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                <cbc:Description languageID="DEU">Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für
die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt
worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter
nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder
eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei
Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als
für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei
Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage
stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8.
dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei
Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden
ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung
des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als
nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in
einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden
Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im
Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der
Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines
rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße
nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist; 15. Der Bieter erklärt, dem
Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen
gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu
entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.</cbc:Description>
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        <cbc:Name languageID="DEU">Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES10)</cbc:Name>
        <cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien:
Linie X18   Nürtingen - Neckartailfingen - Neckartenzlingen - Mittelstadt;
Linie 166	Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028);
Linie 166A Schülerverkehr Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028);
Linie 187	Neckartenzlingen – Bempflingen – Metzingen;
Linie 187A Schülerverkehr Großbettlingen – Bempflingen – Neckartenzlingen;
Linie 188	Nürtingen – Altdorf – Neckartenzlingen;
Linie 188A	Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen/Schlaitdorf/Häslach -  Neckartenzlingen;
Linie 189 	Nürtingen – Schlaitdorf – Altenriet – Neckartenzlingen;
Linie 189A	Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen - Walddorf Gustav-Werner-Schule;
Linie N87 Nürtingen - Neckartenzlingen - Schlaitdorf - Altenriet - Nürtingen (Nachtverkehr).

Die Linien 166 und 166A sind nur bis 31.12.2028 zu erbringen. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zum 31.12.2028 nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.121.671 Fahrplankilometer pro Jahr. Im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 833.664 Fahrplankilometer pro Jahr.

Es ist zu beachten, dass die Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des EisenbahnInfrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen
sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrtsund Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.</cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.</cbc:Description>
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                                <cbc:Description languageID="DEU">Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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                                <cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
                                <cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.</cbc:Description>
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Auf § 56 VgV wird hingewiesen.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.</cbc:Description>
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                    <cbc:Description languageID="DEU">Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. 8.1. ORG-0002) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).</cbc:Description>
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            <cbc:Name languageID="DEU">Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES10)</cbc:Name>
            <cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien:
Linie X18   Nürtingen - Neckartailfingen - Neckartenzlingen - Mittelstadt;
Linie 166	Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028);
Linie 166A Schülerverkehr Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028);
Linie 187	Neckartenzlingen – Bempflingen – Metzingen;
Linie 187A Schülerverkehr Großbettlingen – Bempflingen – Neckartenzlingen;
Linie 188	Nürtingen – Altdorf – Neckartenzlingen;
Linie 188A	Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen/Schlaitdorf/Häslach -  Neckartenzlingen;
Linie 189 	Nürtingen – Schlaitdorf – Altenriet – Neckartenzlingen;
Linie 189A	Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen - Walddorf Gustav-Werner-Schule;
Linie N87 Nürtingen - Neckartenzlingen - Schlaitdorf - Altenriet - Nürtingen (Nachtverkehr).

Die Linien 166 und 166A sind nur bis 31.12.2028 zu erbringen. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zum 31.12.2028 nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.121.671 Fahrplankilometer pro Jahr. Im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 833.664 Fahrplankilometer pro Jahr.

Es ist zu beachten, dass die Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des EisenbahnInfrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen
sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrtsund Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.</cbc:Description>
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                <cbc:ProcurementType languageID="DEU">Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. 

Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In Fahrplanzustand 1 bis 31.12.2028 beträgt die (Mindest-)Fahrzeugflotte 22 Fahrzeuge. In Fahrplanzustand 2 ab 01.01.2029 reduziert sich die (Mindest-)Fahrzeugflotte auf 16 Fahrzeuge. Für die Einhaltung der Mindestziele nach § 6 des SaubFahrzeugBeschG wird die Durchschnittszahl der “Mindest-)Fahrzeugflotte über die Vertragslaufzeit gebildet. Damit gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 19 Fahrzeugen im Durchschnitt über die Vertragslaufzeit folgende Mindestvorgaben: 

Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 

Einsatz von mindestens 4 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 200.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 

Sollte die Gesamtzahl der eingesetzten Fahrzeuge höher liegen als die angenommene Mindest-Fahrzeugflottengröße, erhöht sich die Anzahl der emissionsfreien bzw. sauberen Fahrzeuge entsprechend. Dabei werden Reservefahrzeuge bei den Mindestziel-Vorgaben nicht berücksichtigt. Soweit sich bei der Berechnung der benötigten Fahrzeuge Dezimalzahlen ergeben, ist auf eine ganze Zahl aufzurunden.  </cbc:ProcurementType>
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                <cbc:Description languageID="DEU">NUTS-Code: DE113 Esslingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
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