Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ja
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutsche Bahn AG in der Kategorie Bauüberwachung.
II.2)Art des AuftragsDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
II.3)Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen:
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen in der Kategorie Bauüberwachung für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ingenieurbau;
— Fachbauüberwacher Oberbau;
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Die Anforderungen an diese Leistungen ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift Bau des Eisenbahnbundesamtes. Die ausführenden Personen müssen eine nachgewiesene Funktionsausbildung nach den einschlägigen Richtlinien der DB AG und deren verbundenen Unternehmen verfügen. Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der BR Deutschland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa 100 000 000 EUR p. a.
II.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71521000 Baustellenüberwachung
II.5)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Qualifizierung für das System:Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Nachweise der Eignung zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines auf der Basis § 24 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems.
Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/ Lieferantenregistrierung.
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum
Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/ Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/
Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur.
Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
III.1.2)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt V: Verfahren
IV.1)Zuschlagskriterien
IV.1.1)Zuschlagskriterien
IV.1.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.2.2)Dauer der Gültigkeit des PrüfungssystemsUnbestimmte Dauer
IV.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2015/S 023-038846 vom 3.2.2015 ist nicht mehr gültig. Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekannt gemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen, insbesondere zur Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:14.1.2016