Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
S21, PA 1.4, Um- und Neubau L1204 inkl. EÜ und SÜ.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70191 Stuttgart.
NUTS-Code DE11 Stuttgart
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Im Zuge der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm muss die Landesstraße L1204 im PFA 1.4, einschl. Entwässerungsanlagen, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,7 km (NBS-KM 15,3+11 bis ca. 17,0+80) verlegt werden. Im Zuge der Verlegung der L1204 sind eine Straßenüberführung (SÜ) und zwei Eisenbahnüberführungen (EÜ) neu zu erstellen, sowie eine SÜ umzubauen. Des Weiteren sind zwei Regenrückhaltebecken zu erstellen, der Anschluss der Kreisstraße K1269 (NBS KM ca. 15,8+0) an die L1204 umzubauen, sowie im Baufeld liegende Leitungen zu sichern bzw. zu verlegen. Am Bauanfang (westlicher Bereich) ist eine provisorische Verschwenkung der verlegten L1204 auf den Bestand der L1204 zu erstellen. Es ist zu beachten, dass erst nach dem Bau der SÜ und der verlegten L1204 die beiden EÜ's erstellt werden können. Bei der Herstellung der EÜ's ist zu beachten, dass diese nur nacheinander gebaut werden können, um immer eine Querung der BAB A8 sicherzustellen.
Hauptmassen:
Straßenbau
ca. 45.000 m3 Erdabtrag Bodenmaterial
ca. 19.000 m3 Einbau Bodenmaterial
ca. 8.000 m3 Aushub von Leitungsgräben
ca. 2.350 m Entwässerungsleitungen
ca. 1.800 m Sickerleitung
ca. 18.000 m3 Tragschichten
ca. 27.500 m2 Asphalttragschichten
ca. 17.500 m2 Asphaltbinderschichten
ca. 27.500 m2 Asphaltdeckschichten
ca. 2.100 m Schutzeinrichtungen an Fahrbahnrändern
ca. 6.500 m Fahrbahnmarkierungen
Konstruktiver Ingenieurbau
ca. 200 m Ortbetonpfähle
ca. 250 to Betonstahl
ca. 1.600 m3 Beton
ca. 150 m Geländer an Bauwerken
ca. 150 m Fahrzeugrückhaltesysteme
ca. 140 m2 Blendschutz auf Bauwerken.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45223200 Bauliche Anlagen
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 1.10.2015 Abschluss 31.12.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Kautionen und Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). --- Als Anlage 1: Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß SektVO §21 (4) 1. bis 5. vorliegt. --- Als Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO §21 (1) und (2) vorliegen. --- Als Anlage 3: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. --- Als Anlage 4: Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. --- Als Anlage 5: Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist und dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. --- Als Anlage 6: Erklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ArGe) für diese Maßnahme.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). --- Als Anlage 7: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 10 Mio. EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). --- Als Anlage 8: Es ist jeweils eine Referenz für den konstruktiven Ingenieurbau (eine SÜ und eine EÜ) aus den letzten fünf Jahren anzugeben. Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner. --- Als Anlage 9: Es ist jeweils eine Referenz für Verkehrswegebau (eine Kreis- und eine Landesstraße) aus den letzten fünf Jahren anzugeben. Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner. --- Als Anlage 10: Es ist eine Referenz für den Bau von Entwässerungsanlagen (RRB) aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen. Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI15187
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 190-335720 vom 3.10.2014
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge27.4.2015 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der AngebotePersonen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „ Paris - Straßburg - Stuttgart - Wien - Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bitte beachten: Für diesen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb werden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27.3.2015