Bei dieser Vorinformation handelt es sich um die Berichtigung der Vorinformation 2016/S 180-323256 vom 17.9.2016 in der Fassung der Berichtigung 2017/S 127-259551 vom 6.7.2017. Die Berichtigung erfolgt unter Verwendung des Formulars für die Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge, weil ein Formular für eine Berichtigung nicht zur Verfügung steht. Diese Berichtigung bezieht sich auf folgende Punkte der bereitsveröffentlichten Vorinformation:
II.1.3:
Anstatt: „Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich für den Dezember 2018 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB 74 Pritzwalk-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Pritzwalk. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,23 Millionen Zugkilometer pro Jahr."
Muss es heißen:
„Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 vorgesehen. Die zuvergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB 74 Kyritz Bürgerpark-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Kyritz Bürgerpark. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,25 Millionen Zugkilometer pro Jahr."
II.3:
Anstatt: „Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 9.12.2018, Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)"
Muss es heißen:
„Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: frühestens 15.12.2020, Laufzeit in Monaten: 84-96 (ab Auftragsvergabe)
VI.3:
Anstatt: „Der Auftraggeber beabsichtigt, der CO2 Einsparung bei der Durchführung des Auftrags besonderes Gewicht beizumessen. Angebote, die während der Vertragslaufzeit oder eines Teils der Vertragslaufzeit den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien und/oder Speichersystemen vorsehen, werden begrüßt, dies soll Gegenstand der Verhandlungen sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen."
Muss es heißen:
„Der Auftraggeber begrüßt CO2 Einsparungen bei der Ausführung des Auftrags."
Zur Erläuterung:
Auf Basis der Vorinformation 2016/S 180-323256 vom 17.9.2016 wurde ein Vergabeverfahren eingeleitet (Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb 2017/S 247-518924 vom 23.12.2017). Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben (Bekanntmachung 2018/S 178-403842 vom 14.9.2018). In der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag, aus der sich ergibt, dass der Auftrag nicht vergeben wurde, wurde bereits darauf hingewiesen, dass auf Basis der Vorinformation 2016/S 180-323256 vom 17.09.2016 ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden soll und als Leistungsbeginn Dezember 2020 vorgesehen ist. Das Vergabeverfahren soll nunmehr zeitnah eingeleitet werden. Der Aufgabenträger wird als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV durchführen, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmenoffen steht. Mit der geplanten Bekanntmachung werden Unternehmen aufgefordert, Erstangebote abzugeben und Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Eignung vorzulegen. Mit den Unternehmen, die zulässige Erstangebote abgegeben haben, für die keine Ausschlussgründe vorliegen und die die Eignung nachweisen, wird das Verhandlungsverfahren gemäß den Vorgaben von § 17 Abs. 6 bis 14 VgV durchgeführt. Mit dieser Verfahrensgestaltung soll größtmöglicher Wettbewerb unter gleichzeitiger Zeitersparniserreicht werden.