Das Ausschreibungsverfahren umfasst 2 Phasen, und zwar:
A) Erste Phase (Vorauswahlphase):
1. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen einen vom bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens oder Zusammenschlusses datierten und unterzeichneten Teilnahmeantrag für den vorliegenden Auftrag einreichen. Dieser Antrag muss die ehrenwörtliche Erklärung und die in Abschnitt III der vorliegenden Auftragsbekanntmachung verlangten Unterlagen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben) enthalten.
Eine Vorlage zur ehrenwörtlichen Erklärung zu den Ausschluss- und Auswahlkriterien ist zusammen mit den übrigen Unterlagen zu dieser Ausschreibung auf der folgenden Website verfügbar:
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7009/#appels_encours
2. Der Teilnahmeantrag ist zu richten an:
Gerichtshof der Europäischen Union, direction générale des infrastructures, direction des bâtiments, plateau de Kirchberg, 2925 Luxembourg, LUXEMBURG — Ausschreibung COJ-PROC-17/017.
Der Teilnahmeantrag umfasst 1 Original und 2 Kopien.
Die Einsendung muss in 2 Umschlägen erfolgen. Die 2 Umschläge sind zu verschließen und mit den nachstehenden Angaben zu versehen.
Der äußere Umschlag muss mit folgender Angabe versehen werden:
„Cour de justice de l'Union européenne
Appel d'offres COJ-PROC-17/017
Nom du responsable du service: Mme Gabriele Dunker
L-2925 Luxembourg“.
Der innere Umschlag muss mit folgender Angabe versehen werden:
„Appel d'offres COJ-PROC-17/017
Offre de la firme …………………………………
À ne pas ouvrir par le service courrier“.
3. Die Einreichung des Teilnahmeantrags kann nach Wahl des Bewerbers folgendermaßen erfolgen:
— auf dem Postweg oder per Kurierdienst bis spätestens 8.5.2017, wobei das Versanddatum — der Poststempel oder das Datum der Einlieferungsbescheinigung — gilt,
— oder durch Abgabe bei der oben genannten Adresse des Gerichtshofs bis spätestens 8.5.2017 (17:00). In diesem Fall wird die Abgabe des Angebots durch eine von dem Beamten der zentralen Posteingangsstelle des Gerichtshofs, bei dem die Unterlagen abgegeben wurden, unterzeichnete und datierte Empfangsbestätigung bescheinigt.
B) Zweite Phase:
Die zum Abschluss der Vorauswahlphase berücksichtigten Bewerber werden zur Einreichung eines Angebots aufgefordert. Die Ausschreibungsunterlagen (bestehend aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf) werden ihnen direkt zugesandt, ohne weitere Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Hinweis: Die Einsendung eines Teilnahmeantrags oder die Erstellung eines Angebots durch die Bieter begründet weder ein Recht auf Zuschlagserteilung noch auf eine Erstattung der entstandenen Kosten. Die vorliegende Bekanntmachung verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber in keiner Weise zur Vergabe des Auftrags.