Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg
Postanschrift: Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Zu Händen von: Herrn Henschel
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de
Telefon: +49 3915402275-2275
Fax: +49 3915402114
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.magdeburg.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag zur Ausstattung von Unterkünften von Asylbewerbern mit Textilien.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Einrichtungen zur Aufnahme von Asylbewerbern im Stadtgebiet von Magdeburg.
NUTS-Code DEE03 Magdeburg
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Ausgeschrieben ist ein Rahmenvertrag zur sukzessiven Belieferung von Einrichtungen zur Aufnahme von Asylbewerbern mit Ausstattungsgegenständen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beschaffung von Textilien, u.a. folgende Produkte: Matratzen, Kindermatratzen, Kissen, Decken, Bettwäsche. Die Lieferung beinhaltet den Transport in die auszustattenden Räumlichkeiten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)39143112 Matratzen, 39512000 Bettwäsche, 39511100 Decken, 39516120 Kopfkissen
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— 5 300 Federkernmatratzen, Kissen-/Decken-Sets;
— 9 000 Bettwäsche-Set, Spannbetttuch;
— 1 000 Kindermatratze;
— 1 200 Kissen-/ Decken-Set für Kinder;
— 2 500 Bettwäsche-Set und Spannbetttuch f. Kinder.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 580 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheiten werden nicht gefordert.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOL/B
Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen (Vertrag).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Zur Verpflichtung der Einhaltung sind die folgenden Eigenerklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter folgendem Link:
http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Service/Ausschreibungen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Eigenerklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Mit dem Angebot ist von jedem Bieter eine Bewerbererklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben (Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW, veröffentlicht im MBI. LSA vom 11.5.2009).
Die Erklärung umfasst Angaben:
— zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— das der Bieter nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— das die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
— das der Betrieb bei der Berufgenossenschaft gegen Unfall versichert ist,
— das die Ausschlusstatbestände des § 6 (4) VOL/A EG nicht vorliegen.
Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen
— Bewerbererklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Nachunternehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft (Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW, veröffentlicht im MBI. LSA vom 11.5.2009).
Von dem Bieter der den Zuschlag erhalten soll, sind Eigenerklärungen auf Verlangen der Vergabestelle durch Nachweise zu belegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach die angebotenen Produkte, soweit erforderlich, das CE-Kennzeichen tragen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind aussagefähige Produktdatenblätter zu den angebotenen Produkten abzugeben.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)ZuschlagskriterienNiedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
30-ZV-0086/15
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 4.5.2015 - 23:59
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge12.5.2015 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
Sonstige:
IV.3.7)Bindefrist des Angebotsbis: 7.7.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 13.5.2015
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig, kostenfrei uns ausschließlich über www.evergabe-online.de erhältlich.
Die Ausschreibungsunterlagen werden nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Angebote können nur schriftlich eingereicht werden, direkt oder per Post.
Informationen während des Verfahrens werden schriftlich, per Fax oder Email und über die Plattform www.evergabe-online.de ausgetauscht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Bestimmungen des § 107 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr. 4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:1.4.2015