1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in der Aufforderung zusammengefasst dargestellt.