Es sollen für einen Zeitraum von bis zu 9 Wochen, beginnend ab 21.3.2021, elektrische Triebzüge für den Einsatz im Stuttgarter Netz, Los 1, angemietet werden, die die folgenden technisch-betrieblichen Vorgabenerfüllen:
— Elektrische Triebzüge mit Inbetriebnahmegenehmigung für Einsatz auf dem übergeordneten deutschen Netz,
— Höchstgeschwindigkeit mind. 140 km/h,
— Zugbeeinflussung PZB,
— Zugfunk GSM-R,
— Mindestens 11 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 68 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 200 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— 4 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 37 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 100 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— Alle Fahrzeuge müssen frei untereinander kuppelbar sein (bis zu Vierfachtraktion),
— Maximale Zeit für Zugvereinigung: 4 min (Zeit von Ankunft des später ankommenden Zugteils bis zur Abfahrbereitschaft des gekuppelten Zugverbands inkl. Rangierzeiten),
— Maximale Zeit für Zugflügelung: 2 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des vorderen Zugteils) bzw. 3 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des hinteren Zugteils),
— Fahrzeuge müssen von Triebfahrzeugführern nach TfV Klasse A+B mit Baureihenausbildung 425/426 oder 8442 ohne zusätzliche Ausbildung bedient werden können,
— Mindestens 1 geschlossenes WC-System je Fahrzeug, WC muss rollstuhlfahrergeeignet sein,
— Fahrzeuge müssen über Einrichtungen für optische und akustische Fahrgastinformation verfügen,
— Eignung für die Bedienung von Bahnsteighöhen von 38 cm bis 76 cm,
— Halterschaft und Instandhaltung durch Vermieter,
— zur Vermeidung übermäßigen Überführungsaufwands soll die Instandhaltung möglichst in einem Werk am befahrenen Netz durchgeführt werden (Stuttgarter Netz, Los 1).