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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProject>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Aussenanlagenpflege</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Technische Universität München Unterhaltspflege Außensportflächen TUM Campus im Olympiapark</cbc:Description>
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			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">77300000</cbc:ItemClassificationCode>
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		<cac:RealizedLocation>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Anschrift/Adresse des TUM CiO lautet seit 01.11.2024 - aufgrund der durch die Baumaßnahme entstandenen Änderung der Zufahrt - wie folgt: TUM Campus im Olympiapark Am Olympiacampus 11 80809 München  Hierzu ist anzumerken, dass diese Adresse - aufgrund der Neuschaffung und damit verbundenen Neubezeichnung der Zufahrtsstraße "Am Olympiacampus" in den üblichen Navigations- und Kartensystemen noch nicht geführt wird. Die bis Herbst dieses Jahres zur Zufahrt genutzte "Connollystraße" steht nicht mehr zur Verfügung.  Die neue Zufahrt erfolgt von Süden über den Mittleren Ring von Osten aus kommend, über die Abbiegespur, die den Georg-Brauchle-Ring mit der Landshuter Allee verbindet. Hierfür wird eine   Anfahrtsskizze zur Verfügung gestellt. Bestandteil der Ausschreibung ist ein beiliegender Übersichtsplan M 1:2000, aus dem die räumliche Lage der zu bearbeitenden Bereiche hervorgeht.</cbc:Description>
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				<cbc:StreetName>Am Olympiacampus 11</cbc:StreetName>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung:   Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027)  zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.2026 auszuüben.  Der AG kann dieses Optionsrecht sodann ein weiteres Mal für 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2028 bis 31.12.2028)  bis spätestens 30.06.2027 ausüben.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig vor den im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen gilt folgende Bekanntmachung:   Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beim Bieter.   Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung mit dem Angebot zwingend einzureichen:  1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), ob eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen  ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,  jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB Eigenerklärung, ob der Bieterseiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, ob - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines Unternehmens infrage gestellt wird, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - sein Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Referenzprojekte</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">4. Referenzprojekte des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Eignungskriterium  Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.  Als Eignungskriterium gefordert sind - je Los -  zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn/sie beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden zwei Anforderungen erfüllen:  a) Art der Leistung Die im Referenzprojekt durchgeführten Leistungen sind der Art nach mit den ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, vergleichbar. Vergleichbar sind:  - hinsichtlich Los 1: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege von Rasen- und Wiesenflächen sowie von Sportplätzen - hinsichtlich Los 2: beauftragte und erbrachte Leistungen der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen  - hinsichtlich Los 3: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege extensiver Dachbegrünung.  b) Umfang der Leistung   Die im Referenzprojekt beauftragten und erbrachten Leistungen sind - je Los -  mit den ausgeschriebenen Arbeiten im Umfang vergleichbar, bezogen auf Auftragsvolumen und Inhalt. Vergleichbar sind folgende Leistungen:  aa) Hinsichtlich der Pflege von Rasen- und Sportflächen (Los 1):  - Regelmäßige Pflege von Rasen- und Wiesenflächen von mindestens 70.000 m2, wovon mindestens 50.000 m2 Sportrasenflächen sind und zusätzlich - Pflege von Sportplätzen (bspw. mit Tennenbelägen oder sonstiger Belag für Sportplätze) von mindestens 10.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Mähen, Kehren, Striegeln, Vertikutieren, Nachsäen und Düngen des Rasens sowie insbesondere das Entfernen von Grünbewuchs, das Abschleppen und Walzen von Tennenflächen und vergleichbare Leistungen.  bb) Hinsichtlich der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen (Los 2): - Regelmäßige Pflege von mindestens 500 lfm Hecke oder 4.000 m2 Heckenfläche und  - sonstige Gehölzpflege.  Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Schneiden, Hacken, Düngen, Mulchen und Wässern von Hecken sowie insbesondere das Mähen von Blumenwiesen, das Düngen und Wässern von Solitärgehölzen und vergleichbare Leistungen.  cc) Hinsichtlich der Pflege extensiver Dachbegründung (Los 3): Regelmäßige Pflege einer Fläche extensiver Dachbegrünung von mindestens 20.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Entfernen unerwünschtem Fremdwuchses einschl. Wurzeln, säubern von Unrat und Laub, Rückschnitt abgestorbener Pflanzenteile und Mähen der Vegetationsfläche, Nachsaat, Düngen der Begrünung und vergleichbare Leistungen.  Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.  Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung  verwiesen.  Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss des Angebots.</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen je Los.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Rasen-, Sportflächen- und Geländepflege</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung  Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Anschrift/Adresse des TUM CiO lautet seit 01.11.2024 - aufgrund der durch die Baumaßnahme entstandenen Änderung der Zufahrt - wie folgt: TUM Campus im Olympiapark Am Olympiacampus 11 80809 München  Hierzu ist anzumerken, dass diese Adresse - aufgrund der Neuschaffung und damit verbundenen Neubezeichnung der Zufahrtsstraße "Am Olympiacampus" in den üblichen Navigations- und Kartensystemen noch nicht geführt wird. Die bis Herbst dieses Jahres zur Zufahrt genutzte "Connollystraße" steht nicht mehr zur Verfügung.  Die neue Zufahrt erfolgt von Süden über den Mittleren Ring von Osten aus kommend, über die Abbiegespur, die den Georg-Brauchle-Ring mit der Landshuter Allee verbindet. Hierfür wird eine   Anfahrtsskizze zur Verfügung gestellt. Bestandteil der Ausschreibung ist ein beiliegender Übersichtsplan M 1:2000, aus dem die räumliche Lage der zu bearbeitenden Bereiche hervorgeht.</cbc:Description>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Siehe Beschreibung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit oben.</cbc:OptionsDescription>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung:   Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027)  zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.2026 auszuüben.  Der AG kann dieses Optionsrecht sodann ein weiteres Mal für 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2028 bis 31.12.2028)  bis spätestens 30.06.2027 ausüben.</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig vor den im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen gilt folgende Bekanntmachung:   Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beim Bieter.   Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung mit dem Angebot zwingend einzureichen:  1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), ob eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen  ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,  jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB Eigenerklärung, ob der Bieterseiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, ob - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines Unternehmens infrage gestellt wird, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - sein Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Referenzprojekte</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">4. Referenzprojekte des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Eignungskriterium  Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.  Als Eignungskriterium gefordert sind - je Los -  zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn/sie beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden zwei Anforderungen erfüllen:  a) Art der Leistung Die im Referenzprojekt durchgeführten Leistungen sind der Art nach mit den ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, vergleichbar. Vergleichbar sind:  - hinsichtlich Los 1: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege von Rasen- und Wiesenflächen sowie von Sportplätzen - hinsichtlich Los 2: beauftragte und erbrachte Leistungen der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen  - hinsichtlich Los 3: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege extensiver Dachbegrünung.  b) Umfang der Leistung   Die im Referenzprojekt beauftragten und erbrachten Leistungen sind - je Los -  mit den ausgeschriebenen Arbeiten im Umfang vergleichbar, bezogen auf Auftragsvolumen und Inhalt. Vergleichbar sind folgende Leistungen:  aa) Hinsichtlich der Pflege von Rasen- und Sportflächen (Los 1):  - Regelmäßige Pflege von Rasen- und Wiesenflächen von mindestens 70.000 m2, wovon mindestens 50.000 m2 Sportrasenflächen sind und zusätzlich - Pflege von Sportplätzen (bspw. mit Tennenbelägen oder sonstiger Belag für Sportplätze) von mindestens 10.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Mähen, Kehren, Striegeln, Vertikutieren, Nachsäen und Düngen des Rasens sowie insbesondere das Entfernen von Grünbewuchs, das Abschleppen und Walzen von Tennenflächen und vergleichbare Leistungen.  bb) Hinsichtlich der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen (Los 2): - Regelmäßige Pflege von mindestens 500 lfm Hecke oder 4.000 m2 Heckenfläche und  - sonstige Gehölzpflege.  Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Schneiden, Hacken, Düngen, Mulchen und Wässern von Hecken sowie insbesondere das Mähen von Blumenwiesen, das Düngen und Wässern von Solitärgehölzen und vergleichbare Leistungen.  cc) Hinsichtlich der Pflege extensiver Dachbegründung (Los 3): Regelmäßige Pflege einer Fläche extensiver Dachbegrünung von mindestens 20.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Entfernen unerwünschtem Fremdwuchses einschl. Wurzeln, säubern von Unrat und Laub, Rückschnitt abgestorbener Pflanzenteile und Mähen der Vegetationsfläche, Nachsaat, Düngen der Begrünung und vergleichbare Leistungen.  Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.  Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung  verwiesen.  Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss des Angebots.</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen je Los.</cbc:Description>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung  Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Anschrift/Adresse des TUM CiO lautet seit 01.11.2024 - aufgrund der durch die Baumaßnahme entstandenen Änderung der Zufahrt - wie folgt: TUM Campus im Olympiapark Am Olympiacampus 11 80809 München  Hierzu ist anzumerken, dass diese Adresse - aufgrund der Neuschaffung und damit verbundenen Neubezeichnung der Zufahrtsstraße "Am Olympiacampus" in den üblichen Navigations- und Kartensystemen noch nicht geführt wird. Die bis Herbst dieses Jahres zur Zufahrt genutzte "Connollystraße" steht nicht mehr zur Verfügung.  Die neue Zufahrt erfolgt von Süden über den Mittleren Ring von Osten aus kommend, über die Abbiegespur, die den Georg-Brauchle-Ring mit der Landshuter Allee verbindet. Hierfür wird eine   Anfahrtsskizze zur Verfügung gestellt. Bestandteil der Ausschreibung ist ein beiliegender Übersichtsplan M 1:2000, aus dem die räumliche Lage der zu bearbeitenden Bereiche hervorgeht.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Am Olympiacampus 11</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>München</cbc:CityName>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Siehe Beschreibung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit oben.</cbc:OptionsDescription>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung:   Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027)  zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.2026 auszuüben.  Der AG kann dieses Optionsrecht sodann ein weiteres Mal für 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2028 bis 31.12.2028)  bis spätestens 30.06.2027 ausüben.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">other</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig vor den im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen gilt folgende Bekanntmachung:   Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB beim Bieter.   Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung mit dem Angebot zwingend einzureichen:  1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), ob eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen  ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,  jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB Eigenerklärung, ob der Bieterseiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.  3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, ob - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines Unternehmens infrage gestellt wird, - sein Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - sein Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Referenzprojekte</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">4. Referenzprojekte des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft als Eignungskriterium  Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.  Als Eignungskriterium gefordert sind - je Los -  zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn/sie beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden zwei Anforderungen erfüllen:  a) Art der Leistung Die im Referenzprojekt durchgeführten Leistungen sind der Art nach mit den ausgeschriebenen Leistungen, bezogen auf das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, vergleichbar. Vergleichbar sind:  - hinsichtlich Los 1: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege von Rasen- und Wiesenflächen sowie von Sportplätzen - hinsichtlich Los 2: beauftragte und erbrachte Leistungen der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen  - hinsichtlich Los 3: beauftragte und erbrachte Leistungen der Pflege extensiver Dachbegrünung.  b) Umfang der Leistung   Die im Referenzprojekt beauftragten und erbrachten Leistungen sind - je Los -  mit den ausgeschriebenen Arbeiten im Umfang vergleichbar, bezogen auf Auftragsvolumen und Inhalt. Vergleichbar sind folgende Leistungen:  aa) Hinsichtlich der Pflege von Rasen- und Sportflächen (Los 1):  - Regelmäßige Pflege von Rasen- und Wiesenflächen von mindestens 70.000 m2, wovon mindestens 50.000 m2 Sportrasenflächen sind und zusätzlich - Pflege von Sportplätzen (bspw. mit Tennenbelägen oder sonstiger Belag für Sportplätze) von mindestens 10.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Mähen, Kehren, Striegeln, Vertikutieren, Nachsäen und Düngen des Rasens sowie insbesondere das Entfernen von Grünbewuchs, das Abschleppen und Walzen von Tennenflächen und vergleichbare Leistungen.  bb) Hinsichtlich der Unterhaltspflege (Gehölzpflege) von Pflanzenflächen (Los 2): - Regelmäßige Pflege von mindestens 500 lfm Hecke oder 4.000 m2 Heckenfläche und  - sonstige Gehölzpflege.  Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Schneiden, Hacken, Düngen, Mulchen und Wässern von Hecken sowie insbesondere das Mähen von Blumenwiesen, das Düngen und Wässern von Solitärgehölzen und vergleichbare Leistungen.  cc) Hinsichtlich der Pflege extensiver Dachbegründung (Los 3): Regelmäßige Pflege einer Fläche extensiver Dachbegrünung von mindestens 20.000 m2. Als Pflegeleistungen in diesem Sinn werden insbesondere angesehen das Entfernen unerwünschtem Fremdwuchses einschl. Wurzeln, säubern von Unrat und Laub, Rückschnitt abgestorbener Pflanzenteile und Mähen der Vegetationsfläche, Nachsaat, Düngen der Begrünung und vergleichbare Leistungen.  Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.  Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung  verwiesen.  Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss des Angebots.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen je Los.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Extensive Dachbegrünung</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Das Sportgelände TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) befindet sich im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Auf dem insgesamt 45 ha großen Gelände im nördlichen Bereich des denkmalgeschützten Olympiaparks in zentraler Lage von München befinden sich neben den Lehr- und Forschungsgebäuden im Außenbereich zahlreiche Sport- und Grünanlagen; unter anderem: - Parkplatzanlage - Aufenthaltsbereiche - 9 Naturrasen Fußballspielfelder - Großfeld - 1 Leichtathletikanlage mit Naturrasen Fußballfeld und umlaufender EPDM-400 m Laufbahn - 1 Wurfwiese (Rasen) - 1 Outdoor Kletter- und Boulderanlage - 1 Fitnessanlage - 6 Sportwiesen - davon zwei noch in der Erstellung - 1 Tennenfläche für Baseball - 1 Rasenfläche für Bogenschießen - 1 Multifunktionsplatz - Asphalt - 2 Basketballplätze - EPDM - 2 Kunstrasen Fußballkleinfelder - Kleinfeld - 2 Kunstrasen Fußballfelder - Großfeld - noch in Erstellung - 1 Mehrkampfanlage - EPDM - noch in Erstellung  Daneben befinden sich auf dem Gelände u.a. noch 6 Wetterschutzhäuser, von denen 4 Sanitäranlagen beinhalten. Hiervon befindet sich 1 Wetterschutzhaus noch in der Erstellungsphase. Die im nördlichen Bereich der TUM CiO liegenden und direkt an die Moosacher Straße angrenzenden 4 Sportfelder sind vom Gelände des TUM CiO durch einen Zaun abgegrenzt. Die 4 Sportfelder sind langfristig an die Landeshauptstadt München zur sportlichen Nutzung verpachtet. Die LH München ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung dieser Sportflächen eigenverantwortlich zuständig, sodass diese Flächen nicht Bestandteil der hier zu vergebenen Leistungen sind.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Anschrift/Adresse des TUM CiO lautet seit 01.11.2024 - aufgrund der durch die Baumaßnahme entstandenen Änderung der Zufahrt - wie folgt: TUM Campus im Olympiapark Am Olympiacampus 11 80809 München  Hierzu ist anzumerken, dass diese Adresse - aufgrund der Neuschaffung und damit verbundenen Neubezeichnung der Zufahrtsstraße "Am Olympiacampus" in den üblichen Navigations- und Kartensystemen noch nicht geführt wird. Die bis Herbst dieses Jahres zur Zufahrt genutzte "Connollystraße" steht nicht mehr zur Verfügung.  Die neue Zufahrt erfolgt von Süden über den Mittleren Ring von Osten aus kommend, über die Abbiegespur, die den Georg-Brauchle-Ring mit der Landshuter Allee verbindet. Hierfür wird eine   Anfahrtsskizze zur Verfügung gestellt. Bestandteil der Ausschreibung ist ein beiliegender Übersichtsplan M 1:2000, aus dem die räumliche Lage der zu bearbeitenden Bereiche hervorgeht.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Am Olympiacampus 11</cbc:StreetName>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Vorrangig zu dem Dokument "Leistungsbeschreibung" gilt gemäß Bekanntmachung:   Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zu, die Vertragslaufzeit zunächst um 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027)  zu verlängern. Dieses Optionsrecht ist schriftlich bis spätestens 30.06.2026 auszuüben.  Der AG kann dieses Optionsrecht sodann ein weiteres Mal für 1 weiteres Kalenderjahr (für den Zeitraum 01.03.2028 bis 31.12.2028)  bis spätestens 30.06.2027 ausüben.</cbc:Description>
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