Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen „x-tention Informationstechnologie GmbH“ in Betracht. Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung von Komponenten der Software-Lösung „Orchestra eHealth Suite“ sowie von diesbezüglichen Pflege- und Dienstleistungen von der "x-tention Informationstechnologie GmbH" eine anforderungsgerechte Nutzung/einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (§ 14 Abs. 6 VgV).
Gemäß den IT-Strategien des Auftraggebers sollte eine Interoperabilitätsplattform geschaffen werden, welche den Austausch von medizinischen Versorgungsdaten zwischen dem Auftraggeber und Patient*innen, Tochterunternehmen des Auftraggebers, Ein- und Zuweisern, nachgelagerten Leistungserbringern sowie der Datenbereitstellung für Forschungszwecke dient. Seit November 2019 arbeitet der Auftraggeber daher an einer solchen Interoperabilitätsplattform bzw. baut diese auf. Bisher sind bereits erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Aufbau dieser Interoperabilitätsplattform geflossen. Mit dem Ausbau dieser Interoperabilitätsplattform befindet sich auch bereits ein Patientenportal im Aufbau, welches bereits nach seiner ursprünglichen Ausrichtung von 2019 mindestens große Teile des Fördertatbestandes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV erfüllen kann. Eine Neuanschaffung eines Patientenportals parallel zur bestehenden Interoperabilitätsplattform kommt daher nicht in Betracht.
Hinzu kommt, das nur durch den weiteren Ausbau der bestehenden Interoperabilitätsplattform durch die Beschaffung weiterer Komponenten der bereits etablierten Software-Lösung „Orchestra eHealth Suite“ auch die Erfüllung von zwingenden spezifischen Anforderungen des Auftraggebers an ein Patientenportal als Bestandteil einer Interoperabilitätsplattform gewährleistet werden kann. Folgende zwingende spezifische Anforderungen des Auftraggebers an ein Patientenportal als Bestandteil einer Interoperabilitätsplattform bestehen:
- Webanwendung und mobile Applikation
- On-Premise-Installation
- Konsumtion von Daten aus den Systemen "ORBIS" des Auftraggebers und „x.vianova“ eines Tochterunternehmens des Auftraggebers und Darstellung in einer gemeinsamen Plattform
- Integration der beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Lösung "E-ConsentPro"
- digitale zur Verfügungstellung des sogenannten "broad consent“/Bereitstellung klinischer Daten auch für die Forschung
- Schnittstelle zwischen der Interoperabilitätsplattform und der beim Auftraggeber bereits etablierten Software-Lösung „Pflegeplatzmanager“:
Diesbezügliche Pflege- und Dienstleistungen können nur durch den Hersteller „x-tention Informationstechnologie GmbH“ selbst erbracht werden.