1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist;
2) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe wie folgt nachzuweisen:
a) Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder eine ersetzende Erklärung unter den in den Bewerbungsbedingungen genannten Voraussetzungen.
c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen;
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
Die Nachweise zu 2. b) und c) dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein.
3) Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür gelten die Anforderungen der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV;
4) Unabhängig von den unter Nr. 3 beschriebenen Anforderungen an die Eignungsleihe, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung auch für Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen, wenn die Unterauftragnehmer nach dem Angebot wesentliche Hauptleistungen, d. h. die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen erbringen sollen;
5) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder zu benennen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (Textform). Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages und einen für das Angebot verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bezogen auf die Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften legen sämtliche geforderte Eignungsnachweise und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied vor. Abweichend hiervon sind Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jedoch nur insoweit vorzulegen, wie sie Leistungen betreffen, die das jeweilige Mitglied nach dem Angebot erbringt;
6) XVergabe-Verfahrens-URL: https://www.daisikomm.de/xvg/D31634