.1.1.
Przeznaczenie
Charakter zamówieniaUsługi
Główna klasyfikacja (cpv): 79110000 Usługi w zakresie doradztwa prawnego i reprezentacji prawnej
2.1.2.
Miejsce realizacji
W dowolnym miejscu
2.1.3.
Wartość
Maksymalna wartość umowy ramowej6 000 000,00 EUR
2.1.4.
Informacje ogólne
Podstawa prawna
Dyrektywa 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Podstawy wykluczenia
Powody wykluczenia źródłaUwagaDokumenty zamówienia
Inna sytuacja podobna do upadłości wynikająca z prawa krajowegovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Korupcjavgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Udział w organizacji przestępczejvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Porozumienia z innymi wykonawcami mające na celu zakłócenie konkurencjivgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Naruszenie obowiązków w dziedzinie prawa ochrony środowiskavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Pranie pieniędzy lub finansowanie terroryzmuvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Nadużyciavgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Praca dzieci i inne formy handlu ludźmivgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Niewypłacalnośćvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Naruszenie obowiązków w dziedzinie prawa pracyvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Aktywami zarządza likwidatorvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Wprowadzenie w błąd, zatajenie informacji, niemożność przedstawienia wymaganych dokumentów lub uzyskanie poufnych informacji na temat przedmiotowego postępowaniavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Konflikt interesów spowodowany udziałem w postępowaniu o udzielenie zamówieniavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Bezpośrednie lub pośrednie zaangażowanie w przygotowanie przedmiotowego postępowania o udzielenie zamówieniavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Poważne wykroczenie zawodowevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Rozwiązanie umowy przed czasem, odszkodowania lub inne porównywalne sankcjevgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Naruszenie obowiązków w dziedzinie prawa socjalnegovgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Naruszenie obowiązku opłacenia składek na ubezpieczenie społecznevgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Działalność gospodarcza jest zawieszonavgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Naruszenie obowiązku płatności podatkówvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Przestępstwa terrorystyczne lub przestępstwa związane z działalnością terrorystycznąvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Naruszenie obowiązków określonych w podstawach wykluczenia o charakterze wyłącznie krajowymEs finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Część zamówienia
5.1.
Część zamówieniaLOT-0000
TytułRV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OpisGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer bedarfsorientierten Abruf- Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht. Der Auftragnehmer soll die Generalverwaltung sowie nachgelagert ggfs. die Institute und Einrichtungen der Max Planck Gesellschaft bei der rechtlichen Beratung im Bauvergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, HOAI, AHO, RPW und angrenzende Bereiche) sowie bei der weitgehend eigenständigen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen (HOAI-/AHO Verträge und vergleichbare Verträge), unterstützen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Wewnętrzny identyfikatorLOT-0000
5.1.1.
Przeznaczenie
Charakter zamówieniaUsługi
Główna klasyfikacja (cpv): 79110000 Usługi w zakresie doradztwa prawnego i reprezentacji prawnej
Opcje
Opis opcjiDie Vertragslaufzeit beträgt max. 72 Monate ab Leistungsbeginn. Dem Auftraggeber wird ein ordentliches jährliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsoption) eingeräumt. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit sowie daraufhin folgend jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres erfolgen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der 72 Monate weiter.
5.1.2.
Miejsce realizacji
W dowolnym miejscu
5.1.3.
Szacowany okres obowiązywania
Okres obowiązywania72 Miesiące
5.1.5.
Wartość
Szacunkowa wartość bez VAT4 800 000,00 EUR
Maksymalna wartość umowy ramowej6 000 000,00 EUR
5.1.6.
Informacje ogólne
Zastrzeżony udział
Udział nie jest zastrzeżony.
Należy podać imiona i nazwiska oraz kwalifikacje zawodowe członków personelu wyznaczonych do realizacji zamówieniaWymagane w ofercie
Projekt zamówienia niefinansowany z funduszy UE
Przedmiotowe zamówienie jest odpowiednie również dla małych i średnich przedsiębiorstw (MŚP)tak
Informacje dodatkowe#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. -- 2. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der in den Vergabeunterlagen definierten Honorarvereinbarung (ergänzend gelten die Vorschriften des RVG). -- 3. Es wird auf die Pflicht zur Einhaltung der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verwiesen.
5.1.7.
Zamówienia strategiczne
Cel zamówienia strategicznegoZamówienia inne niż strategiczne
5.1.9.
Kryteria kwalifikacji
Źródła kryteriów wyboruUwagaDokumenty zamówienia
KryteriumŚrodki zapewniające jakość
Opis kryterium selekcjiDer Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich "Künstliche Intelligenz im Vergabewesen", um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können. -- Die Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den Auftraggeber. -- Hierzu hat der Bieter darzulegen, -- • wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für die eigene Tätigkeit eingeordnet werden, -- • ob und in welchem Umfang KI gestützte Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen, Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung) eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist, -- • mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO, BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt, -- • welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten. -- Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben. -- Entscheidet sich der Bieter, bei der Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen beobachtet und bewertet. -- Die geforderten Angaben sind vollständig in der Anlage D.1. Abschnitt "KI-Nutzung und Qualitätssicherung" einzutragen (= Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist, sind diese als weitere Anlage beizufügen.

KryteriumReferencje dotyczące określonych usług
Opis kryterium selekcjiVorlage von mindestens einer (1) Referenz über anwaltliche Beratungs- oder Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein. Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

KryteriumTechnicy lub organy techniczne do wykonania pracy
Opis kryterium selekcjiNamentliche Benennung von vier (4) Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei (2) Lead-Anwälte und zwei (2) weitere Teammitglieder. -- Anforderungen: Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig). -- Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte: Fachanwaltstitel im Vergaberecht, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Pro Lead-Anwalt zehn (10) Referenzen, davon mindestens fünf Komplettabwicklungen von Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV; davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zur konkreter vergabe-/baurechtlicher Rechtsfrage mit mindestens zehn Seiten Fließtext sowie mindestens drei Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern oder Oberlandesgerichten auf Auftraggeberseite. -- Besondere Anforderungen an die übrigen Teammitglieder: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Mindestens drei (3) Referenzen über Mitwirkung an Vergabeverfahren für Planungsleistungen (VgV, SektVO oder VSVgV) oder VOB/A-EU-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen über ein elektronisches Vergabesystem. -- Für alle Referenzen muss gelten: Die prägenden Leistungsteile müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser Ausschreibung erbracht worden sein. Bei den drei Nachprüfungsverfahren (Vergabekammer oder Oberlandesgericht) gilt eine Frist von fünf Jahren; prägender Leistungsteil ist hier die mündliche Verhandlung, falls eine solche nicht stattgefunden hat, die Antragserwiderung. -- Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

KryteriumProporcja podwykonawstwa
Opis kryterium selekcjiFalls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. -- Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. -- Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

KryteriumUbezpieczenie od odpowiedzialności cywilnej z tytułu ryzyka zawodowego
Opis kryterium selekcjiDer Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: -- • mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen‑ und Sachschäden und • mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden. -- Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden). -- Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.

KryteriumOgólny roczny obrót
Opis kryterium selekcjiDer Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

KryteriumSpecyficzny roczny obrót
Opis kryterium selekcjiNeben dem Gesamtumsatz hat der Bieter den Umsatz im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die spezifischen Umsätze im Vergaberecht für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen. Die Angaben dienen dazu, die Erfahrung und Markttätigkeit des Bieters im einschlägigen Leistungsbereich zu bewerten. Sie sind vollständig zu machen und werden durch die abschließende Sammelerklärung bestätigt.

KryteriumWpis do odpowiedniego rejestru zawodowego
Opis kryterium selekcjiDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister sowie bestehende Kammermitgliedschaften. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.

KryteriumWpis do rejestru handlowego
Opis kryterium selekcjiDer Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. -- Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
5.1.10.
Kryteria udzielenia zamówienia
Kryterium
RodzajCena
NazwaPreis
Opisvgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen
Kategoria kryterium udzielenia zamówienia wagaWaga (wartość procentowa, dokładna)
Kryterium udzielenia - Liczba100
5.1.11.
Dokumenty zamówienia
Języki, w których dokumenty zamówienia są oficjalnie dostępneniemiecki
Adres dokumentów zamówieniahttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f3c04642b-30e2e6d4d6cbfe1b
5.1.12.
Warunki udzielenia zamówienia
Warunki zgłoszenia
Zgłoszenie elektroniczneDozwolone
Adres na potrzeby zgłoszeniahttps://www.tender24.de
Języki, w których można składać oferty lub wnioski o dopuszczenie do udziałuniemiecki
Katalog elektronicznyNiedozwolone
Oferty wariantoweNiedozwolone
Oferenci mogą złożyć więcej niż jedną ofertęNiedozwolone
Termin składania ofert11/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) czas wschodnioeuropejski, czas środkowoeuropejski letni
Okres, przez który oferta musi pozostać ważna111 Dni
Informacje, które można uzupełnić po upływie terminu zgłoszeń
Według uznania nabywcy wszystkie brakujące dokumenty dotyczące oferenta mogą zostać przedłożone później.
Informacje dodatkoweDer Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Informacje na temat publicznego otwarcia
MiejsceEntfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
Warunki zamówienia
Wykonanie zamówienia musi odbywać się w ramach programów zatrudnienia chronionegoNie
Warunki dotyczące realizacji zamówieniaGefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Fakturowanie elektroniczneDozwolone
Stosowane będą zlecenia elektronicznetak
Stosowane będą płatności elektronicznetak
5.1.15.
Techniki
Umowa ramowa
Umowa ramowa, bez ponownego poddania zamówienia procedurze konkurencyjnej
Maksymalna liczba uczestników1
Uzasadnienie okresu obowiązywania umowy ramowejDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 72 Monaten ist gemäß § 65 Abs. 2 VgV zulässig. Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung (Dienstleistung des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU), für die die regelmäßige Höchstlaufzeitbegrenzung von vier Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV keine Anwendung findet. Die gewählte Laufzeit sichert die notwendige Kontinuität und verfahrensübergreifende Stabilität bei der rechtlichen Beratung und Vertretung des Auftraggebers.
Informacje o dynamicznym systemie zakupów
Brak dynamicznego systemu zakupów
5.1.16.
Dalsze informacje, mediacja i odwołanie
Organ odwoławczyVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informacje o terminach odwołania: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organizacja udzielająca dodatkowych informacji na temat postępowania o udzielenie zamówieniaMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Organizacja udzielająca dodatkowych informacji na temat procedur odwoławczychMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organizacja przyjmująca wnioski o dopuszczenie do udziałuMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
8. Organizacje
8.1.
ORG-7001
Oficjalna nazwaMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Numer rejestracyjnyT:08921080
Adres pocztowyHofgartenstraße 8
MiejscowośćMünchen
Kod pocztowy80539
Podpodział krajowy (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
KrajNiemcy
Punkt kontaktowyStabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Telefon08921080
Faks+49 8921081344
Adres strony internetowejhttps://www.mpg.de
Role tej organizacji
Nabywca
Organizacja udzielająca dodatkowych informacji na temat postępowania o udzielenie zamówienia
Organizacja przyjmująca wnioski o dopuszczenie do udziału
8.1.
ORG-7004
Oficjalna nazwaVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Numer rejestracyjny09-0318006-60
Adres pocztowyMaximilianstraße 39
MiejscowośćMünchen
Kod pocztowy80538
Podpodział krajowy (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
KrajNiemcy
E-mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Faks+49 8921762847
Adres strony internetowejhttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Role tej organizacji
Organ odwoławczy
8.1.
ORG-7005
Oficjalna nazwaMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Numer rejestracyjnyt: 08921080
Adres pocztowyHofgartenstraße 8
MiejscowośćMünchen
Kod pocztowy80539
Podpodział krajowy (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
KrajNiemcy
E-mailvergabe@gv.mpg.de
Role tej organizacji
Organizacja udzielająca dodatkowych informacji na temat procedur odwoławczych
8.1.
ORG-7006
Oficjalna nazwaDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numer rejestracyjny0204:994-DOEVD-83
MiejscowośćBonn
Kod pocztowy53119
Podpodział krajowy (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
KrajNiemcy
E-mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Role tej organizacji
TED eSender
Informacje o ogłoszeniu
Identyfikator/wersja ogłoszeniaf9cdc3ac-629b-4c5b-8d24-1c7827288912  -  01
Typ formularzaProcedura konkurencyjna
Rodzaj ogłoszeniaOgłoszenie o zamówieniu – tryb uproszczony
Podrodzaj ogłoszenia20
Ogłoszenie – data wysłania08/07/2026 20:01:25 (UTC+02:00) czas wschodnioeuropejski, czas środkowoeuropejski letni
Języki, w których przedmiotowe ogłoszenie jest oficjalnie dostępneniemiecki
Numer publikacji ogłoszenia478388-2026
Numer wydania Dz.U. S131/2026
Data publikacji10/07/2026