Umweltplanungen:
A. UVP-Bericht Untersuchungskorridor: Mensch 2 000 m,
— Landschaft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,
— Bestandsaufnahme relevanter Schutzgüter 1 000 m,
— Wasser, Boden, Luft, Klima, kulturelles Erbe, Sonstiges 400 m,
— Bestandsaufnahme relevanter Schutzgüter,
— Bewertung des betroffenen Raumes,
— Auswirkungsprognose (sowohl auf die Umwelt als auch aus der Umwelt auf die Anlage inkl. Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle, Störfälle, Katastrophen inkl. der durch den Klimawandel bedingten),
— Vermeidungs-/ Verminderungs-/ Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf die jeweiligen Schutzgüter,
— Beschreibung der erwarteten Auswirkungen,
— Ist-Zustand und hypothetische Entwicklung bei Nullvariante:
—— wichtigsten geprüften Varianten (Vergleich)/ geprüfte vernünftige Alternativen,
—— wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren,
—— allgemein verständliche Zusammenfassung.
B. Landschaftspflegerischer Begleitplan Untersuchungskorridor 400 m,
— Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden,
— Festlegung des vom Eingriff betroffenen Raums (Untersuchungsraum),
— Erfassung planungsrelevanter Aussagen der Raumordnung und Landschaftsplanung,
— Erfassung und Bewertung von Schutzgebieten und -objekten,
— Erfassung und Bewertung der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts mit seinen Wirkungszusammenhängen, so z. B. Boden, Wasser, Klima sowie Tiere und Pflanzen, und der Landschaft im Untersuchungsraum,
— Erfassung und Bewertung vorhandener Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung),
— Ermittlung und Bewertung von durch den geplanten Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie des Landschaftsbilds nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf,
— Erarbeiten von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen,
— Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschl. CEF- und FCS-Maß-nahmen, die aus artenschutzrechtlichen Vorgaben resultieren,
— Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen (Eingriffsbilanzierung).
Für die Kompensation kann auf das zwischen der DB Netz AG und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) bestehende Ökokonto zurück-gegriffen werden.
C. Natura 2000/Artenschutz:
Für folgende Natura 2000-Gebiete sollen FFH-Vorprüfungen gemacht werden:
— „Kinzig zwischen Langenselbold und Wächtersbach“ (DE-5721-305),
— „Erlensee bei Erlensee und Bulau bei Hanau“ (DE-5819-308),
— „US-Militärgelände bei Großauheim“ (DE-5819-309),
— „Kinzigaue von Langenselbold“ (DE-5820-301),
— „Weideswiesen-Oberwald bei Erlensee“ (DE-5820-302),
— „Felswände bei Büdingen und Gelnhausen“ (DE-5821-450).
D. Erstellung Artenschutzfachbeitrag:
Aktuell laufen Kartierungen zu einzelnen Artengruppen (Flora, Vögel, Säugetiere inkl. Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Tagfalter, Fische, Makrozoobenthos, Eremit und Hirschkäfer). Es werden April 2019 die Fachgutachten zu den einzelnen Artengruppen (pdf) und die digitalen Daten (shape) zur Verfügung gestellt.