462544-2026 - Konkurrensutsättning
Tyskland – Programvara och informationssystem – Rahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OJ S 127/2026 06/07/2026
Meddelande om upphandling eller koncession – standardsystem
Varor
1. Upphandlare
1.1.
Upphandlare
Officiellt namnInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-postadressvergaben@itzbund.de
Köparens rättsliga statusLokal myndighet
Den upphandlande myndighetens verksamhetAllmän offentlig förvaltning
2. Förfarande
2.1.
Förfarande
TitelRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
BeskrivningGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die befristete Bereitsstellung der Software "Figma" nebst dazugehöriger Pflege
Förfarandets identifierare44db93be-9c24-4b86-bfb7-dd5673980791
Intern identifierareZ42-2026-0077
Typ av förfarandeÖppet
Förfarandet är påskyndatnej
2.1.1.
Föremålet för upphandlingen
Kontraktets artVaror
Huvudklassificering (cpv): 48000000 Programvara och informationssystem
2.1.2.
Leveransplats
Var som helst
2.1.4.
Allmänna upplysningar
Rättslig grund
Direktiv 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Uteslutningsgrunder
Källor till uteslutningsgrunderMeddelandeUpphandlingsdokument
Situation som enligt nationell lagstiftning motsvarar konkursDas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Deltagande i en kriminell organisationÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Avtal med andra ekonomiska aktörer med syfte att snedvrida konkurrensenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Åsidosättande av skyldigheter enligt miljölagstiftningenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Penningtvätt eller finansiering av terrorismÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
BedrägerierÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Barnarbete och andra former av människohandelÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
InsolvensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Åsidosättande av skyldigheter enligt arbetsrättenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
TvångsförvaltningÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Har lämnat oriktiga uppgifter, har undanhållit information, kan inte förete de handlingar som krävs eller har tillägnat sig konfidentiell information om förfarandetÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Intressekonflikt på grund av deltagande i upphandlingsförfarandetÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkt eller indirekt deltagande i förberedelserna av detta upphandlingsförfarandeÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Allvarligt fel i yrkesutövningenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Förtida uppsägning, skadestånd eller andra jämförbara sanktionerÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Åsidosättande av skyldigheter enligt sociallagstiftningenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Åsidosättande av skyldigheten att betala sociala avgifterÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Avbruten näringsverksamhetÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Åsidosättande av skyldigheten att betala skatterÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristbrott eller brott med anknytning till terroristverksamhetÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Del (anbudsområde)
5.1.
Del (anbudsområde)LOT-0000
TitelRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
BeskrivningDas maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt: - 1.300 Figma Full-Lizenzen - 2.600 Figma Dev-Lizenzen und - 5.200 Figma Collab-Lizenzen Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate mit der zweimaligen Optionen einer Verlängerung um je 12 Monate. Dies ergibt eine maximale Gesamtlaufzeit inkl. Optionen von 48 Monaten.
Intern identifierareLOT-0000
5.1.1.
Föremålet för upphandlingen
Kontraktets artVaror
Huvudklassificering (cpv): 48000000 Programvara och informationssystem
Optioner
Beskrivning av alternativenDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt 48 Monate.
5.1.2.
Leveransplats
Var som helst
5.1.3.
Uppskattad löptid
Varaktighet24 Månader
5.1.6.
Allmänna upplysningar
Reserverad upphandling
Deltagande är inte reserverat.
Namn på och yrkeskvalifikationer för den personal som ska utföra kontraktet måste angesBehöver inte anges
Upphandlingsprojekt som inte finansieras med EU-medel
Upphandlingen omfattas av Världshandelsorganisationens avtal om offentlig upphandling, GPAja
Upphandlingen är också lämplig för små och medelstora företagnej
5.1.7.
Strategisk upphandling
Syftet med strategisk upphandlingFrämjande av social hållbarhet
BeskrivningVerpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit Erhebungsbogen zur Barrierefreiheit
Socialt mål som främjasRättvisa arbetsvillkorTillgänglighet för alla
5.1.9.
Urvalskriterier
Källor till urvalskriterierUpphandlingsdokument
5.1.10.
Tilldelningskriterier
Kriterium
TypPris
NamnPreis
BeskrivningAuswahl des erfalg nach UFAB "reiner Preiswertung"
Kategori av tilldelningskriteriet viktViktning (procentandel, exakt)
Sifferangivelse för tilldelningskriterium100
5.1.11.
Upphandlingsdokument
Språk som upphandlingsdokumenten är officiellt tillgängliga påtyska
Adress till upphandlingsdokumentenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873076
5.1.12.
Upphandlingsvillkor
Villkor för inlämning
Elektronisk inlämningTillåten
Adress för inlämninghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873076
De språk som kan användas i anbuden eller anbudsansökningarnatyska
Elektronisk katalogEj tillåten
Alternativa anbudEj tillåten
Anbudsgivare får lämna in fler än ett anbudEj tillåten
Tidsfrist för mottagande av anbud05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Östeuropeisk tid / centraleuropeisk sommartid
Varaktighet under vilken anbudet måste förbli giltigt61 Dagar
Information som kan kompletteras efter det att inlämningsfristen har löpt ut
Viss saknad information om leverantören kan kompletteras efter det att inlämningsfristen har löpt ut.
Kompletterande informationDer AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Information om offentlig anbudsöppning
Öppningsdatum05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Östeuropeisk tid / centraleuropeisk sommartid
Kontraktsvillkor
Kontraktet måste genomföras inom ramen för program för skyddad anställningNej
Elektronisk faktureringTillåten
Elektronisk beställning kommer att användasja
Elektronisk betalning kommer att användasja
5.1.15.
Metoder
Ramavtal
Ramavtal utan förnyad konkurrensutsättning
Högst antal deltagare1
Information om det dynamiska inköpssystemet
Upphandlingen avser inte ett dynamiskt inköpssystem
5.1.16.
Kompletterande information, medling och prövning
PrövningsorganisationVergabekammer des Bundes
Information om tidsfrist för prövning: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation som ger kompletterande information om upphandlingsförfarandetInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisationer
8.1.
ORG-7001
Officiellt namnInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registreringsnummer991-18202-59
PostadressBernkasteler Straße 8
OrtBonn
Postnummer53175
Del av land (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandTyskland
KontaktpunktArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-postadressvergaben@itzbund.de
Tfn+49 228-99680-0
Fax+49 228-99680-186200
Webbadresshttps://www.itzbund.de
Den här organisationens roller
Upphandlare
Organisation som ger kompletterande information om upphandlingsförfarandet
8.1.
ORG-7004
Officiellt namnVergabekammer des Bundes
Registreringsnummert:022894990
PostadressKaiser-Friedrich-Str. 16
OrtBonn
Postnummer53113
Del av land (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandTyskland
E-postadressvk@bundeskartellamt.bund.de
Tfn+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Webbadresshttp://www.bundeskartellamt.de
Den här organisationens roller
Prövningsorganisation
8.1.
ORG-7005
Officiellt namnDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registreringsnummer0204:994-DOEVD-83
OrtBonn
Postnummer53119
Del av land (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandTyskland
E-postadressnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Tfn+49228996100
Den här organisationens roller
TED eSender
Information om meddelandet
Identifierare/version för meddelandetbbcc8a98-95d2-41dc-a04f-2a5c2d054970  -  01
FormulärtypKonkurrensutsättning
MeddelandetypMeddelande om upphandling eller koncession – standardsystem
Meddelandets undertyp16
Avsändningsdatum för meddelandet03/07/2026 10:33:42 (UTC+02:00) Östeuropeisk tid / centraleuropeisk sommartid
Språk som det här meddelandet finns officiellt tillgängligt påtyska
Meddelandets publiceringsnummer462544-2026
EUT S-nummer127/2026
Publiceringsdatum06/07/2026