Dienstleistungen - 124989-2016

13/04/2016    S72

Belgien-Brüssel: Umsetzung von Artikel 11 der EU-Umweltzeichenverordnung

2016/S 072-124989

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Directorate-General for the Environment, SRD.2 — Finance
Postanschrift: BU-9 01/005
Ort: Brussels
NUTS-Code: BE BELGIQUE-BELGIË
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Kontaktstelle(n): Markets Team
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=1441
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung von Artikel 11 der EU-Umweltzeichenverordnung.

Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.A.1/SER/2016/0008.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In der Studie soll untersucht werden, welche Produktgruppen, die unter das EU-Umweltzeichen fallen, auch unter andere Umweltzeichen gemäß der Definition in Artikel 11 fallen. Zudem sind Unterschiede und Inkonsistenzen bei den Kriterien für diese Produktgruppen zu ermitteln. Zu diesem Zweck ist eine spezifische Bandbreite von Produktgruppenkriterien gründlich zu untersuchen. Während der Studie soll eine Methode geprüft werden, mit deren Hilfe die ökologische Stringenz des national und regional anerkannten Kriterienkatalogs nach EN ISO 14024 Typ I im Vergleich zu den Kriterien des EU-Umweltzeichens eingeschätzt werden kann. Zudem sind Optionen für einen effektiven und effizienten Überwachungsmechanismus zu erörtern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:

„extra muros“.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens — Dienstleistungsauftrag.

12-monatiger (nicht verlängerbarer) Einzelvertrag über höchstens 100 000 EUR.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nähere Informationen sind den Beschaffungsdokumenten zu entnehmen (siehe Ziffer 1.1 und 1.7 der Ausschreibungsunterlagen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 043-070158
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2016
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/06/2016
Ortszeit: 10:30
Ort:

Room D, avenue de Beaulieu 5, 1160 Brussels, BELGIEN.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Höchstens 2 Vertreter je Bieter dürfen an der Öffnung teilnehmen (Auslagen werden nicht erstattet).

Aus organisatorischen und sicherheitsbedingten Gründen müssen die Bieter mindestens 3 Arbeitstage im Voraus den vollständigen Namen und die Ausweis- oder Reisepassnummer der Vertreter an die folgende E-Mail-Adresse senden: env-tenders@ec.europa.eu

In Ermangelung dessen behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge im Verhandlungsverfahren für weitere Dienstleistungen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) für neue Dienst- oder Bauleistungen vergeben, die in der Wiederholung gleichartiger Dienst- oder Bauleistungen bestehen und die durch den gleichen öffentlichen Auftraggeber an den Auftragnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundentwurf entsprechen, für den der ursprüngliche Auftrag nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde, laut den in Artikel 134 Absatz 4 festgelegten Bedingungen.

Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen an der unter Ziffer I.3 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.

Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag zuvor im Rahmen der Vorinformation ABl. 2016/S 043-070158 als „Umsetzung und Konformitätsbewertung von Artikel 11 Absatz 1 der EU-Umweltzeichenverordnung“ veröffentlicht wurde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: GeneralCourt.Registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 43032100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.

Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2016