Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.
Geschäftsbedingungen: Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Geschäftsbedingungen der BLS Netz AG.
Verhandlungen: Reine Abgebotsrunden werden nicht durchgeführt. Technische Angebotsbereinigungen werden vorbehalten. Bei neuen Erkenntnissen kann aufgrund der Bereinigung ein neues Preisangebot entstehen. Verhandlungen bezüglich Inhalt, Vollständigkeit und / oder Plausibilität der eingereichten Angebote bleiben vorbehalten.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäß Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Rechtsmittelbelehrung: Es handelt sich um eine Submission nach dem 3. Kap. VöB. Es stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 23.1.2017, Dok. 949313.
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 3.3.2017.