Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2020/S194-468 476 bekannt gemachten Open-House-Verfahrens dahingehend erweitert, dass auch für die Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen im Rahmen dieses Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen:
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
3. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
4. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
5. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
6, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
7. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
9. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung – zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen – auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.).
Verträge zu Arzneimitteln mit den oben genannten Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.4.2021 müssen interessierte Unternehmen
Spätestens am 18.2.2021 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu den o. g. genanten Wirkstoffen werden frühestens am 19.2.2021 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o .g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem
Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.