Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Zu Händen von: Meier, Regine
E-Mail: regine.meier@deutschebahn.com
Telefon: +49 4039182821
Fax: +49 6926536784
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Vorplanung Fehmarnsundquerung (FSQ), Bohrtunnel – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg (Sitz des PL).
NUTS-Code DE60 Hamburg
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Vorplanung Fehmarnsundquerung (FSQ), Bohrtunnel einschließlich Rückbaukonzenption für das Bestandsbauwerk -Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 1 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
16FEI19925
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 008-010636 vom 13.1.2016
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 067-117812 vom 6.4.2016
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 16FEI19925
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:4.4.2017
V.1.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Planungsgemeinschaft FSQ-Bohrtunnel, c/o. DB Engineering&Consulting GmbH, Region Ost
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 1 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: CEF.
VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann einen Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:6.4.2017