1. zu I.3) Elektronische Kommunikation:
Kommunikation erfolgt im gesamten Verfahren elektr. über die Vergabeplattform der DRV Bund.
Zu berücksichtigen: TA-Unterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bewerber muss sich selbst bis zum Ende der Bewerbungsphase informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen.
Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe eines TA/Angebotes (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Plattform).
2. Kommunikation und der vollständige TA und Angebote inkl. aller Bestandteile und Nachweise sind in deutsch abzugeben.
Elektr. TA /Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV Bund unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und entsprechend den dort hinterlegten Bedingungen abzugeben.
Dafür müssen sich die Bewerber /Bieter auf der Vergabeplattform der DRV Bund
- unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren
- sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektr. Teilnahmeanträge / Angebote erstellen und absenden.
Die Abgabe elektr. TA /Angebote kann erfolgen:
- elektr. in Textform (ohne Signatur).
- mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur.
Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV Bund eingereichte Teilnahmeanträge /Angebote werden berücksichtigt.
Bei einem elektr. in Textform übermittelten TA ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
Sofern angegeben, sind einzelne Dokumente zu unterschreiben und in gescannter Form beizulegen.
TA per Fax oder E-Mail sowie als unverschlüsselte Nachricht aus dem Bietercockpit werden nicht berücksichtigt. Schriftl. TA sind nicht zugelassen.
3. Zu den Unternehmensreferenzen nach III. 1. 3) (1) sind folgende Angaben zu machen: Bauliche Fertigstellung, umfasste (Wohn) - Einheiten, Umsetzung des Projektes für einen öffentlichen AG im Sinne des § 98 GWB, vom Leistungsumfang umfasste Anlagengruppen und Leistungsphasen, Darstellung, ob (und inwieweit) das Projekt:
Abbruchmaßnahmen und Schadstoffentfernung;
Brandschutzmaßnahmen; Provisorien und Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Weiterbetriebes beinhaltete.
4. Zu VI.3 Ziff. 4. Die DRV Bund behält sich für den Fall von Verhandlungen vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand einer Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren
festgelegten Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmatrix für die Angebote zu verringern. Die DRV Bund wird in diesem Fall maximal fünf (mindestens jedoch drei) Bieter zu Verhandlungen auffordern und einladen. Bieter, die die DRV Bund im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden, sondern können als "Reservebieter" im Verfahren belassen werden. Die DRV Bund behält sich vor, einzelne Reservebieter
wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Die DRV Bund kann in diesem Fall einzelne
Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren "nachnominieren". Die Nachnominierung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung folgt der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der Auftraggeber wird das Verfahren im Falle einer Nachnominierung so gestalten und fortsetzen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrensstand erreicht haben.