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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Der Referenzzeitraum wurde in Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung vom "15.01.2022 bis zum 14.01.2025" auf den "22.01.2022 bis zum 21.01.2025" aktualisiert.</efbc:ChangeDescription>
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							<efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Aktualisierung des Referenzzeitraums in Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung</efbc:ReasonDescription>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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		<cbc:Description languageID="DEU">Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.   Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.   Bitte beachten Sie:  (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.   Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.  Mindestbedingung:  Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 750.000 Euro netto betragen haben.</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Referenzen</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.01.2022 bis zum 21.01.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzuläs-sig.   Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.  (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.  Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.   Mindestbedingungen:   Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen sämtlich die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen (kumulativ) nachgewiesen ist:   (a.) Lieferung von mindestens 400 Arbeitsplatz- oder Administratoren-PCs für den Arbeitsplatz (zum Kauf), (b.) geräte- und laufzeitbezogene Lizenzen für die Betreibersoftware, (c.) im Zeitraum vom 22.01.2022 bis zum 21.01.2025</cbc:Description>
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								<cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode>
								<cbc:Name languageID="DEU">Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens</cbc:Name>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.   Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen.  Mindestbedingungen:   (1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.   Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.   (2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.   Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Niedrigster Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orange unterlegt) zu befüllen. Das Preisblatt errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis. Bieter haben hiervon ausgehend selbst die Mehrwertsteuer (bezogen auf den Netto-Gesamtpreis) zu ermitteln und an dafür vorgesehener Stelle in das Preisblatt einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann automatisch den Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis). Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.  Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Kriterium die volle angegebene Punktzahl von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Energieeffizienz</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Energieeffizienz zieht die KZVWL Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a: Energieeffizienz heran.  Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skiz-zen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhal-ter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.  (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlags-kriteriums außer Betracht.  (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvor-gabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet.   Die Angaben werden gesondert anhand der Angaben im Vordruck 01a: Energieeffizienz nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.  10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurch-schnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.  07,50 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnitt-lich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Ver-tragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teil-weise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsun-terlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.  Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximal-punkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die KZVWL die folgende Formel an: Maximal für das Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipli-ziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Technikkonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Technikkonzept ist von jedem Bieter ein Technikkonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09: Technikkonzept zu verwenden.   Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhal-ter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.  (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlags-kriteriums außer Betracht.  (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet.   In dem Technikkonzept werden auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es der KZVWL insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert:  Die von der Auftragnehmerin angebotenen Hardware- und Betreibersoftware-Komponenten (wie insbesondere die Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs sowie die dazugehörige Betreibersoftware) sollen sich möglichst ohne Auslösung zusätzlicher Aufwände (z.B. durch die Möglichkeit der Durchführung von Upgrades und des Austauschs von einzelnen Hardware-Komponenten) und Zusatzkosten nahtlos in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur der KZVWL einfügen.  Hinweis: Die bisherige IT-Infrastruktur der KZVWL basiert überwiegend auf einer homogenen Ausstattung von Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs mit dem Betriebssystem Microsoft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel.  Die Angaben im Technikkonzept werden gesondert anhand der Angaben im Vordruck 09: Technikkonzept nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen je-weils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.    10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.  07,50 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte  Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.  Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die KZVWL folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">2.368</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein EVB-IT-Kaufvertrag über Hardware (405 Arbeitsplatz-PCs sowie 45 Administrations-PCs) für die KZVWL.  Der Auftragnehmer erbringt insbesondere die Durchführung sämtlicher insoweit erforderlicher IT-Serviceleistungen (Garantieabwicklung, Lizenzverlängerung, Geräteaustausch im Garantie-fall). Dies umfasst auch die Garantieerweiterung durch den Hersteller für den Zeitraum von 5 Jahren.  Im Hinblick auf die Hardware besteht eine Produktfestlegung auf das Betriebssystem Micro-soft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel. Diese ist durch zwingende technische und wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt. Denn die bei der KZVWL im Einsatz befindlichen Softwareprodukte sind ausschließlich mit dieser Kombination aus Betriebssystem und Prozessorarchitektur kompatibel und sind daher nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auf alternative Betriebssysteme oder Prozessorarchitekturen übertragbar. Die IT-Infrastruktur der KZVWL basiert auf dem Betriebssystem Microsoft Windows einschließlich der eingesetzten Anwendungen und der Verwaltungssoftware. Um die Kompatibilität und die reibungslose Funktion dieser Systeme zu gewährleisten, wird vorausgesetzt, dass die Prozessoren die spezifischen Anforderungen an Leistung und Architektur erfüllen, wie sie von Prozessoren des Herstellers Intel unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung bestimmter Befehlssätze und Optimierungen, die für die Performance und Stabilität von Microsoft-Windows-basierten Umgebungen entscheidend sind. Die spezifizierten Anforderungen, wie Prozessorleistung, Arbeitsspeicher und Modularität, sind dabei funktional definiert und dienen der Ge-währleistung eines stabilen, leistungsfähigen und langfristig kompatiblen IT-Betriebs. Ein Wechsel auf Hardware mit alternativen Prozessorarchitekturen könnte zu erheblichen Kompati-bilitätsproblemen, erhöhtem Administrationsaufwand und Funktionsstörungen führen, insbesondere bei der Integration in bestehende IT-Prozesse und Anwendungen. Diese Risiken würden damit nicht nur die kurzfristige Inbetriebnahme, sondern auch die langfristige Wartung, die Verfügbarkeit von Treibern und Sicherheitsupdates sowie die Austauschbarkeit von Komponenten betreffen. Eine Umstellung auf andere Systeme würde damit erhebliche Kosten und Ressourcen für Anpassung, Migration und Schulung nach sich ziehen, die die Funktionalität der bestehenden Prozesse der KZVWL erheblich beeinträchtigen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur der KZVWL nachhaltig gefährden könnte.  Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.  Die Lieferung der Hardware erfolgt am 06. März 2025, und zwar neu und originalverpackt, keine B-Ware, Lieferadresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster. Die Verbringung erfolgt in einen von der KZVWL zu bestimmenden Lagerraum im Gebäude der KZVWL.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Bestandteile des ausgeschriebenen EVB-IT Kaufvertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf Bieterfragen b) Vordruck 08: Preisblatt c) Leistungsbeschreibung d) Lizenzbedingungen der auf der Hardware vorinstallierten Betriebssystemsoftware und AGB sowie Garantiebedingungen der Hersteller e) Vordruck 01a: Energieeffizienz  f) Vordruck 09: Technikkonzept g) Vordrucke 07 und 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h) Vordrucke 05 und 05a: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner j) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Hausordnung für externe Dienstleister l) Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement n) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)  2. Unterauftragnehmer  a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.  b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.  c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die KZVWL von den Bietern verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen.  e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt von Ziff. 2 lit. c) und d) unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.  3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben.  4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 01a: Energieeffizienz c) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften d) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB f) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG g) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung k) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis)  l) Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) m) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe n) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer o) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner p) Vordruck 08: Preisblatt q) Vordruck 09: Technikkonzept</cbc:Note>
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