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Dienstleistungen - 52854-2023

27/01/2023    S20

Deutschland-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 020-052854

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nürnberg - Hochbauamt
Postanschrift: Marientorgraben 11
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Voss, Swantje
E-Mail: Swantje.Voss@stadt.nuerberg.de
Telefon: +49 91123177465
Fax: +49 9112315628
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d399b3e7-492a-4cd8-a489-4d9927a2cfb5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Burgstraße 15_Fembo-Haus - Teilsanierung Rückgebäude u. Foyer - Ingenieurleistung Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006693
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Maßnahme umfasst die teilweise und bereichsweise Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes Stadtmuseum Fembo-Haus. In diesem Zusammenhang werden auch technische Maßnahmen in Abhängigkeit zur baulichen Lösung notwendig werden.

Ein Schwerpunkt ist die Umnutzung und Modernisierung einzelner Gebäudebereiche mit Neukonzeption der Flucht- und Rettungswege unter Berücksichtigung denkmal- und bauordnungsrechtlicher Belange.

Ausgeschrieben werden Leistungen zur Objektplanung gemäß §34 ff HOAI - 2021 LPH 1 - 9. Es erfolgt zunächst eine stufenweise Vergabe über die Leistungsphasen 1 bis 4.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71210000 Beratungsdienste von Architekten
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahme umfasst die teilweise und bereichsweise Sanierung und Modernisierung sowie die Umnutzung der Verwaltungsbereiche des Stadtmuseum Fembo-Haus. In diesem Zusammenhang werden auch technische Maßnahmen in Abhängigkeit zur baulichen Lösung notwendig werden.

Es handelt sich um einen Gebäudekomplex mit Haupt-, Zwischen- und Rückgebäude.

Die Nutzung der zu bearbeitenden Gebäudebereiche unterscheidet sich zwischen öffentlich zugänglichen Ausstellungsbereichen und nur durch Mitarbeiter des Museums zugängliche Bereiche wie Büros und z. B. Besprechungsräume sowie untergeordnete Technikräume.

Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 1.400 m². Die Planung soll im Juli 2023 starten. Fertigstellung ist derzeit für Ende 2027 geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Das Fembo-Haus ist ein historisches Renaissancegebäude und steht unter Denkmalschutz. Deshalb wird erwartet, dass die Bewerber bereits Erfahrungen mit der Planung und Ausführung von (Teil-)Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen im Bestand und denkmalgeschützten Gebäude vorweisen können.

Die Bewertung erfolgt nach qualitativen Kriterien zu gleichen Teilen aufgeteilt in:

- Referenzen

- Fachkräfte zur Leistungserbringung

- Maßnahmen zur Qualitätssicherung

- Sicherstellung von Qualität, Kosten, Termine

- Erfahrung mit öffentlichem Auftraggeber / geförderten Maßnahmen

Die Referenzen werden beurteilt nach:

- Bearbeitungsumfang (Bausumme, Leistungsumfang, etc.)

- Erfahrung in Sanierung und Umbau

- Erfahrung mit öffentlichen Gebäuden

- Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden

- Erfahrung mit Bauen im Laufenden Betrieb

Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden ergibt sich aus der Prüfung und Auswertung der eingeladenen Teilnehmeranträge.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verhandlungsgespräch entweder in Präsenz oder als Videokonferenz durchzuführen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Architekt oder Architektin oder vergleichbarer Nachweis

Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Berufszulassung für das Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen welches das entsprechende Leistungsbild bearbeitet.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

- Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.

Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.

Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin verlangt eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mindestens 1,5 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 1,5 Mio. EUR.

Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag ist Versicherungsschutz mindestens in Höhe der o. g. genannten Deckungssummen zu gewährleisten. Dieser Betrag muss in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV).

Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.

- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.

- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.

Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu

nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst eine

- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.

- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin i.S.v. Art. 2 Bayerisches Architektengesetz (BayArchG).

Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/08/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen ergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.

Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende

Ausschlussgründe vorliegen.

- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen

zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger)

Mehrfachbewerbungen.

- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.

Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaigen (unzulässigen) Mehrfachbewerbungen.

- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu

erbringen.

- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen

Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die

Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet

(Auswahlschritt II).

- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.

- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger

als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur

Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige

Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/01/2023