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Dienstleistungen - 52169-2023

27/01/2023    S20

Deutschland-Eschborn: Beratungsdienste von Ingenieurbüros

2023/S 020-052169

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: benjamin.grosse-loheide@giz.de
Telefon: +49 6196794558
Fax: +49 619679804558
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YQ0X/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YQ0X
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: andere juristische Person des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81292856-Beratung und Fachplanung für das Projekt CAD CAFM-Einführung

Referenznummer der Bekanntmachung: 81292856
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

- Beratungsleistung gegenüber der Fachseite (Projektteam der Liegenschaften)

- Fachplanung und Abnahme

- Beratung und Fachplanung zum Thema BIM

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48321100 System für den rechnergestützten Entwurf (CAD)
48421000 Softwarepaket für das Facility-Management
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
72212421 Entwicklung von Software für das Facility Management
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Potsdamer Platz 10 10785 Berlin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Wielinger Str. 52 82340 Feldafing

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vom AN wird eine fachliche Beratung gegenüber der AG bezüglich der Auswahl der Software und deren Implementierung erwartet. Kenntnisse über zeitgemäße und gängige Systeme und Erfahrungen in der Implementierung und Arbeit mit solchen sind dabei von besonderer Bedeutung.

Die Beratung bei der Auswahl bezieht sich auf die Auswertung der Angebote und der Anbieter für eine Implementierung - entsprechend der in den Ausschreibungsunterlagen hinterlegten Bedarfe und Anforderungen an die neue Software, die im Rahmen des Vorprojekts erarbeitet wurden. Die Beratungsleistung hat an dieser Stelle das Ziel, dass die GIZ eine bestmöglich informierte Entscheidung bei der Auswahl trifft und alle unternehmensbezogenen Spezifikationen dabei einbezogen werden.

Die Beratungsleistung bezüglich der Implementierung bezieht sich auf die fachliche Beratung während 3 Ausbaustufen. Inhaltlich wird vor allem Beratung zum Prozessmanagement in den relevanten Liegenschaftsprozessen, Liegenschaftsinformationsmanagement, Datenarchitektur und Datenstrukturen unter Auswahl geeigneter FM-Standards gefordert. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Partner der Implementierung und dem Projektteam der GIZ. Besonders wichtig ist, dass "best practice"- Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Einführung von CAFM Systemen und Informationen über marktgängigen Entwicklungen durch den/die Berater in den Implementierungsprozess eingebracht werden.

Vom AN sind zudem folgende Leistungen zu erbringen:

a. Die Fachplanung für die Implementierung und Umsetzung der Module eines neuen CAFM Systems (geplant in 3 Ausbaustufen über 36 Monate)

b. Die Teilabnahmen sowie die finale Gesamtabnahme der Umsetzung auf Grundlage der Fachplanung. Die konkrete Fachplanung und Absprachen zu den sich daraus ergebenen Aufgaben erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Implementierung, der laut Lastenheft ebenso Planungsleistungen erbringen muss.

Ein weiterer Fokus des Auftrags liegt auf der Beratung und Planung der Einbindung von BIM Daten in ein neues CAFM System, insbesondere auf:

a. Der Planung, Spezifizierung und Ausarbeitung von Schnittstellen zwischen CAD-, CAFM-, SAP-Systemen und BIM Daten

b. Einer erweiterten spezifischen Beratung zum Thema BIM in Bezug auf a) den Neubau Eschborn und b) auf die Bestandsliegenschaften der GIZ

a. Neubau: Spezifizierung der Bedarfe der GIZ und Formulierung der Anforderungen an die Aufarbeitung und Bereitstellung von Daten und Dokumente für den späteren Betrieb; Strategische Beratung zur Integration und Nutzung der BIM Daten des in einem unternehmensweiten CAFM System

b. Prüfung und Bewertung der BIM-Fachmodelle ab Leistungsphase 5 und Erstellung entsprechender Prüfberichte im Rahmen des Phasenabschluss

c. Einbringen fachlicher Expertise in BIM-Fachgespräche mit Projektentwickler

d. Bestandsliegenschaften: strategische Beratung zur Erhebung von Bestandsdaten nach BIM und Nutzung und Integration in ein CAFM System

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen

3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften

4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 920.000,00 EUR

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR

2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete CAFM Einführungsbegleitung in den letzten 3 Jahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/02/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YQ0X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023