Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Das Geschäftsszenario der Vielfalt für Unternehmen, Städte und Regionen mit einem Schwerpunkt auf der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Geschäftsräume des Auftragnehmers.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Erstellung einer Veröffentlichung zum Geschäftsszenario für die Eingliederung von LGBTI in Unternehmen.
Erstellung einer Veröffentlichung über die Vorteile einer Vielfalt in Bezug auf LGBTI für Städte und Regionen.
Untersuchung des Geschäftsszenarios für die Nichtdiskriminierung und Eingliederung von LGBTI.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)79315000 Sozialforschung, 98200000 Beratung in Sachen Chancengleichheit, 79311000 Umfragen, 73210000 Beratung im Bereich Forschung
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 9 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen Bieter nachweisen (im Fall eines gemeinsamen Angebots wird die kombinierte Leistungsfähigkeit aller Mitglieder des Konsortiums und der angegebenen Unterauftragnehmer betrachtet), dass ihr konsolidierter Jahresumsatz 300 000 EUR (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) übersteigt.
Die folgenden Nachweise sind vorzulegen:
— ausgefüllte „Vereinfachte Bilanz“ und „Vereinfachte Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ für die letzten 3 Jahre (d. h. ausgefüllter Anhang 2) und
— Kopie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
in Ermangelung dessen:
— geeignete Bankauskünfte,
— und, falls zutreffend, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.
Falls ein Bieter aus einem außergewöhnlichen Grund, den der öffentliche Auftraggeber für hinreichend erachtet, 1 oder mehrere der vorstehend genannten Dokumente nicht einreichen kann, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch andere Dokumente nachweisen, welche der öffentliche Auftraggeber für geeignet hält. In jedem Fall ist der öffentliche Auftraggeber von dem außergewöhnlichen Grund und seiner Begründung in dem Angebot wenigstens in Kenntnis zu setzen. Die Kommission behält sich das Recht vor, ein Ersatzdokument einzufordern, anhand dessen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters überprüft werden kann.
Hinweise:
Die Bieter werden von der Pflicht zur Vorlage der oben genannten Nachweisdokumente befreit, wenn diese Nachweise bereits zum Zwecke eines anderen von der Generaldirektion Justiz und Verbraucher eingeleiteten Beschaffungsverfahrens vorgelegt wurden, vorausgesetzt, dass das Ausstellungsdatum dieser Dokumente nicht mehr als 1 Jahr zurückliegt und sie immer noch gültig sind. In einem solchen Fall gibt der Bieter eine ehrenwörtliche Erklärung darüber ab, dass die Nachweisdokumente bereits im Rahmen eines vorherigen Beschaffungsverfahren eingereicht wurden, mit Angabe der Referenz des Ausschreibungsverfahrens, für das die Dokumente eingereicht wurden, und bestätigt, dass sich die Lage des Bieters nicht geändert hat.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Auftragnehmer muss eine geeignete Struktur schaffen, um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen.
Der Auftragnehmer muss diese Struktur so gestalten, wie er es für geeignet hält. Es steht den Bietern frei, verschiedene Unternehmen in ein Konsortium aufzunehmen bzw. externe einzelne Experten heranzuziehen (für die der Bieter der Kommission bei der Einreichung des Angebots Verpflichtungserklärungen vorlegen muss, die von jedem unterzeichnet sind).
Der Auftragnehmer muss einen Hauptansprechpartner für die Kommission benennen, der für die allgemeine Qualitätskontrolle zuständig sein wird, um zu gewährleisten, dass der Kommission hochwertigste genaue, aktuelle und relevante Informationen vorgelegt werden.
Vom Auftragnehmer wird verlangt, alle Informationsquellen des Teams zu überprüfen und bei allen vorgelegten Materialien eine umfassende Qualitätsprüfung zu gewährleisten. Bei der Ausführung des Auftrags wird der Auftragnehmer gegebenenfalls mit entsprechenden Beamten der Kommission und mit Interessenträgern (staatlichen Behörden, Unternehmen und Arbeitgeberverbänden, NRO, Sozialpartnern, Chartas der Vielfalt, Gleichstellungsorganen, entsprechenden von der Kommission und den europäischen Agenturen eingerichteten Expertennetzwerken) zusammenarbeiten.
Der Auftragnehmer führt die Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission aus. Der Auftragnehmer muss die von der Kommission bereits ausgeführte Arbeit und von verschiedenen europäischen Netzwerken hervorgebrachten Informationen gebührend berücksichtigen, um auf deren Kenntnissen und Erfahrung aufzubauen und eine mögliche Doppelarbeit zu verhindern.
Englisch wird die Arbeitssprache sein und die Sprache, in der alle Ergebnisse und Berichte dieses Auftrags erstellt werden.
a) Kriterien für die Bieter:
Die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird auf der Grundlage eines Organigramms mit Erläuterung der Aufgaben jeder Einzelperson beurteilt, die vom Bieter vorgeschlagen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass er über die notwendigen Fähigkeiten in den wesentlichen Bereichen (siehe unten) verfügt, um die vorgenannten Ziele erreichen zu können.
Das Team, das aus mindestens 4 Personen bestehen soll, muss die folgenden Kriterien erfüllen:
— Mindestens 1 Teammitglied muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Diversity Management in Unternehmen in mehr als 1 EU-Mitgliedsstaat verfügen,
— mindestens 1 Teammitglied muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Arbeiten insbesondere zu LGBTI in 1 oder mehr ausschreibungsrelevanten Bereichen (soziale Eingliederung, Nichtdiskriminierung, Vielfalt in Bezug auf LGBTI am Arbeitsplatz) verfügen,
— mindestens 1 Teammitglied muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von wirtschaftlichen und sozialen staatlichen Strategien (oder der Unterstützung von staatlichen Behörden) auf lokaler/regionaler Ebene in 1 oder mehr ausschreibungsrelevanten Bereichen (Vielfalt, Tourismus, Gleichstellung, soziale Eingliederung, städtische Entwicklung) verfügen,
— mindestens 1 Teammitglied muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich der Forschung zu Diskriminierung und sozialer Gleichstellung verfügen, insbesondere in Bezug auf Kosten/Nutzen der sozialen Eingliederung von benachteiligten Gruppen,
— alle Experten müssen über ein Universitätsstudium verfügen, vorzugsweise in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Jura oder Politikwissenschaften,
— mindestens 1 Teammitglied muss über einschlägige Erfahrung in der Ausarbeitung von Berichten für ein paneuropäisches Publikum verfügen,
— der festgelegte Koordinator/Projektleiter des Auftrags muss über die nachweisliche Fähigkeit zur Ausführung der Koordinierung und der administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung von Aufträgen und Projekten auf europäischer Ebene verfügen. Er muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Projektleitung verfügen, einschließlich der Aufsicht über die Projektumsetzung, Qualitätskontrolle der erbrachten Dienstleistung, Kundenorientierung und Konfliktlösungserfahrung bei einem vergleichbaren Projekt mit Erfahrung im Bereich Teamleitung,
— mindestens 1 Teammitglied muss über Sprachkenntnisse der englischen Sprache auf muttersprachlichem Niveau verfügen.
Falls mehrere Dienstleister/Unterauftragnehmer an dem Angebot beteiligt sind, müssen diese gemeinsam über die berufliche und technische Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen.
b) Nachweis:
Im Hinblick auf die Erfüllung der oben genannten Kriterien sind die folgenden Nachweise vorzulegen:
1. Zusammen mit ihrem Angebot müssen die Bieter einen ausführlichen Lebenslauf zu jedem Mitarbeiter einreichen, der für die Ausführung der Arbeit verantwortlich ist; hierzu gehören auch Angaben zum Bildungsweg, akademische Grade und Abschlüsse, Berufserfahrung, Forschungsarbeit, Veröffentlichungen und sprachliche Fertigkeiten. Die Lebensläufe sind vorzugsweise gemäß der Empfehlung der Kommission über ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe vorzulegen, veröffentlicht im ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 66;
2. Verzeichnis der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten gleichartigen Dienstleistungen, und zwar samt Auftragswerten, Ausführungsfristen sowie den öffentlichen oder privaten Empfängern der erbrachten Dienstleistungen; von den öffentlichen oder privaten Auftraggebern ausgestellte oder unterzeichnete Bescheinigungen — sind derartige Bescheinigungen nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Dienstleisters zulässig, aus der hervorgeht, dass er die Leistung erbracht hat;
3. Teil des Auftrags, den der Dienstleister als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
JUST/2014/RDIS/PR/EQUA/117.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.4.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge5.5.2015
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 12.5.2015 - 10:00
Ort:
rue Montoyer 59, Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Pro Bieter darf 1 Vertreter an der Öffnung der Angebote teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
elektronische Beschaffung — technische Spezifikationen auf SIMAP.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Siehe oben
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:10.3.2015