Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Ort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49 897488250
Fax: +49 8974882551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bahnland-bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007. ÜFEX.
II.2)Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. AusführungDienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Vgl. Ziffer II.4).
II.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.4)Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen:
Die BEG beabsichtigt, Leistungen auf der Strecke Regensburg Hbf – Landshut Hbf – Freising – München Flughafen im Umfang von rund 1 500 000 Zugkilometern pro Jahr zu vergeben.
Das Fahrplankonzept sieht folgende Leistungen vor: Ganztägiger 1-Stunden-Takt von Regensburg Hbf zum Münchner Flughafen.
Für diese Verkehrsleistungen sind folgende Fahrzeuganforderungen zu berücksichtigen: Elektrische Gebrauchtfahrzeuge mit barrierefreiem Einstieg bei 76 cm Bahnsteighöhe, S-Bahn-Fahrzeuge, jedoch mit komfortabler Innenausstattung und großzügig bemessenen Gepäckunterbringungsmöglichkeiten.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Fertigstellung der Baumaßnahme „Neufahrner Gegenkurve" voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021. Die Leistungen sollen ab voraussichtlich Dezember 2021 in die Wiederausschreibung des Verkehrsvertrags München - Passau integriert werden.
Die BEG geht davon aus, dass aufgrund der spezifischen Fahrzeug- und Werkstattsituation und der nur dreijährigen Vertragslaufzeit die oben genannten Leistungen nur von den folgenden Unternehmen durchgeführt werden können:
DB Regio und agilis. Die BEG beabsichtigt daher, mit diesen Unternehmen Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, die Leistungen im April 2016 freihändig an das Unternehmen zu vergeben, das die Leistungen am wirtschaftlichsten erbringen kann.
Sollten dennoch weitere Unternehmen plausibel darlegen können, dass sie die Leistungen mit den dargestellten Anforderungen in wirtschaftlich sinnvoller Weise erbringen können, können diese Unternehmen bei der BEG ihr Interesse bekunden. Das für die oben genannten Leistungen vorgesehene Konzept ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben in deutscher Sprache bei der BEG bis spätestens 6.7.2015, 12 Uhr, einzureichen. Das Konzept ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der außen mit der Kurzbezeichnung „Nicht öffnen – Vergabeverfahren ÜFEX“ kenntlich zu machen ist. Sollten entsprechende Konzepte gemäß den beschriebenen Bedingungen eingereicht werden, wird die BEG prüfen, ob das Konzept in den Wettbewerb einbezogen wird.
II.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.6)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
II.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.8)Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
VI.3)Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27.3.2015