Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Lieferung von 14 Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt.
NUTS-Code DE711 Darmstadt
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Konstruktion, Herstellung, Fertigung und Lieferung (einschließlich Projektierung, Transport, Inbetriebnahme sowie -setzung, Schulung und Dokumentation) von zulassungsfähigen und für den Fahrgastbetrieb im Netz der HEAG mobilo einsatzbereiten Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik einschließlich der für den Betrieb im Liniennetz der HEAG mobilo notwendigen nachrichten- und informationstechnischen Ausstattung (Hard- und Software) sowie Ersatzteilepaket und notwendigen Sonderwerkzeugen.
Lieferumfang: 14 Straßenbahnneufahrzeuge in Niederflurtechnik und bis zu 6 weitere Straßenbahnneufahrzeuge gleicher Bauart als Option.
Technische Grundanforderungen an die Straßenbahnneufahrzeuge:
— Vorgesehene Nutzungsdauer der Fahrzeuge: 30 Jahre;
— Fahrzeuglänge: max. 45 m;
— Fahrzeugbreite: 2,40 m;
— Einrichtungsbetrieb;
— Multigelenk-Niederflurstraßenbahnneufahrzeug, mit mindestens 80 % Niederfluranteil, maximal 6 % Rampe im Fahrzeuglängsbereich, maximal 6 % Rampe im Einstiegsbereich;
— Achslast: max. 98 kN;
— Max. unabgefederte Masse im Fahrwerk: 1 800 kg;
— Wagenkastenrohbau: vorzugsweise geschweißt, keine Klebeverbindung;
— Außenbeblechung: vorzugsweise geschweißt, keine Klebeverbindung;
— Einstiegshöhe: min. 280 mm – max. 310 mm über SOK;
— Min. Durchgangsbreite: 500 mm;
— Geschwindigkeit: Vmax = 70 km/h;
— Gesamtplatzzahl: 230 oder mehr bei 4 Pers./m2, min. 80 Sitzplätze;
— 2 Multifunktionsbereiche.
Anforderungen aus der Infrastruktur:
— Spurweite: 1 000 mm;
— Nennspannung: 600 V (umschaltbar auf 750 V DC);
— kleinster Gleisbogenradius im Netz: 18 m;
— max. Streckenneigung: 6 %.
Weitere Anforderungen:
— Pflichtenheft, Dokumentation, Schulungsunterlagen, Ersatzteil- und Werkzeugbezeichnungen ausschließlich in deutscher Sprache;
— in allen Phasen der Leistungserstellung muss sichergestellt sein, dass die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausschließlich auf deutsch erfolgt.
Die Details zum Auftragsgegenstand sind dem Vertragsunterlagen einschließlich Lastenheft zu entnehmen, die nach dem Teilnahmewettbewerb mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den für das weitere Verfahren aus den Bewerbern ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)34622100 Straßenbahnpersonenwagen, 34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Lieferung von 14 Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik, sowie optional bis zu 6 weiteren baugleichen Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen: Lieferung von bis zu 6 weiteren Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik (in gleicher Bauart wie die Grundleistung).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungBeginn 16.1.2017 Abschluss 31.12.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Sachmängelhaftungssicherheiten nach Maßgabe der Vertragsunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vertragsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrer Bewerbung eine von jedem Mitglied im Original unterzeichnete Erklärung
(Formblatt,) abzugeben, aus der hervorgeht,
— aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht,
— dass im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft gebildet wird,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während
der Auftragsdurchführung, gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage nach dieser Ziffer III.2.1) sind im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Bewerbern zu erbringen. Bei Nachweisen nach III.2.2) gilt dies ebenfalls, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich anders geregelt.
Alle Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind ausschließlich unter Verwendung bei den unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblätter mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), vgl. § 20 Abs. 3 SektVO. Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage nach dieser Ziffer III.2.1) sind im Fall der Eignungsleihe auch vom dem Unternehmen abzugeben auf dessen Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vollständig einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und § 21 Abs. 4 SektVO und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
2. aktueller (nicht älter als 3 Monate vor Veröffentlichung dieses Verfahrens im EU Amtsblatt) Handels- oder Berufsregisterauszug des Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen seinen Sitz hat im Original oder öffentlich beglaubigter Kopie (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist;
3. aktueller (nicht älter als 3 Monate vor Veröffentlichung dieses Verfahrens im EU Amtsblatt) Gewerbezentralregisterauszug des Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen seinen Sitz hat im Original oder als öffentlich beglaubigte Kopie (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente);
4. Unternehmensdarstellung mit folgenden Informationen: Organigramm, Angaben zur Unternehmenshistorie und Gesellschaftsstruktur und (wenn zutreffend) Konzernzugehörigkeit, gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen, Angaben über den Verwaltungssitz, Servicestationen und Produktionsstätten innerhalb Deutschland und der EU, sowie deren jeweilige geographische Lage und technische Ausstattung.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen und Nachweise sind vollständig einzureichen:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz (Netto, ohne gesetzliche Umsatzsteuer) aus der Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik („Light Rail“) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren innerhalb der EU; Mindestanforderung: zur Bejahung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss im vorgenannten Zeitraum der vorgenannte Umsatz mindestens 100 000 000 EUR betragen haben;
2. Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bzw. bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaftsgründer, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ansässig ist, vorgeschrieben ist (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente, wobei ausschließlich in diesem Fall auch englischsprachige Dokumente akzeptiert werden);
3. Bankauskunft (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente) eines in der EU zugelassenen und sich in einer regelmäßigen Geschäftsbeziehung zum Bewerbers befindenden Kreditinstituts, die Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten des Bewerbers / der Bewerbergemeinchaft als Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsbeziehung gibt;
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung nach deutschem Recht für Sach- , Personen- und Vermögensschäden (Betriebs- und Produkthaftpflicht) über jeweils mindestens 30 000 000 EUR zweifach maximiert, eine Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden mit mindestens 20 000 000 EUR einfach maximiert, eine ausreichende Inbetriebnahme- und Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV) und eine ausreichende Feuerversicherung für das Feuerrisiko der Fahrzeuge bis zur Abnahme der geschuldeten Leistung (im Depot und auf der Strecke), es sei denn letztere ist bereits durch die Inbetriebnahme und Montageversicherung vollständig mit abgedeckt, abschließen wird; vor Zuschlagserteilung ist eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen zu erbringen. Wird der vorgenannte Versicherungsnachweis durch eine Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss zur Bejahung der Eignung für die zu vergebende Leistung über ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen in der Projektierung, Konstruktion, Herstellung, Fertigung, Lieferung, Transport, Inbetriebnahme sowie -setzung, Schulung / Dokumentation und aufsichtsbehördlicher Zulassung von Straßenbahnneufahrzeugen mit Niederflurtechnik innerhalb der Europäischen Union verfügen (fachliche und technische Leistungsfähigkeit).
Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen:
1. Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik (nur „Light Rail“) eingesetzt worden sind;
2. Nachweise der Zertifizierung des Unternehmens gemäß DIN EN ISO 9001ff;
3. Erklärungen und Nachweise zur Kompetenz des Projektleitungspersonals mit den im Folgenden unter a) genannten Angaben, zur Qualität der informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes mit den im Folgenden unter c) genannten Angaben, Nachweise und Zertifikate (vgl. im Folgenden unter b)) und Europäische Referenzen für den Zeitraum Januar 2011 bis Februar 2016 mit den in Folgenden unter d) genannten Angaben:
Stellen mehr als vier geeignete Bewerber / Bewerbergemeinschaften vollständige Teilnahmeanträge, behält sich der Auftraggeber vor, aus den geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die Zahl der Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die für das weitere Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf insgesamt 4 (in Worten: vier) zu begrenzen, so dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (§ 20 Abs.2 SektVO).
Dabei werden die vier Bewerber / Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die anhand der erbrachten Angaben und Nachweise zu folgenden Kriterien die vier höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben:
Kompetenz des Projektleitungspersonals, maximal 35 Punkte,
Nachweise und Zertifikate, maximal 70 Punkte,
Qualität der informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes, maximal 20 Punkte,
Europäische Referenzen für den Zeitraum Januar 2011 bis Februar 2016, maximal 110 Punkte,
insgesamt sind somit maximal 235 Punkte zu erzielen;
sofern nachstehend der Hinweis „Mindestanforderung“ erfolgt, ist die Angabe/der Nachweis zwingend zu erbringen;
a) Kompetenz des Projektleitungspersonals (maximal 35 Punkte):
Mindestanforderung: Benennung von mindestens 2 für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitern (kommerziell und technisch) einschließlich Stellvertretern, jeweils mit Ausbildungshintergrund und Lebenslauf; der im Teilnahmeantrag genannte Projektleiter und der Stellvertreter sollen im Auftragsfall zum Einsatz kommen; sollte ein Wechsel des Projektleiters oder Stellvertreters aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bewerber, Mutterschutz oder Elternzeit notwendig werden, muss dies dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt und eine gleichwertig qualifizierte Person benannt werden;
zusätzliche Angabe der verantwortlichen Ansprechpartner (kumulativ) für Produktion, Qualitätssicherung und Kundendienst, 5 Punkte bei vollständiger Angabe aller vorgesehenen Ansprechpartner;
zusätzlicher Nachweis eines universitären Abschlusses eines Projektleiters, der im unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit seiner vorgesehenen Funktion im Projekt steht, mindestens Master Degree, Diplom Ingenieur oder Diplom Betriebswirt: je Nachweis 5 Punkte, maximal 10 Punkte ab 2 Nachweisen;
zusätzlicher Nachweis, dass die genannten Projektleiter innerhalb der EU bereits Projekte über die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnneufahrzeugen von Auftragsvergabe bis zum Projektabschluss vollständig geleitet haben: ein Projektleiter hat mindestens 3 Projekte oder 2 Projektleiter haben jeweils mindestens 2 Projekte geleitet, 20 Punkte; ein Projektleiter hat mindestens 2 Projekte geleitet, 10 Punkte);
b) Nachweise und Zertifikate (maximal 70 Punkte):
aa) Nachweis mindestens einer erfolgreich durchgeführten aufsichtsbehördlichen Abnahme gemäß § 62 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), i. d. F. v. 11.12.1987 im Zeitraum Januar 2011- Februar 2016, 30 Punkte;
bb) Nachweis der Zertifizierung gemäß IRIS (International Railway Industry Standard) mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages, 5 Punkte;
cc) Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags,
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß EMAS, EMAS II, ISO 14001, 5 Punkte;
dd) Nachweis von Schweißzertifikat mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN15085, 10 Punkte;
ee) Nachweis von Klebezertifikat mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN 6701(im Speziellen für Front- und Heckscheiben benötigt), 10 Punkte;
ff) Nachweis für Zerstörungsfreie Prüfung mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9712, 10 Punkte.
c) Qualität der vorgesehenen, informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes (maximal 20 Punkte):
aa) Angaben der vorgesehenen spezifischen Software für Anforderungsmanagement und Dokumentation (nicht nur allgemeine Bürosoftware), 5 Punkte;
bb) Angabe des vorgesehenen CAD (Computer Aided Design) Systems, 5 Punkte;
cc) Angabe des vorgesehenen Systems für Virtual-Reality-Fahrzeugsimulation, 10 Punkte;
d) Angabe vergleichbarer Referenzprojekte innerhalb der EU (nur Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Niederflurstraßenbahnneufahrzeugen, „Light Rail“) innerhalb des Zeitraums Januar 2011 bis Februar 2016 (maximal 110 Punkte):
Mindestanforderungen: 4 Referenzen (diese Anzahl ist aus Sicht des Auftraggebers ausreichend); es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der jeweilige Auftragsgegenstand, der Ausführungsort, der Ausführungszeitraum, der Gesamtrechnungswert und der Ansprechpartner des Auftraggebers genannt werden, bei denen Niederflurstraßenbahnneufahrzeuge geliefert wurden, bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Alleinauftragnehmer oder Teil einer Auftragnehmergemeinschaft war, die gelieferten Fahrzeuge mindestens eine vorläufige aufsichtsbehördliche Zulassung erhalten haben und bei denen im vorgenannten Zeitraum in Summe die Gesamtlaufleistung mindestens 800.000 km betrug (Summe der Gesamtlaufleistung der 4 wertbaren Referenzen); bei mehr als vier eingereichten Referenzen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, werden aus diesen Referenzen jeweils die 4 Angaben mit der höchsten erreichten Punktzahl anhand der nachfolgenden Gliederungsebenen aa) bis cc) gewertet;
aa) Angabe der Anzahl der in den jeweiligen Projekten gelieferten und mindestens vorläufig aufsichtsbehördlich zugelassenen Straßenbahnniederflurneufahrzeuge, maximal 20 Punkte, wobei die höchste Gesamtanzahl aus allen gewerteten Referenzen 20 Punkte erhält, keine gelieferten und zugelassenen Fahrzeuge 0 Punkte ergeben und die dazwischen liegenden angegebenen Liefer- und Zulassungszahlen linear interpoliert werden;
bb) Bewertung der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit der zu vergebenen Leistung und des individuellen Leistungsanteils des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft an der Gesamtleistung in Prozent:
aaa) Jeweilige Bejahung oder Verneinung von anzugebenden technischen Leistungsmerkmalen der Referenzleistung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung, max. 80 Punkte:
Mindestanforderung: jeweils Angabe, ob das Kriterium erfüllt ist oder nicht;
— Niederflurstraßenbahnneufahrzeuge mit mindestens 80 % Niederfluranteil, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Wagenkasten geschweißt, 5 Punkte je Referenz, wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Fahrzeuglänge maximal 45 m bei einer Gesamtplatzanzahl von mindestens 230, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Achslast maximal 98 kN, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
bbb) jeweiliger Leistungsanteil des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft am Gesamtrechnungswert an den vorstehend erläuterten Leistungen, maximal als Multiplikator 1 der unter 4.d)bb)aaa) erreichten Punkte;
Mindestanforderung: Nennung des jeweiligen Leistungsanteils je Referenz;
— bei 100 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 1,
— bei größer oder gleich 75 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,8,
— bei größer oder gleich 50 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,5,
— bei größer oder gleich 25 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,25,
— bei weniger als 25 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0.
cc) Vorlage von originalen, vom vertretungsberechtigen Ansprechpartner des Referenzgebers unterzeichneten Referenzschreiben zu o. g. Referenzprojekten (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzungen nicht deutschsprachiger Dokumente) mit positiven Ausführungen zu Termintreue und Projektabwicklung insgesamt, 2,5 Punkte je Referenzschreiben, maximal 10 Punkte.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Informationen und Unterlagen werden Ihnen per E-Mail übermittelt.Die Unterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Spätester Termin für die Anforderung von oder Einsicht der Unterlagen: 6 Tage vor Abgabefrist sofern rechtzeitig eingegangen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich ausgedruckt in Papierform und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich per Datenträger im PDF Format per Post einzureichen. Eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge einschließlich der Angaben gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich in deutscher Sprache auf Formblättern zu erbringen, die bei der o. g. Kontaktstelle (vgl. I.1)) angefordert werden können. Darüber hinausgehende Unterlagen können beigefügt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.9.2012 (Az.: VII-Verg 108/11) werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die abgegebenen Erklärungen und Nachweise nicht nachgebessert werden können.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine öffentlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutsch und per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer 1.1 dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner bzw. E-Mailadresse für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.4.2016, 14:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen oder Anfragen an andere als die o. g. Kontaktstelle / -adresse werden nicht beantwortet.
Im weiteren Verhandlungsverfahren nach Aufforderung zur Angebotsabgabe hat der qualifizierte Bieter / die qualifzierte Bietergemeinschaft in seinem/ihrem ersten Angebot die Leistungsbestandteile in Art und Umfang zweifelsfrei zu benennen, die er/sie an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (kein Fall der Eignungsleihe), vgl. § 8 Abs.3 SektVO. Mit dem finalen Angebot hat der qualifizierte Bieter / die qualifizierte Bietergemeinschaft alle Erklärungen betreffend die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nach Ziffer III.2.1) (persönliche Lage) abzugeben sowie die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.2) (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und nach Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) in dem Umfang, in welchem der Nachunternehmer die Teilleistungsbereiche erfüllen wird. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter / die Bietergemeinschaft für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Wichtiger Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe abhängig ist von einer zuvor erfolgten endgültig verbindlichen Finanzierungszusage einer darlehensgewährenden Bank und der abschließenden kommunalaufsichtlichen Genehmigung, bei deren Nichterlangung sich der Auftraggeber sich ausdrücklich die Aufhebung/Einstellung des Vergabeverfahrens gemäß § 30 SektVO vorbehält.
Nachr. HAD-Ref.: 1419/186;
nachr. V-Nr/AKZ: HT-E/ST15.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unverzüglich, abhängig von der Art des geltend gemachten Verstoßes unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-7 Tagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:1.4.2016